# taz.de -- Racial Profiling bei der Polizei: Some Cops are Bastards
       
       > Der seit einem Jahr tätige unabhängige Polizeibeauftragte legt seine
       > erste Bilanz vor. Viele Beschwerden gibt es zu Racial Profiling.
       
 (IMG) Bild: Wer wird hier kontrolliert und warum? Polizeistreife unterwegs am Hauptbahnhof in Hamburg
       
       Es waren vor allem Eingaben von Bürger*innen, mit denen sich der
       Polizeibeauftragte in seinem ersten Arbeitsjahr beschäftigte: Seit März
       2024 hat Deutschland einen unabhängigen, vom Parlament eingesetzten
       Polizeibeauftragten. Den ersten umfassenden Bericht über seine Arbeit
       stellte [1][Uli Grötsch] am Mittwoch vor. Demnach beschäftigte sich seine
       Stelle zwischen Juni 2024 und Juni 2025 mit insgesamt 357 Fällen. Auf einen
       Großteil davon, 279 Fälle, machten Bürger*innen aufmerksam.
       
       Als Polizeibeauftragter des Bundes ist Grötsch für Beschwerden über oder
       aus den Reihen der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts sowie der
       Bundestagspolizei zuständig. Neben Anliegen der Polizeibeamt*innen
       legt der Bericht einen Schwerpunkt auf die Grenzkontrollen an den deutschen
       Grenzen.
       
       [2][Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Racial Profiling]. Migrantisch
       gelesene Menschen klagen in Deutschland häufig über Kontrollen, die nur
       aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbilds stattfinden würden. Der
       Sachverständigenrat für Integration und Migration ermittelte in einer
       repräsentativen Studie 2022, dass Menschen, die sich selbst als ausländisch
       erkennbar einschätzen, doppelt so häufig in vermeintlich anlasslose
       Kontrollen geraten wie solche, für die das nicht zutrifft.
       
       Grötsch sagte, konkret sei in 19 Fällen ein Untersuchungsverfahren wegen
       rassistischer Diskriminierung und Racial Profiling eingeleitet worden. In
       einigen weiteren Fällen konnte Grötsch nicht tätig werden, da Betroffene
       explizit wünschten, keine Untersuchung einzuleiten. Sie fürchteten
       „negative Konsequenzen“ und „Offenlegung gegenüber der Bundespolizei“, so
       der Bericht. Zudem sei es „aufgrund von
       Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen“ oft schwierig, „Kontrollsituationen
       im Nachhinein eindeutig als Racial Profiling nachzuweisen“.
       
       Grötsch sieht daher „erheblichen Verbesserungsbedarf bei der
       Kommunikation“. Den Bürger*innen sollten „polizeiliche Maßnahmen von der
       Bundespolizei besser erklärt werden“. Zudem fordert er eine
       Sensibilisierung der Beamt*innen für das Thema.
       
       Allerdings scheint er damit nicht immer auf offene Ohren zu stoßen, wie
       sein Bericht nahe legt: Dort ist eine nicht näher genannte
       Bundespolizeidirektion angeführt, die eine Nachschulung in Sachen Racial
       Profiling als „nicht erforderlich“ zurückweist.
       
       In Bezug auf die Grenzkontrollen beschäftigte sich Grötsch’ Behörde fast
       ausschließlich mit Beschwerden vonseiten der Beamt*innen. So beklagt er die
       Dixiklo-Situation in Bayern an der Grenze zu Tschechien sowie fehlende
       Zelte als Unterstand im Saarland. Dass die Beamt*innen an den Grenzen
       Zurückweisungen durchführen, die vom Berliner Verwaltungsgericht in einem
       Fall unlängst als rechtswidrig eingestuft wurden, möchte Grötsch nicht
       kommentieren. Er wünsche sich jedoch „Rechtssicherheit“ für die
       Polizist*innen.
       
       ## „Kein Randphänomen“
       
       Clara Bünger von der Bundestagsfraktion der Linken kritisiert gegenüber der
       taz, dass die von Grötsch genannten Zahlen zu Racial Profiling die Realität
       nicht annähernd widerspiegelten: „Das ist kein Randphänomen, sondern Alltag
       für viele Menschen. Die 19 näher untersuchten Fälle sind daher viel zu
       wenig. Viele Betroffene melden sich gar nicht erst: Wer illegal
       zurückgewiesen wird oder rassistische Polizeikontrollen erlebt, hat oft
       weder das Wissen noch die Möglichkeit, sich zu beschweren.“
       
       Doch Grötsch’ Stelle steht auch politisch unter Druck. In einem Entwurf des
       Koalitionsvertrags war Ende März noch die Unionsforderung zu lesen: „Den
       Polizeibeauftragten des Deutschen Bundestages schaffen wir ab.“ Auch wenn
       sich die Union damit letztlich nicht durchsetzte, so hängt die Gefahr einer
       plötzlichen Abschaffungsforderung doch wie ein Damoklesschwert über der
       Arbeit des Polizeibeauftragten.
       
       Irene Mihalic von der Bundestagsfraktion der Grünen sieht in der
       Unionsforderung „vor allem Wahlkampfgetöse“. Vielmehr habe sich der
       Polizeibeauftragte etabliert und sei zur „allseits geschätzten Institution“
       geworden, so die Parlamentarische Geschäftsführerin. Sie sehe daher „keine
       ernsthaften politischen Bestrebungen mehr“, die Stelle abzuschaffen.
       
       Bünger dagegen sieht Grötsch’ Arbeit kompromittiert. Es herrsche „ein Klima
       der Vorsicht statt der erhofften Unabhängigkeit“. „Grötsch agiert
       entsprechend zurückhaltend, denn wer jederzeit fürchten muss, dass sein Amt
       politisch wegverhandelt wird, wird kaum offensiv Missstände benennen“, so
       Bünger.
       
       9 Jul 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jannik Grimmbacher
       
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