# taz.de -- Medien in Russland: Der Nächste bitte!
       
       > Reporter ohne Grenzen wird in Russland für unerwünscht erklärt. Eine
       > Begründung wird nicht geliefert. Nun stehen 254 NGOs auf der schwarzen
       > Liste.
       
 (IMG) Bild: Reporter ohne Grenzen ist in Russland unerwünscht
       
       Berlin taz | Das russische Justizministerium hat die internationale
       Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) auf die Liste
       ausländischer und internationaler NGOs gesetzt, [1][deren Aktivitäten auf
       dem Territorium Russlands unerwünscht sind].
       
       Eine entsprechende Information wurde am 14. August auf der offiziellen
       Website des Ministeriums veröffentlicht. Gründe für die Entscheidung der
       Generalstaatsanwaltschaft vom 23. Juli 2025 wurden jedoch nicht genannt. Im
       April 2024 hatten Behörden die ROG-Webseite in Russland blockiert.
       
       ROG, 1985 in Montpellier gegründet und mit Hauptsitz in Paris, hat keine
       offizielle Niederlassung in der Russischen Föderation. Im diesjährigen
       Index für Pressefreiheit von ROG ist Russland auf Rang 162 von 180 Staaten
       gelistet – gegenüber dem Vorjahr eine Verschlechterung um neun Positionen.
       [2][Laut ROG befanden sich Ende des Jahres 2024 38 Journalist*innen in
       Haft] – darunter auch 19 Ukrainer*innen.
       
       ## Empörte Reaktion
       
       Der Deutsche Journalistenverband (DJV) zeigte sich empört. Die
       Willkürmaßnahme stehe in völligem Gegensatz zu den Grundwerten der
       Vereinten Nationen, die von Russland als UN-Mitglied anerkannt wurden. RGO
       stehe für kritischen und unabhängigen Journalismus, wie es ihn unter
       Präsident Wladimir Putin [3][in Russland nicht mehr gebe], heißt es in
       einem Brief des Verbandsvorsitzenden Mika Beuster an den russischen
       Botschafter in Berlin, Sergej Netschajews.
       
       Das russische Justizministerium hat 254 ausländische und internationale
       Organisationen als unerwünscht erklärt (Stand August 2025), was de facto
       einem Arbeitsverbot gleichkommt. Personen, die mit solchen Organisationen
       zusammen arbeiten, können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
       
       Erst in der vergangenen Woche wurde die Helsinki-Stiftung für
       Menschenrechte mit dem Label „unerwünscht“ versehen. Sie ist in Polen
       registriert.
       
       15 Aug 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Oertel
       
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