# taz.de -- Grundsteuer-Urteil des Bundesfinanzhofs: Die neuen Bescheide sind rechtmäßig
       
       > Der Bundesfinanzhof hält das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer
       > für verfassungskonform. Das Modell wird in den meisten Bundesländern
       > angewandt.
       
 (IMG) Bild: Rund 2,8 Millionen Eigentümer:innen erhoben bundesweit Einspruch gegen ihren Steuerbescheid
       
       Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat entschieden, dass das sogenannte
       „Bundesmodell“ der reformierten Grundsteuer nicht gegen das Grundgesetz
       verstößt. Rund 2,8 Millionen Eigentümer:innen hatten gegen ihre
       Grundsteuerbescheide Einspruch erhoben.
       
       Die Eigentümer:in eines Einfamilienhauses zahlt pro Jahr einige Hundert
       Euro Grundsteuer. Wohnungseigentümer:innen zahlen entsprechend
       weniger, die Eigentümer:innen ganzer Häuserblocks entsprechend mehr.
       Das jährliche Aufkommen der Grundsteuer beträgt bundesweit rund 16
       Milliarden Euro. Es fließt ausschließlich den Kommunen zu, für die es neben
       der Gewerbesteuer und dem kommunalen Anteil an der Einkommensteuer eine der
       wichtigsten Geldquellen ist.
       
       Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alte Grundsteuer für
       verfassungswidrig, [1][weil die zugrundeliegenden Einheitswerte völlig
       veraltet waren.] In Westdeutschland wurden sie zuletzt 1964 festgestellt,
       in Ostdeutschland sogar schon 1935. In der Zwischenzeit hatten sich die
       Werte der Immobilien aber je nach Lage sehr unterschiedlich entwickelt, was
       durch die bloße Fortschreibung der alten Einheitswerte nicht erfasst werden
       konnte.
       
       ## Fünf Ausnahmeländer
       
       Das Bundesverfassungsgericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis 2019, um
       ein neues Gesetz zu schaffen, und eine zweite Frist bis 2024, in der noch
       das alte Grundsteuerrecht angewandt werden durfte. Im Oktober 2019
       novellierte der Bundestag das Grundsteuer- und das Bewertungsgesetz. Das
       Bundesmodell gilt heute in elf Bundesländern. Dagegen schufen fünf
       Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen
       – eigenständige Gesetze.
       
       In den letzten Jahren wurden rund 36 Millionen Immobilien in Deutschland
       neu bewertet. Seit Jahresbeginn wird die neue Grundsteuer erhoben.
       Politisches Ziel war, dass die Reform „aufkommensneutral“ sein sollte.
       Dieses Ziel wurde auf der Ebene der Kommunen erreicht, indem diese ihre
       Hebesätze entsprechend anhoben oder senkten.
       
       Für einzelne Eigentümer:innen ist die Reform aber natürlich nicht
       neutral. Manche Eigentümer:innen müssen nun weniger Grundsteuer zahlen
       – und freuen sich still. Dagegen müssen andere Eigentümer:innen, deren
       Immobilie überdurchschnittlich an Wert gewonnen hatte, jetzt mehr bezahlen
       und ärgern sich lautstark.
       
       Rund 2,8 Millionen Eigentümer:innen erhoben bundesweit Einspruch gegen
       ihren Steuerbescheid. Sie machten dabei oft vorsorglich von
       Mustervordrucken Gebrauch, die der Bund der Steuerzahler und der Verband
       „Haus und Grund“ zur Verfügung stellten.
       
       ## Kläger:innen geben nicht auf
       
       Beim BFH ging es nun lediglich um das Bundesmodell. Als Musterklagen wurden
       drei Steuerverfahren aus Köln, Freital (Sachsen) und Berlin-Spandau
       ausgewählt. Die Kläger monierten vor allem, dass die Feststellung der
       Bodenrichtwerte und die Sollertrags-Nettokaltmieten zu sehr pauschaliert
       wurde. Dies verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3
       Grundgesetz.
       
       Der Bundesfinanzhof wies die Revisionen jetzt aber allesamt zurück. Die
       obersten deutschen Finanzrichter:innen hatten keine
       verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Bundesmodell. Der Gesetzgeber
       habe im Steuerrecht einen „weitreichenden Gestaltungsspielraum“. Bei
       Massenverfahren wie der Grundsteuer dürfe er auch typisieren, um eine
       weitgehend automatisierte Steuerfestsetzung zu ermöglichen, erklärte die
       Vorsitzende Richterin Franceska Werth.
       
       Die Kläger:innen wollen mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler und
       von „Haus und Grund“ jetzt Verfassungsbeschwerde erheben. Die
       Erfolgsaussichten dürften aber gering sein, weil auch das
       Bundesverfassungsgericht in Steuerfragen keine absolute
       Einzelfallgerechtigkeit fordert.
       
       Auch gegen die Grundsteuermodelle der fünf übrigen Bundesländer liegen
       zahlreiche Verfahren beim BFH. Voraussichtlich im April werden die
       Münchener Richter zunächst über die Grundsteuererhebung in
       Baden-Württemberg verhandeln. (Az.: II R 25/24)
       
       10 Dec 2025
       
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