# taz.de -- Cannabis im Englischen Garten: Kiffen vor Söders Büro wieder legal
       
       > Bayerns Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Das Cannabisverbot im
       > Englischen Garten ist rechtswidrig. Das betrifft auch andere Parks in
       > München.
       
 (IMG) Bild: Englischer Garten (Symbolbild)
       
       afp | Das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten in München ist
       rechtswidrig. Damit darf dort sowie im benachbarten Hofgarten vor der
       Staatskanzlei von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und im Finanzgarten
       in der bayerischen Landeshauptstadt nun wieder gekifft werden, [1][wie der
       bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in München mitteilte].
       
       Das Verbot hatte die staatliche bayerische Schlösserverwaltung nach der
       [2][Teillegalisierung von Cannabis] durch [3][die frühere Bundesregierung
       aus SPD, Grünen und FDP] auf Grundlage eines [4][Beschlusses des
       bayerischen Kabinetts] verhängt. Bereits im Juli setzte der
       Verwaltungsgerichtshof das generelle Kiffverbot für den Nordteil des bei
       Touristen sehr beliebten und international bekannten Englischen Gartens
       aus.
       
       Gegen das Urteil kann der Freistaat Bayern eine Beschwerde gegen die
       Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.
       Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig und allgemein verbindlich. Die
       schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
       
       ## Gefahr nicht hinreichend begründet
       
       In der mündlichen Verhandlung stuften die Richter zwar eine Regelung zum
       Schutz von Besucherinnen und Besuchern einer Parkanlage als grundsätzlich
       zulässig ein. Allerdings verwiesen sie darauf, dass das bayerische Recht
       hierfür eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für andere Menschen als
       Begründung verlange. Dabei äußerten die Richter Zweifel, dass diese
       angebliche Gefahr durch den Cannabiskonsum hinreichend vom Freistaat
       begründet worden sei.
       
       Der Deutsche Hanfverband hatte das von einem Cannabiskonsumenten und einem
       Cannabispatienten betriebene Verfahren finanziert. Deren Rechtsanwalt David
       Werdermann erklärte, es sei „widersprüchlich, Tabakrauchen zu erlauben,
       aber Cannabis im Freien zu verbieten“. Das Gericht habe „diesen
       Doppelstandard nun zu Recht beendet“.
       
       Neben dieser Klage läuft auch eine Klage gegen das grundsätzliche Verbot
       des Konsums von Cannabis auf allen Volksfesten und in den Außenbereichen
       aller Gaststätten in Bayern. Hier steht eine Entscheidung noch aus.
       
       26 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_bayvgh_verbot_des_cannbiskonsums_im_gesamten_englischen_garten_ist_unwirksam.pdf
 (DIR) [2] /Evaluation-der-Cannabis-Legalisierung-Die-grosse-Revolution-ist-ausgeblieben/!6112815
 (DIR) [3] /Cannabis-Anbauvereine/!6110496
 (DIR) [4] /Cannabis-Anbau-in-Bayern/!6108669
       
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