# taz.de -- Urteil im Fall Schlesinger: Der RBB muss zahlen, aber Schlesinger mehr
       
       > Im Sommer 2022 erschüttert ein Skandal den öffentlich-rechtlichen Sender
       > RBB. Jetzt hat ein Gericht entschieden, ob die Ex-Intendantin Ruhegeld
       > bekommt.
       
 (IMG) Bild: RBB muss der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger Ruhegeld zahlen
       
       Berlin dpa/epd/afp | Im Rechtsstreit mit ihrem früheren Arbeitgeber,
       [1][dem ARD-Sender RBB], hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin
       Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin
       sprach Schlesinger mit einem Urteil Anspruch auf gefordertes [2][Ruhegeld]
       für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro.
       Dies sei aber keine Vorabentscheidung über weitere Ansprüche, sagte der
       Vorsitzende Richter Thomas Markfort bei der Urteilsverkündung.
       
       Schlesinger hatte dagegen geklagt, dass der RBB ihr nach ihrer Entlassung
       2022 kein Ruhegeld auszahlte. Die Klage der heute 64-Jährigen bezog sich
       dabei zunächst nur auf einen Monat – vermutlich, um die Prozess- und
       Anwaltskosten gering zu halten. Eine Gerichtssprecherin betonte nach der
       Urteilsverkündung, sollte Schlesinger weitere Ruhegeldzahlungen vom RBB
       einfordern wollen, müsse sie erneut Klage einreichen.
       
       Gleichzeitig entschied das Gericht aber auch gegen Schlesinger. Es gab
       einer Widerklage des RBB teilweise statt, die dieser im selben Verfahren
       eingereicht hatte. In der Widerklage hatte der Sender Schadenersatz von
       Schlesinger verlangt. So verurteilte die Kammer Schlesinger zu einer
       Zahlung von etwas mehr als 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im
       Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten.
       
       Bezüglich zweier weiterer Pflichtverletzungen – nämlich der Gewährung von
       Bonus-Zahlungen durch Schlesinger und ihrer ARD-Zulage – erließ das Gericht
       lediglich ein sogenanntes Grundurteil, also ein Zwischenurteil. Es erkannte
       den Anspruch des RBB grundsätzlich an. Der Betrag müsse jedoch noch
       festgelegt werden. Der RBB hatte hier laut Gericht Summen von 1,7 Millionen
       Euro und 88.000 Euro genannt.
       
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schlesinger kann beim
       Kammergericht Berufung einlegen. Ein Rechtsstreit, in dem der RBB
       Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses
       erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden.
       
       16 Jul 2025
       
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