# taz.de -- Sprengstoffanschlag auf Pipelines: Nord-Stream-Saboteur wird nicht ausgeliefert
       
       > Ein italienisches Gericht hat die Auslieferung des Ukrainers Serhij K. an
       > Deutschland vorerst gestoppt. Er soll den Anschlag von 2022 geplant
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Im September 2022 wurden bei Sprengstoffanschlägen die Ostseepipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 beschädigt
       
       Rom Der Ukrainer Serhij K. wird vorerst nicht von Italien nach Deutschland
       ausgeliefert. Dies entschied am Mittwochabend das Kassationsgericht in Rom,
       das den Fall an das Appellationsgericht in Bologna zurückverwies.
       
       K. wird von Deutschland mit einem europäischen Haftbefehl gesucht. Er wird
       verdächtigt, eine führende Rolle bei den im September 2022 ausgeführten
       [1][Sprengstoffanschlägen auf die Ostseepipelines Nord-Stream 1 und
       Nord-Stream 2] gespielt zu haben, die Deutschland mit russischem Gas
       versorgten. Die Explosionen, erfolgt in der Nähe der Insel Bornholm,
       sorgten für vier Lecks und machten so die weitere Durchleitung von Gas
       durch die Pipelines unmöglich.
       
       Der Drahtzieher soll K. gewesen sein. Er soll die Tätergruppe – neben ihm
       werden sechs weitere Personen verdächtigt – koordiniert haben. Deshalb
       sucht ihn die Bundesanwaltschaft wegen gemeinschaftlichen Herbeiführens
       einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindlicher Sabotage.
       
       Das Kassationsgericht in Rom traf allerdings keine Entscheidung in der
       Sache. Es folgte der Argumentation der Verteidigung des 49-jährigen
       Ukrainers. Die hatte Einspruch gegen die im September gefällte Entscheidung
       des Appellationsgerichts in Bologna eingelegt, das der Auslieferung
       stattgegeben hatte, weil in dem Verfahren die Rechte des Angeklagten
       verletzt worden seien. Damit wird eine andere Kammer des
       Appellationsgerichts Bologna den Fall erneut entscheiden müssen.
       
       ## Auch Polen liefert Komplizen nicht aus
       
       K. hatte im Sommer mit seiner Familie sorglos an der Adriaküste Urlaub
       gemacht, [2][bis er am 21. August verhaftet worden war]. Sein Anwalt will
       jetzt seine Haftentlassung beantragen, da das Kassationsgericht seiner
       Auffassung gefolgt sei, der europäische Haftbefehl habe eine juristisch
       falsche Einordnung der Tatvorwürfe vorgenommen.
       
       Im Detail sind allerdings die Gründe für die am Mittwoch erfolgte
       Entscheidung nicht bekannt, da – wie in Italien üblich – das Gericht ohne
       weitere mündliche Ausführungen nur seinen Beschluss bekannt gegeben hat,
       während die Begründung schriftlich erst in einigen Wochen folgen wird.
       
       Am Freitag wird ein Gericht in Polen über die Auslieferung eines weiteren
       dort inhaftierten Tatverdächtigen entscheiden. Dessen Widerstand gegen die
       Überstellung an die deutsche Justiz genießt Unterstützung von ganz oben.
       [3][Polens Ministerpräsident Donald Tusk] hatte vor einigen Tagen erklärt:
       „Das Problem Europas, der Ukraine, Litauens und Polens ist nicht, dass Nord
       Stream 2 in die Luft gesprengt wurde, sondern, dass es gebaut wurde.“
       
       16 Oct 2025
       
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 (DIR) Michael Braun
       
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