# taz.de -- Direkte Demokratie in Hamburg: Richtige Klage an falscher Stelle
       
       > Die Hamburger Anti-Gender-Volksinitiative klagt gegen Senat und
       > Bürgerschaft. Um ihre Argumente ging es vorm Verfassungsgericht am
       > Freitag aber kaum.
       
 (IMG) Bild: Wollten im vergangenen Jahr während des Volksbegehrens nicht genug Menschen unterstützen: Anti-Gender-Initiative
       
       Hamburg taz | Dass die Hamburger Anti-Gender-Volksinitiative im vergangenen
       Jahr gescheitert ist, kann man aus inhaltlichen Gründen gut finden. In der
       dreiwöchigen Sammelphase im Sommer 2024 [1][hatte sie nicht die nötige
       Anzahl von Unterschriften zusammenbekommen – rund 55.000 statt der
       benötigten 66.000 waren es.]
       
       Doch die Klage der Initiative gegen den Hamburger Senat und die
       Bürgerschaft vor dem Landesverfassungsgericht, über die am Freitag
       verhandelt wurde, betrifft nicht nur die Ziele dieser Initiative, sondern
       potenziell auch progressive direktdemokratische Hamburger
       Aktivist:innen und Bürger:innen.
       
       Haben Senat und Bürgerschaft absichtlich dafür gesorgt, die Sammelphase in
       die Hamburger Sommerferien zu legen, um der Initiative das Erreichen ihres
       Ziels zu erschweren? Warum gibt es für Bürger:innen keine Möglichkeit,
       mit einem Online-Tool eine Unterschrift unter die Anliegen von
       Volksinitiativen zu setzen?
       
       Informiert der Senat ausreichend darüber, dass er gerade eine Sammelphase
       durchführt? Warum verschickt er dafür vorab keine Briefe an die
       Wahlberechtigten? Müssten nicht mehr und viel offensichtlicher Wahlstellen
       während dieser Zeit in öffentlichen Gebäuden vorhanden sein?
       
       ## Senat und Bürgerschaft sollen Schuld haben
       
       Zwar gibt es Anfang Oktober dieses Jahres [2][gleich zwei Volksentscheide,
       über die die Hamburger:innen abstimmen können.] Sowohl der „Hamburger
       Zukunftsentscheid“ als auch die Volksinitiative, die ein Bedingungsloses
       Grundeinkommen in Hamburg testen lassen will, hatten auf dem Weg dorthin in
       der ersten Sammelphase die notwendigen 10.000 Unterschriften erfolgreich
       gesammelt und auch die zweite Stufe, das Volksbegehren, erreicht.
       
       Doch selbst wenn Volksinitiativen nicht vom Verfassungsgericht gestoppt
       wurden, weil ihre Ziele nicht verfassungskonform waren, [3][scheiterten in
       den vergangenen Jahren die meisten Initiativen an dieser Schwelle] – wie
       auch die Anti-Gender-Initiative.
       
       Sie sieht die Schuld dafür beim Senat und bei der Bürgerschaft und hat vor
       dem Hamburgischen Verfassungsgericht beantragt, festzustellen, dass das
       Volksbegehren doch erfolgreich zustande gekommen ist. Die Initiative solle
       somit die Möglichkeit erhalten, noch einmal weitersammeln zu dürfen.
       
       Dies solle der Senat angemessener als zuvor durchführen, durch eine bessere
       Informationspolitik oder die Bereitstellung eines Online-Tools. Dann, so
       die Hoffnung der Aktivist:innen, könnten die wahlberechtigten
       Hamburger:innen in einem Volksentscheid dafür stimmen, der Hamburger
       Verwaltung und den Bildungseinrichtungen das Gendern zu verbieten.
       
       ## Sind die Klagen zulässig?
       
       Inwiefern Senat und Bürgerschaft die im Gesetz vorgegebenen Pflichten
       verletzen und welche Forderungen die Behörden künftig erfüllen sollen, um
       die direktdemokratischen Verfahren angemessen durchzuführen, darüber wollte
       die Initiative bei der Verhandlung am Freitag mit dem Verfassungsgericht in
       den Austausch kommen. Doch darum ging es kaum.
       
       Mehr als einmal ließ Birgit Voßkühler, die Vorsitzende des Gerichts,
       durchblicken, dass das, was die Volksinitiative mit ihrer Klage
       beabsichtigt, so nicht möglich ist. „Haben wir die Anträge falsch
       gestellt?“, entgegnete eine der Vertrauenspersonen der Initiative entsetzt
       während dieser Andeutungen.
       
       Es gibt bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Klagen, etwa daran, ob die
       Volksinitiative im Sinne eines Organstreitverfahrens klageberechtigt ist.
       Zudem stellt sich die Frage, ob das Verfassungsgericht der richtige
       Adressat der Klage ist. Müsste die Initiative nicht vor dem
       Verwaltungsgericht klagen, wenn ihr konkretes behördliches Handeln als
       rechtswidrig erscheint?
       
       Es ist also gut möglich, dass das Verfassungsgericht kaum einen der
       inhaltlichen Punkte in seine Entscheidung einfließen lassen wird – und
       damit auch kaum zusätzliche Klarstellungen für künftige Volksinitiativen
       liefern wird.
       
       Senat und Bürgerschaft sind ohnehin der Ansicht, dass alles mit rechten
       Dingen abgelaufen ist. „Wenn man das rechtliche Konstrukt nach Ihrer
       Vorstellung ändern will, dann muss man da gesetzlich ran“, sagte etwa der
       Senatbevollmächtigte Jan Pörksen (SPD) mit Blick auf die klagende
       Volksinitiative. Was die Volksinitiative fordert, steht so bislang nun mal
       nicht in den gesetzlichen Vorgaben, was vielleicht verständlich ist. Dafür
       können weder Senat noch Bürgerschaft herangezogen werden.
       
       Seine Entscheidung will das Gericht am 4. Juli bekannt geben.
       
       9 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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