# taz.de -- Gutachten zur Vergesellschaftung: Gemeinwohl im Energiesektor möglich
       
       > Ein Gutachten zeigt, dass Vergesellschaftung auch im Energiesektor ein
       > gangbarer Weg ist. Das Ergebnis bringt Wind in die Debatte um die
       > Energiewende.
       
 (IMG) Bild: Der Konzern RWE will seine Anteile am deutschen Stromnetz derzeit verkaufen
       
       Berlin taz | Mitten in der Energiekrise stand sie bereits im Raum: die
       staatliche Übernahme von Energienetzen. 2024 hatte der damalige
       Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) dafür geworben, über die
       bundeseigene Förderbank KfW Tennet, den größten deutschen Netzbetreiber, zu
       erwerben. Die angespannte Haushaltslage führte jedoch zum Abbruch der
       Verkaufsgespräche.
       
       Nun meldete sich der zivilgesellschaftliche Verein Communia mit einem
       juristischen [1][Gutachten] zu Wort, das zeigt: Öffentliche Kontrolle über
       den Energiesektor geht günstiger, mit Vergesellschaftung. Wie schon die
       Kampagne [2][Deutsche Wohnen & Co. Enteignen] stützt sich der Verein auf
       Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden,
       Naturschätzen und Produktionsmitteln zum Zwecke der Vergesellschaftung in
       Gemeinwirtschaft erlaubt. Das wäre, wie das Gutachten zeigt, auch im
       Energiesektor möglich.
       
       Die beauftragte Hamburger Kanzlei „Rechtsanwälte Günther“ stellt
       weitgehende Einigkeit darüber fest, dass die zu zahlende
       Entschädigungssumme unterhalb des Marktwertes des Unternehmens liegen
       müsste. Andernfalls handele es sich schließlich um einen Kauf.
       
       Ferner gilt als wahrscheinlich, dass beispielsweise Braunkohlekraftwerke in
       den Unternehmensvermögen die Entschädigungssumme signifikant verkleinern
       könnten. Weder hätten diese mit dem [3][Kohleausstiegsgesetz] eine
       besonders lange Zukunft vor sich, noch könnte ein künftiger Eigentümer
       ihnen im Hinblick auf Klimaschutz etwas abgewinnen.
       
       ## Vergesellschaften für das Klima?
       
       Doch was genau und zu welchem Zweck vergesellschaftet werden sollte, ist
       umstritten. Die Initiative RWE & Co. Enteignen argumentiert, dass unter der
       aktuellen Regierung kaum strengere Regulierungen für Energiekonzerne zu
       erwarten seien. Wie RWE auf die Brückentechnologie Gas zu setzen, sei zwar
       eine „Transformation weg von der Kohle, aber keine, die aus
       klimapolitischer Perspektive sinnvoll ist“.
       
       Ohne Vertretung klimapolitischer Interessen in der Regierung müsste die
       Zivilgesellschaft nach Alternativen zur Durchsetzung der grünen
       Transformation suchen, sagen die Aktivist*innen.
       
       „Für Kohle und Gas gibt es andere effektive Regulierungen“, glaubt dagegen
       Uwe Witt, Referent für Klimapolitik und Strukturwandel bei der
       Rosa-Luxemburg-Stiftung. Weil der Energiesektor theoretisch gut über das
       Ordnungsrecht zu kontrollieren sei, sollte man sich machtpolitisch lieber
       auf Vergesellschaftungskämpfe in Bereichen mit realistischen Erfolgschancen
       konzentrieren.
       
       Andererseits spielen bei Vergesellschaftungsüberlegungen nicht nur
       klimapolitische Erwägungen eine Rolle, sondern auch gestiegene
       Energiepreise. Der für die Energiewende notwendige Netzausbau könnte diese
       weiter in die Höhe treiben – und aktuelle Investoren abschrecken.
       
       Das Problem sei, „dass Stromnetze heutzutage nicht genügend Gewinne
       abwerfen, um Investitionen im ausreichenden Maße für die Energiewende
       anzureizen“, erklärt Axel Kölschbach Ortego vom Dezernat Zukunft, einer
       Denkfabrik für Wirtschaftspolitik. So will auch der Konzern RWE seine
       Anteile am deutschen Stromnetz derzeit verkaufen. Zu den Gründen macht der
       Konzern der taz gegenüber keine genaueren Angaben.
       
       ## Sozialere Preisgestaltung
       
       „Der Knackpunkt für mehr Investitionsanreize wäre eine Erhöhung der
       regulatorischen Eigenkapitalverzinsung, welche von der Bundesnetzagentur
       festgelegt wird“, sagt Kölschbach Ortego. Netzbetreiber dürften dann höhere
       Rendite in Rechnung stellen. „Das würde allerdings zu steigenden
       Netzentgelten führen, damit also die Stromverbraucher*innen belasten
       und nicht die öffentlichen Haushalte“, führt Kölschbach Ortego weiter aus.
       
       Das Gutachten zeigt einen Alternativweg auf. Die Gemeinwohlorientierung
       eines Vergesellschaftungsträgers ließe auch die Möglichkeit einer
       sozialeren Preisgestaltung zu. Das bedeutet konkret, dass Mehrausgaben
       beispielsweise über nach Einkommen gestaffelte Preise ausgeglichen werden
       könnten.
       
       Die einzige Einschränkung, die das Gutachten benennt, liegt auf Ebene des
       Europarechts. Anders als befürchtet, schiebt dieses der Vergesellschaftung
       zwar keinen grundsätzlichen Riegel vor. Es fordert aber eine angemessene
       Rechtfertigung für den Eingriff in den Wettbewerb. Diesen komplett
       auszuschalten, wäre nicht zulässig. Mit anderen Worten: Einzelne
       Unternehmen können vergesellschaftet werden, wenn ein „ein im
       Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird“, der ganze Energiesektor
       aber nicht.
       
       22 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://edaefyfsqc4.exactdn.com/wp-content/uploads/Energiestudie-02-V8-web.pdf
 (DIR) [2] /Gutachten-zu-Enteignungen-in-Berlin/!5932840
 (DIR) [3] /Emissionszertifikate-immer-noch-gueltig/!6068813
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Kaiser
       
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