# taz.de -- Urteil im Fall Schlesinger: Der RBB muss zahlen, aber Schlesinger mehr
> Im Sommer 2022 erschüttert ein Skandal den öffentlich-rechtlichen Sender
> RBB. Jetzt hat ein Gericht entschieden, ob die Ex-Intendantin Ruhegeld
> bekommt.
(IMG) Bild: RBB muss der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger Ruhegeld zahlen
Berlin dpa/epd/afp | Im Rechtsstreit mit ihrem früheren Arbeitgeber,
[1][dem ARD-Sender RBB], hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin
Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin
sprach Schlesinger mit einem Urteil Anspruch auf gefordertes [2][Ruhegeld]
für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro.
Dies sei aber keine Vorabentscheidung über weitere Ansprüche, sagte der
Vorsitzende Richter Thomas Markfort bei der Urteilsverkündung.
Schlesinger hatte dagegen geklagt, dass der RBB ihr nach ihrer Entlassung
2022 kein Ruhegeld auszahlte. Die Klage der heute 64-Jährigen bezog sich
dabei zunächst nur auf einen Monat – vermutlich, um die Prozess- und
Anwaltskosten gering zu halten. Eine Gerichtssprecherin betonte nach der
Urteilsverkündung, sollte Schlesinger weitere Ruhegeldzahlungen vom RBB
einfordern wollen, müsse sie erneut Klage einreichen.
Gleichzeitig entschied das Gericht aber auch gegen Schlesinger. Es gab
einer Widerklage des RBB teilweise statt, die dieser im selben Verfahren
eingereicht hatte. In der Widerklage hatte der Sender Schadenersatz von
Schlesinger verlangt. So verurteilte die Kammer Schlesinger zu einer
Zahlung von etwas mehr als 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im
Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten.
Bezüglich zweier weiterer Pflichtverletzungen – nämlich der Gewährung von
Bonus-Zahlungen durch Schlesinger und ihrer ARD-Zulage – erließ das Gericht
lediglich ein sogenanntes Grundurteil, also ein Zwischenurteil. Es erkannte
den Anspruch des RBB grundsätzlich an. Der Betrag müsse jedoch noch
festgelegt werden. Der RBB hatte hier laut Gericht Summen von 1,7 Millionen
Euro und 88.000 Euro genannt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schlesinger kann beim
Kammergericht Berufung einlegen. Ein Rechtsstreit, in dem der RBB
Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses
erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden.
16 Jul 2025
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