# taz.de -- Eigentümer und Besetzer der Rigaer 94: Treffen in der Halblegalität
       
       > Die Eigentümerfirma des Hausprojekts scheitert an deutschem Recht, die
       > Bewohner interessiert es auch nicht. Klingt nach dem perfekten Match.
       
 (IMG) Bild: Durchsuchung der Rigaer 94 Ende August
       
       Es ist nicht wahrscheinlich, dass Bewohner:innen der Rigaer Straße 94
       schon einmal Post ins Tanfield Lea Business Centre in der Grafschaft Durham
       in Nordengland geschickt haben. Denn mit der dort registrierten
       Eigentümergesellschaft ihres zu immer größeren Teilen besetzten Hauses, der
       Lafone Investments Limited, wollen die Linksradikalen nichts zu tun haben.
       Wie sie immer wieder betonen, sind ihnen legale Mietverhältnisse egal. Auf
       der anderen Seite scheint es auch ausgeschlossen, dass sie eine Antwort
       erhielten.
       
       Das tun offensichtlich nicht einmal die Anwälte, die für die Lafone seit
       vielen Jahren in den juristischen Ring gegen die Haus-Bewohnerschaft
       steigen. Zwar schicken sie regelmäßig Briefe mit Honorarforderungen, doch
       Antworten erhalten sie wohl keine. Das zumindest ergibt sich aus den Akten,
       die von den Anwälten selbst beim Landgericht eingereicht wurden, [1][das am
       Mittwoch als Berufungsinstanz sechs Räumungsklagen zu Wohnungen in der
       Rigaer 94 verhandelte].
       
       Eine „Korrespondenz“ finde laut dem Richter nicht statt, auch sonst sei
       keinerlei geschäftliche Tätigkeit aus England nachweisbar, noch nicht
       einmal im Zuge des eingeführten und später gekippten Mietendeckels. Die für
       die Verhandlung einbestellte Geschäftsführerin der Lafone tauchte auch
       nicht auf, krankheitsbedingt, wie aus einem englischsprachigen und daher
       nicht den Anforderungen entsprechendem Attest hervorgehen sollte.
       
       Für das Gericht scheint damit klar: Die Firma, eine klassische
       Briefkastenfirma, deren wechselnde Geschäftsführer:innen als
       Strohpuppen agieren, habe keinen Sitz in England, an dem eine
       Geschäftstätigkeit stattfinde. Damit aber erfülle sie nicht die
       Voraussetzung, um in Deutschland als juristische Person prozessfähig zu
       sein.
       
       ## Kurze Hoffnung für die Eigentümer
       
       [2][Zu diesem Ergebnis waren Berliner Gerichte in der Vergangenheit immer
       wieder gekommen], so auch das Amtsgericht Kreuzberg, das in erster Instanz
       alle Räumungsklagen aus diesem formalen Grund abgewiesen hatte. Nur das
       Kammergericht hatte im vergangenen Jahr die Lafone für ein rechtsfähiges
       Subjekt gehalten – für die Eigentümer schien das der lang ersehnte
       Durchbruch.
       
       Doch dem sicheren Gefühl, nun endlich gegen das Haus und seine
       Bewohner:innen durchgreifen zu können, machte das Landgericht mit einer
       vorläufigen Rechtseinschätzung ein Ende. Aussicht auf erfolgreiche
       Räumungsklagen hat die Lafone aller Voraussicht nach nicht mehr. Als
       nächste Instanz bliebe dann noch die Revision in Karlsruhe – mit ungewissem
       Ausgang in ferner Zukunft. Oder aber die schwierige Umwandlung in eine
       deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit vollständig haftenden
       Geschäftsführern.
       
       Die meisten der derzeit insgesamt zwölf Berufungsverfahren werden wohl mit
       Vergleichen enden: Die [3][bisherigen Mietvertragsinhaber:innen],
       die dort längst nicht mehr wohnen, geben ihre Verträge auf, die Lafone
       verzichtet dafür auf sämtliche Ansprüche und übernimmt die Gerichtskosten.
       Kaum eine Wohnung in der Rigaer 94 wird danach noch einen gültigen
       Mietvertrag haben. Doch räumen lassen kann die Lafone die Wohnungen nicht.
       Auch gegen Besetzer:innen braucht es Räumungstitel. Doch wer nicht
       rechtsfähig ist, kann auch nicht erfolgreich klagen.
       
       Die Rigaer 94 wird damit zu einem tatsächlich besetzten Haus, das aber
       rechtlich geschützt ist, weil sich auch die Gegenseite mit deutschem Recht
       nicht arrangieren kann. Besetzer:innen und Eigentümer bewegen sich
       demnach jeweils in der Halblegalität und werden das wohl auch in Zukunft
       nicht ändern. Beste Voraussetzungen eigentlich, um den Konflikt
       einzufrieren und alles zu belassen, wie es ist.
       
       13 Sep 2025
       
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