# taz.de -- Grundsteuer-Urteil des Bundesfinanzhofs: Die neuen Bescheide sind rechtmäßig
> Der Bundesfinanzhof hält das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer
> für verfassungskonform. Das Modell wird in den meisten Bundesländern
> angewandt.
(IMG) Bild: Rund 2,8 Millionen Eigentümer:innen erhoben bundesweit Einspruch gegen ihren Steuerbescheid
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat entschieden, dass das sogenannte
„Bundesmodell“ der reformierten Grundsteuer nicht gegen das Grundgesetz
verstößt. Rund 2,8 Millionen Eigentümer:innen hatten gegen ihre
Grundsteuerbescheide Einspruch erhoben.
Die Eigentümer:in eines Einfamilienhauses zahlt pro Jahr einige Hundert
Euro Grundsteuer. Wohnungseigentümer:innen zahlen entsprechend
weniger, die Eigentümer:innen ganzer Häuserblocks entsprechend mehr.
Das jährliche Aufkommen der Grundsteuer beträgt bundesweit rund 16
Milliarden Euro. Es fließt ausschließlich den Kommunen zu, für die es neben
der Gewerbesteuer und dem kommunalen Anteil an der Einkommensteuer eine der
wichtigsten Geldquellen ist.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alte Grundsteuer für
verfassungswidrig, [1][weil die zugrundeliegenden Einheitswerte völlig
veraltet waren.] In Westdeutschland wurden sie zuletzt 1964 festgestellt,
in Ostdeutschland sogar schon 1935. In der Zwischenzeit hatten sich die
Werte der Immobilien aber je nach Lage sehr unterschiedlich entwickelt, was
durch die bloße Fortschreibung der alten Einheitswerte nicht erfasst werden
konnte.
## Fünf Ausnahmeländer
Das Bundesverfassungsgericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis 2019, um
ein neues Gesetz zu schaffen, und eine zweite Frist bis 2024, in der noch
das alte Grundsteuerrecht angewandt werden durfte. Im Oktober 2019
novellierte der Bundestag das Grundsteuer- und das Bewertungsgesetz. Das
Bundesmodell gilt heute in elf Bundesländern. Dagegen schufen fünf
Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen
– eigenständige Gesetze.
In den letzten Jahren wurden rund 36 Millionen Immobilien in Deutschland
neu bewertet. Seit Jahresbeginn wird die neue Grundsteuer erhoben.
Politisches Ziel war, dass die Reform „aufkommensneutral“ sein sollte.
Dieses Ziel wurde auf der Ebene der Kommunen erreicht, indem diese ihre
Hebesätze entsprechend anhoben oder senkten.
Für einzelne Eigentümer:innen ist die Reform aber natürlich nicht
neutral. Manche Eigentümer:innen müssen nun weniger Grundsteuer zahlen
– und freuen sich still. Dagegen müssen andere Eigentümer:innen, deren
Immobilie überdurchschnittlich an Wert gewonnen hatte, jetzt mehr bezahlen
und ärgern sich lautstark.
Rund 2,8 Millionen Eigentümer:innen erhoben bundesweit Einspruch gegen
ihren Steuerbescheid. Sie machten dabei oft vorsorglich von
Mustervordrucken Gebrauch, die der Bund der Steuerzahler und der Verband
„Haus und Grund“ zur Verfügung stellten.
## Kläger:innen geben nicht auf
Beim BFH ging es nun lediglich um das Bundesmodell. Als Musterklagen wurden
drei Steuerverfahren aus Köln, Freital (Sachsen) und Berlin-Spandau
ausgewählt. Die Kläger monierten vor allem, dass die Feststellung der
Bodenrichtwerte und die Sollertrags-Nettokaltmieten zu sehr pauschaliert
wurde. Dies verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3
Grundgesetz.
Der Bundesfinanzhof wies die Revisionen jetzt aber allesamt zurück. Die
obersten deutschen Finanzrichter:innen hatten keine
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Bundesmodell. Der Gesetzgeber
habe im Steuerrecht einen „weitreichenden Gestaltungsspielraum“. Bei
Massenverfahren wie der Grundsteuer dürfe er auch typisieren, um eine
weitgehend automatisierte Steuerfestsetzung zu ermöglichen, erklärte die
Vorsitzende Richterin Franceska Werth.
Die Kläger:innen wollen mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler und
von „Haus und Grund“ jetzt Verfassungsbeschwerde erheben. Die
Erfolgsaussichten dürften aber gering sein, weil auch das
Bundesverfassungsgericht in Steuerfragen keine absolute
Einzelfallgerechtigkeit fordert.
Auch gegen die Grundsteuermodelle der fünf übrigen Bundesländer liegen
zahlreiche Verfahren beim BFH. Voraussichtlich im April werden die
Münchener Richter zunächst über die Grundsteuererhebung in
Baden-Württemberg verhandeln. (Az.: II R 25/24)
10 Dec 2025
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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