# taz.de -- Volksentscheid in Berlin: Kein Gesetz für weniger Werbung
> Im Abgeordnetenhaus gibt es keine Mehrheit. Die Initiative
> „Volksentscheid Berlin werbefrei“ will nun über das Thema abstimmen
> lassen.
(IMG) Bild: Schon 2018 hatte die Volksinitiative mehr als 40.000 Unterschriften gesammelt
taz/dpa | Die Initiative für den [1][Volksentscheid Berlin werbefrei] ist
mit ihrem Anliegen im Abgeordnetenhaus nicht durchgedrungen. Das
Landesparlament hat deren Gesetzentwurf, der eine stärkere Regulierung der
Außenwerbung und ein Verbot digitaler kommerzieller Werbung im öffentlichen
Raum vorsieht, bisher nicht übernommen.
Damit kann die Initiative nun die zweite Stufe eines Volksbegehrens dazu
starten. Kommen dabei innerhalb von vier Monaten die Unterschriften von
mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten zusammen, würde ein
Volksentscheid folgen. Dabei wird über den Gesetzentwurf abgestimmt. Ein
möglicher Termin dafür ist die Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026.
Der Senat hatte im August den von den Initiatoren schon vor längerer Zeit
vorgelegten Gesetzentwurf einerseits für zulässig erklärt. Andererseits
lehnte er dessen Ziel ab, insbesondere digitale kommerzielle Werbung im
öffentlichen Raum in Berlin zu verbieten.
## Initiative will bald Unterschriften sammeln
Anschließend hatte das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, sich mit dem
Thema zu befassen und den Entwurf zu übernehmen. Am Donnerstagnachmittag
wurde bei der jüngsten Plenarsitzung zwar über das Anliegen der Initiative
debattiert, aber nicht über den Gesetzentwurf abgestimmt. Die Initiative
wies darauf hin, dass die Viermonatsfrist am 13. Dezember verstreiche. Bis
dahin sei keine reguläre Sitzung des Landesparlaments mehr vorgesehen.
Die Unterschriftensammlung soll voraussichtlich am 9. Januar beginnen.
Hundertprozentig sicher ist das laut Initiativen-Sprecher Fadi El-Ghazi
aber noch nicht: „Wir gehen gerade gegen die amtliche Kostenschätzung
gerichtlich vor und haben gestern einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof
eingereicht“, sagte er.
Bei dem Antrag, über den das Gericht im Eilverfahren abstimmen muss, geht
es um die Frage, ob der Senat die mutmaßlichen Mindereinnahmen der
Werbewirtschaft in der amtlichen Kostenschätzung nennen darf. Diese ist den
Unterschriftenlisten beigefügt, mit denen „Berlin Werbefrei“ auf die Straße
ziehen wird.
## „Zahlen kommen von der Lobby“
„Von 325 Millionen Euro Kosten, die der Senat aufführt, entfallen 275
Millionen auf die Werbewirtschaft“, so El-Ghazi zur taz. Diese beträfen
ganz offensichtlich nicht den Landeshaushalt und gehörten deshalb auch
nicht in die Schätzung. Außerdem stamme die Zahl von der Werbelobby in
Gestalt des Fachverbands Außenwerbung.
Auch die geschätzten knapp 50 Millionen Euro, die den landeseigenen
Betrieben wie der BVG für den Verkauf von Werbeflächen entgehen sollen,
gehören nach Ansicht der Initiative nicht hinein. „Das wäre nur dann der
Fall, wenn das Land die Betriebe als direkte Folge davon bezuschussen
müsste“, meint El-Ghazi.
Sollte das Landesverfassungsgericht kurzfristig vor dem 9. Januar zu
Gunsten von „Berlin Werbefrei“ entscheiden, müsste der Senat dem
Landesabstimmungsleiter eine korrigierte Fassung der Kostenschätzung
zukommen lassen. Dadurch würde sich der Beginn der Unterschriftensammlung
verschieben, nach Einschätzung der Initiative jedoch höchstens um zwei
Wochen.
Laut Fadi El-Ghazi ist die Initiative „frohen Mutes“, dass sich viele
Freiwillige an der Unterschriftensammlung beteiligen würden – rund 120
Anmeldungen gebe es jetzt schon. Hinzu komme, dass nicht nur Grüne und
Linke das Anliegen explizit unterstützten, sondern es auch in der SPD
Sympathien für die Forderungen gebe. Nur die CDU habe im Ringen um eine
Verhandlunglösung mit dem Abgeordnetenhaus klargemacht, „dass für sie
flackernde Video-Boards zum öffentlichen Raum gehörten“, so El-Ghazi zur
taz.
5 Dec 2025
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