# taz.de -- Klimaklage gegen RWE: Gericht glaubt nicht, dass Gutachter befangen ist
       
       > Die Anwältinnen des Peruaners, der RWE verklagt, halten den
       > Gerichtsgutachter für befangen. Das Gericht weist den Antrag ab.
       
 (IMG) Bild: Der vorsitzende Richter Rolf Meyer sieht keine Befangenheit beim Gutachter
       
       Hamm dpa | Im Fall der Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen den
       Energiekonzern RWE hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen
       Befangenheitsantrag des Klägers gegen einen Sachverständigen
       zurückgewiesen. Der Antrag hat damit keine Auswirkungen auf den geplanten
       Verkündungstermin am 28. Mai.
       
       Das Gericht nannte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mehrere Gründe
       für die Entscheidung, die am 15. Mai getroffen wurde. So sei der Antrag
       [1][nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt worden]. Dem Kläger
       seien sämtliche Gründe, auf die das Gesuch gestützt wurde, zudem
       [2][bereits vor den mündlichen Verhandlungsterminen Mitte März bekannt
       gewesen], sagte ein Gerichtssprecher.
       
       Auch könnten die vorgebrachten Umstände keine Befangenheit des Gutachters
       begründen. Laut Gericht hatte der Kläger angeführt, dass die
       RWE-Tochtergesellschaft RWE Nuclear seit 2001 insgesamt drei Überwachungs-
       und Prüfaufträge an das Ingenieurbüro des Gutachters vergeben hatte.
       
       Sämtliche Beauftragungen hätten im Zusammenhang mit dem Rückbau eines
       stillgelegten Kernkraftwerks gestanden. Beauftragt worden sei dabei ein
       Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer. Dieser habe die Tätigkeiten auch
       persönlich durchgeführt. Der Gutachter aus dem aktuellen Verfahren sei
       nicht zuständig und nicht involviert gewesen, stellte das Gericht fest.
       
       ## Gericht hat keine Zweifel an Neutralität des Gutachters
       
       Der Kläger hatte darüber hinaus aufgrund bestimmter Formulierungen bei der
       mündlichen Vorstellung des Gutachtens die Neutralität des Sachverständigen
       angezweifelt. Auch diesen Einwand ließ der zuständige Senat nicht gelten.
       
       In dem seit 2015 laufenden Zivilprozess will der Landwirt und Bergführer
       Saúl Lliuya erreichen, dass sich RWE an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen
       eine mögliche Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt. Er
       befürchtet, dass solch eine Flutwelle infolge der Erderwärmung etwa durch
       einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden
       und sein Haus in der Stadt Huaraz treffen könnte.
       
       ## Kläger: RWE trägt Mitverantwortung an Gefahr
       
       Nach Ansicht des Klägers trägt RWE eine Mitverantwortung an der Gefahr,
       weil das Unternehmen mit seinem Kraftwerkspark [3][große Mengen
       Treibhausgase erzeugt]. Der Kläger wird von der Stiftung Zukunftsfähigkeit
       und der Umweltorganisation Germanwatch unterstützt. RWE hält die Klage für
       rechtlich unzulässig.
       
       Mitte März hatten zwei Sachverständige ihr Gutachten in einer mündlichen
       Verhandlung vor dem OLG vorgestellt und Fragen beantwortet. Sie gehen nicht
       davon aus, dass in den nächsten 30 Jahren eine ernsthafte Beeinträchtigung
       des Hausgrundstücks des Klägers durch eine Überflutung oder eine
       Schlammlawine droht.
       
       Der Verkündungstermin war ursprünglich für den 14. April angesetzt worden.
       Wegen des Befangenheitsantrags wurde er dann auf den 28. Mai verlegt.
       
       19 May 2025
       
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