# taz.de -- Sprengstoffanschlag auf Pipelines: Nord-Stream-Saboteur wird nicht ausgeliefert
> Ein italienisches Gericht hat die Auslieferung des Ukrainers Serhij K. an
> Deutschland vorerst gestoppt. Er soll den Anschlag von 2022 geplant
> haben.
(IMG) Bild: Im September 2022 wurden bei Sprengstoffanschlägen die Ostseepipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 beschädigt
Rom Der Ukrainer Serhij K. wird vorerst nicht von Italien nach Deutschland
ausgeliefert. Dies entschied am Mittwochabend das Kassationsgericht in Rom,
das den Fall an das Appellationsgericht in Bologna zurückverwies.
K. wird von Deutschland mit einem europäischen Haftbefehl gesucht. Er wird
verdächtigt, eine führende Rolle bei den im September 2022 ausgeführten
[1][Sprengstoffanschlägen auf die Ostseepipelines Nord-Stream 1 und
Nord-Stream 2] gespielt zu haben, die Deutschland mit russischem Gas
versorgten. Die Explosionen, erfolgt in der Nähe der Insel Bornholm,
sorgten für vier Lecks und machten so die weitere Durchleitung von Gas
durch die Pipelines unmöglich.
Der Drahtzieher soll K. gewesen sein. Er soll die Tätergruppe – neben ihm
werden sechs weitere Personen verdächtigt – koordiniert haben. Deshalb
sucht ihn die Bundesanwaltschaft wegen gemeinschaftlichen Herbeiführens
einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindlicher Sabotage.
Das Kassationsgericht in Rom traf allerdings keine Entscheidung in der
Sache. Es folgte der Argumentation der Verteidigung des 49-jährigen
Ukrainers. Die hatte Einspruch gegen die im September gefällte Entscheidung
des Appellationsgerichts in Bologna eingelegt, das der Auslieferung
stattgegeben hatte, weil in dem Verfahren die Rechte des Angeklagten
verletzt worden seien. Damit wird eine andere Kammer des
Appellationsgerichts Bologna den Fall erneut entscheiden müssen.
## Auch Polen liefert Komplizen nicht aus
K. hatte im Sommer mit seiner Familie sorglos an der Adriaküste Urlaub
gemacht, [2][bis er am 21. August verhaftet worden war]. Sein Anwalt will
jetzt seine Haftentlassung beantragen, da das Kassationsgericht seiner
Auffassung gefolgt sei, der europäische Haftbefehl habe eine juristisch
falsche Einordnung der Tatvorwürfe vorgenommen.
Im Detail sind allerdings die Gründe für die am Mittwoch erfolgte
Entscheidung nicht bekannt, da – wie in Italien üblich – das Gericht ohne
weitere mündliche Ausführungen nur seinen Beschluss bekannt gegeben hat,
während die Begründung schriftlich erst in einigen Wochen folgen wird.
Am Freitag wird ein Gericht in Polen über die Auslieferung eines weiteren
dort inhaftierten Tatverdächtigen entscheiden. Dessen Widerstand gegen die
Überstellung an die deutsche Justiz genießt Unterstützung von ganz oben.
[3][Polens Ministerpräsident Donald Tusk] hatte vor einigen Tagen erklärt:
„Das Problem Europas, der Ukraine, Litauens und Polens ist nicht, dass Nord
Stream 2 in die Luft gesprengt wurde, sondern, dass es gebaut wurde.“
16 Oct 2025
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## AUTOREN
(DIR) Michael Braun
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