# taz.de -- EU verschleppt Prüfverfahren: Pestizide in Endlosschleife
       
       > Europäische Risikobewertungen für Pestizide sind in vielen Fällen seit
       > Jahren abgelaufen. Genehmigt werden sie weiterhin. Das zeigt eine Studie.
       
 (IMG) Bild: Auch im Obstanbau werden Pestizide eingesetzt
       
       Berlin taz | Die EU verschleppt systematisch die Prüfung von möglicherweise
       schädlichen Pestiziden und erteilt Genehmigungen in Fällen, die rechtlich
       erneuter Risikobewertungen bedürften. Zu diesem Schluss kommt eine
       [1][Studie] im Auftrag des Umweltinstituts München. Mittels sogenannter
       „technischer Verlängerungen“ wurde demnach der Einsatz von 70 Prozent aller
       Pestizide allein im Jahr 2024 ohne vormalige Prüfung gestattet. In
       Deutschland ist der Anteil verschütteter Pestizide, die keine aktuelle
       Risikobewertung haben, sogar noch höher und liegt bei 88 Prozent.
       
       Unter den eingesetzten Substanzen befindet sich unter anderem Flufenacet,
       das im Gemüse- und Obstanbau zum Einsatz kommt. Über die Böden gelangt der
       Stoff ins Grundwasser und bildet einen Abbaustoff, der den menschlichen
       Hormonhaushalt stört. Er gilt aus diesem Grund als
       fortpflanzungsgefährdend, wird aber trotz eigentlich ausgelaufener
       Genehmigung seit 2016 weiterhin verwendet.
       
       Grund dafür ist der Artikel 17 der europäischen Pestizidverordnung. Er
       erlaubt die vorübergehende Verlängerung einer Genehmigung, wenn die
       notwendige Neubewertung nicht fristgerecht vorgenommen werden konnte. Laut
       Studie interpretiert die EU diese Regelung in ihrer Rechtsprechung aktuell
       als Verpflichtung, Genehmigungen endlos weiter zu verlängern. Fragen der
       taz dazu blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
       
       ## Grenzwerte steigen
       
       Das hat erhebliche Folgen für alle Mitgliedsstaaten, die
       Pflanzenschutzmittel auf veralteter Datenbasis zulassen müssen. Allein in
       Deutschland belasteten im letzten Jahr 6.700 Tonnen des genannten
       Pflanzenschutzmittels Flufenacet den Boden. Die Grenzwerte für
       Flufenacet-Abbaustoffe musste das [2][Umweltbundesamt] bereits 2020 ohne
       erneute Prüfung erhöhen. Auf diese Weise verhinderte es die Schließung
       einiger Grundwasserbrunnen, in denen gestiegene Werte festgestellt worden
       waren.
       
       Die Autor:innen der Studie fordern, dass die EU dem Vorsorgeprinzip –
       einer Leitlinie der europäischen Umweltpolitik – in Zukunft besser
       nachkomme. Dafür müsse sie in ihrer Rechtsauslegung die fortlaufende
       Zulassung ohne aktuelle Risikobewertung unterbinden. Zugleich müsse sie
       finanziell und personell gestärkt werden, um eine schnelle Evaluation der
       Pestizide zu gewährleisten.
       
       Einzelne europäische Mitgliedsstaaten versuchten in der Vergangenheit
       bereits, Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene zu verbieten. Nachdem
       die Umweltschutzorganisation [3][PAN Europe] gegen die niederländische
       Regierung wegen der Genehmigung eines Fungizids geklagt hatte, wanderte der
       Fall vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied, dass die
       Mitgliedsstaaten, die in ihrer Rechtsprechung eigentlich auf die
       europäische Pestizidbewertung angewiesen sind, „technische Verlängerungen“
       aussetzen dürften, wenn ihnen aktuellere Daten und Studien vorliegen.
       
       Kritischer äußert sich das Umweltbundesamt: „Dass sich die
       Wiedergenehmigungsverfahren mancher Wirkstoffe zu lange hinziehen und die
       zugelassenen Produkte unter Umständen nicht dem aktuellen Stand von
       Wissenschaft und Technik entsprechen, halten wir mit Blick auf das
       Erreichen der Umweltschutzziele für problematisch.“
       
       Anmerkung der Redaktion: Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes haben wir
       überarbeitet und aktualisiert.
       
       6 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://umweltinstitut.org/wp-content/uploads/2025/06/20250605_Analyse_Technische-Verlaengerungen_Umweltinstitut-Muenchen.pdf
 (DIR) [2] https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/2020_10_20_uba_einordnung_tfa_leitwert.pdf
 (DIR) [3] https://www.pan-europe.info/press-releases/2025/01/pan-successfully-challenges-pesticide-product-authorisation-major
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Kaiser
       
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