# taz.de -- Synchronsprecher gegen Stimmen-Kopie: Gericht stoppt KI-Stimmenklau
       
       > Manfred Lehmann hat gegen einen Youtuber gewonnen, der seine Stimme per
       > KI nachgeahmt hat. Das Urteil schützt erstmals auch „Kunststimmen“.
       
 (IMG) Bild: Die deutsche Stimme von Bruce Willis, Gérard Depardieu und Kurt Russel: Schauspieler Manfred Lehmann
       
       Das Landgericht Berlin hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Synchronstimmen
       dürften nicht mithilfe [1][von KI] imitiert und für kommerzielle Zwecke
       genutzt werden. Geklagt hatte Manfred Lehmann, die deutsche Stimme von
       Bruce Willis, Gérard Depardieu und Kurt Russel.
       
       Ein Youtuber hatte mithilfe einer KI Lehmanns Stimme ohne dessen
       Einwilligung [2][nachgeahmt] und für zwei Videos genutzt. Das Gericht sah
       darin eine Verletzung in Lehmanns Persönlichkeitsrechten, zu denen auch das
       Recht an der eigenen Stimme zähle.
       
       Der Youtuber argumentierte, dass er lediglich nach einer „authentischen
       Stimme mit heldenhaftem Klang“ gesucht und die von der [3][KI-Software]
       vorgeschlagene Stimme verwendet habe.
       
       Das Gericht urteilte hingegen, dass es nicht um eine exakte Kopie der
       Stimme gehe, sondern vielmehr um die Wiedererkennbarkeit. Ein erheblicher
       Teil des Publikums hielte die Stimme für Lehmann. Dies zeige sich auch in
       den Kommentaren, in denen er teils namentlich genannt würde. Durch die
       gezielt herbeigeführte Ähnlichkeit der Stimmen habe der Youtuber eine
       „Zuordnungsverwirrung“ hervorgerufen: die Betrachter*innen könnten
       denken, Lehmann habe der Verwendung seiner Stimme zugestimmt.
       
       ## Geschäftliche Intentionen
       
       Auch die Meinungs- oder Kunstfreiheit des Youtubers wiegt laut Urteil nicht
       schwerer als Lehmanns Recht an seiner eigenen Stimme. Die Videos hätten
       auch einen satirischen Gehalt, der sei aber nicht von Lehmanns Stimme
       abhängig. Zudem bewarb der Youtuber am Ende der Videos seinen Online-Shop,
       was wiederum eher für geschäftliche als für satirische Intentionen spreche.
       
       Es könne der Eindruck entstehen, dass Lehmann sich mit den laut Gericht
       „offenbar eher rechts einzuordnenden“ Inhalten der Videos identifiziere.
       Der taz sagte Lehmann, dass er den Text für den Youtuber mit knapp 250.000
       Abonnent*innen nicht gesprochen hätte, da der Kanal rechtslastig sei.
       „Die Klage habe ich auch nicht für mich gemacht“, sagt er. In der Branche
       herrsche Sorge um die vermehrte Nutzung von KI, weshalb er ein Urteil
       erwirken wollte, auf das andere Betroffene zurückgreifen können.
       
       Laut Lehmanns Anwalt Kai Jüdemann handelt es sich um die erste
       Entscheidung, die die Stimme auch vor KI-Imitationen schütze. „Die
       Neuigkeit ist, dass auch die Kunststimme erfasst wird, nicht nur die
       natürliche Stimme“, sagt er. Nicht nur Lehmanns eigene, private Stimme,
       sondern auch seine Vertonung als Bruce Willis ist demnach geschützt.
       
       ## Es fehlt an Emotion, Timing und Authentizität
       
       Für das Urteil sei aber auch die Bekanntheit Lehmanns relevant gewesen.
       „Damit das Persönlichkeitsrecht, wie in diesem Fall, zum Zuge kommt, bedarf
       es einer Identifikation der Stimme“, sagt Jüdemann. Diese sei bei
       unbekannteren Sprecher*innen nicht immer gegeben. Um deren Rechte über
       die Nutzung ihrer eigenen Stimme zu stärken, brauche es noch klarere
       gesetzliche Regelungen, etwa im AI-Act der EU.
       
       Er regelt, welche KI-Systeme und Nutzungen in der EU erlaubt sind und soll
       einen sicheren Rechtsrahmen bieten. KI-Anwendungen sollten nicht
       missbraucht werden dürfen und die Kennzeichnung von bearbeiteten Inhalten
       müsse vorgeschrieben werden.
       
       Der Verband deutscher Sprecher*innen fordert, die Erstellung sogenannter
       Deepfakes, also mithilfe von KI manipulierte Darstellung einer Person und
       ihrer Stimme, ohne deren Einwilligung als Straftat zu definieren und eine
       einfachere Verfolgung bei Missbrauch.
       
       ## Synchronsprecher*innen fordern mehr Schutz
       
       Im März machten deutsche Synchronsprecher*innen in einer koordinierten
       Aktion auf die Gefahren von KI für die Branche aufmerksam. Dabei warnten
       sie vor der vermehrten Nutzung von KI-Synchronisation, da es KI-Stimmen an
       Emotion, Timing und Authentizität fehle.
       
       Sie forderten eine europaweite Regulierung zum Schutz der Berufsgruppe. Das
       gemeinsame Video erhielt auf Instagram über 450.000 Likes.
       
       Im Fall Lehmann verurteilte das Gericht den Youtuber zur Zahlung einer
       fiktiven Lizenzgebühr von 4.000 Euro. Die Höhe des Schadenersatzes ergibt
       sich aus Lehmanns gängigem Honorar. Das Urteil im Fall Lehmann ist noch
       nicht rechtskräftig, der beklagte Youtuber kann noch in Berufung gehen.
       
       3 Sep 2025
       
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