# taz.de -- Einigung mit den Hohenzollern: Ein bisschen viel monarchisches Feeling
       
       > Im Rechtsstreit um Tausende Kunstwerke der Hohenzollern gibt es eine
       > außergerichtliche Einigung. Welchen Preis das hat, wird die Zukunft
       > zeigen.
       
 (IMG) Bild: Georg Friedrich Prinz von Preußen (li.), Berlins Kulturstaatssekretärin Sarah Wedl-Wilson und Wolfram Weimer am Tag der Einigung
       
       Es klingt nach einem guten Deal, als hätte Donald Trump die Fäden hinter
       den Kulissen gezogen (hat er doch für Monarchen, wie jüngst in
       Saudi-Arabien zu sehen, viel übrig). Alle Beteiligten feiern sich und die
       Einigung, besser gesagt den außergerichtlichen Vergleich: der Bund, die
       Länder Berlin und Brandenburg, drei betroffene Stiftungen und natürlich
       [1][Georg Friedrich Prinz von Preußen]. Letzterer hatte als Urenkel des
       letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. und Familienoberhaupt der früheren
       Herrscherfamilie Tausende Kunstwerke in Berliner und Brandenburger Museen
       und Schlösser für sein Haus reklamiert.
       
       Ein fast 100 Jahre währender Rechtsstreit zwischen den Hohenzollern und der
       öffentlichen Hand wurde beigelegt, teilte der neue Kulturstaatsminister
       Wolfram Weimer Anfang der Woche mit (daher gibt es das Foto zu diesem Text
       aus dem Schloss Sanssouci). Dazu wird eine neue gemeinnützige „Stiftung
       Hohenzollernscher Kulturbesitz“ gegründet, die fortan sämtliche Objekte
       verwalten soll.
       
       Das ist erst einmal eine gute Nachricht. Denn sie bedeutet endlich
       Rechtssicherheit. Und man muss sich vergegenwärtigen, worum es hier
       eigentlich geht: Betroffen sind allein rund 3.000 Objekte in den Sammlungen
       der [2][Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg], der
       [3][Stiftung Preußischer Kulturbesitz] und des [4][Deutschen Historischen
       Museums].
       
       Betroffen ist das Inventar, also etwa Möbel, Geschirr und Gemälde, aus
       insgesamt gut 70 Schlössern, Villen und weiteren Liegenschaften in Berlin
       und Potsdam, die 1945 im Eigentum oder in Nutzung der Hohenzollernfamilie
       waren. Es handelt sich zudem um Gegenstände aus dem Besitz der Familie, die
       schon 1918 nach dem Ende der Monarchie beschlagnahmt wurden.
       
       ## Krone und Reichsapfel bleiben ausgestellt
       
       Viele bedeutsame Kunstgegenstände bleiben damit öffentlich zugänglich – wie
       schon bisher –, das aber nun rechtlich verbindlich. Das sind zum Beispiel
       wertvolle Gemälde wie das Bildnis [5][Kurfürst Joachim I. von Brandenburg]
       von Lucas Cranach dem Älteren, das sind auch Krone, Zepter und Reichsapfel
       von Preußenkönig Friedrich I., die im Schloss Charlottenburg zu sehen sind
       – und dort auch bleiben sollen. Allein die Hausbibliothek mit den
       Buchbeständen der Preußenkönige seit Friedrich dem Großen umfasst rund
       18.000 Bücher.
       
       Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers hatten auf all diese Objekte
       über Jahrzehnte hinweg Besitzansprüche angemeldet. Diese sind mit der
       Einigung und der Gründung der „Stiftung Hohenzollernscher Kulturbesitz“
       Geschichte. Kulturstaatsminister Weimer äußerte sich zufrieden: „In der
       Stiftung wird die öffentliche Hand die klare Mehrheit behalten.“ Na,
       hoffentlich. „Es ist absolut gewährleistet, dass die Öffentlichkeit in
       Zukunft Eigentümer dieser Kunstobjekte ist“, sagte er weiter, „und die
       Eigentumsfrage damit endlich nach 100 Jahren geklärt ist.“
       
       Doch zu welchem Preis? Und überhaupt: Warum gibt der deutsche Staat klein
       bei? Hatte man Angst, den Rechtsstreit zu verlieren? Haben deshalb die
       Verantwortlichen dem Prozedere ihren Segen gegeben – sozusagen einen
       Hofknicks gemacht? Ein bisschen viel monarchisches Feeling für
       bundesrepublikanische Verhältnisse.
       
       Auffällig am Vorgehen ist: Obwohl der neue Kulturstaatsminister den
       Vergleich verkünden konnte, wurde dieser natürlich von langer Hand
       vorbereitet. Wenn, dann müssten Kulturstaatsministerin a.D. Claudia Roth
       und ihrem Stab die Lorbeeren für diese außergerichtliche Einigung gebühren.
       Doch vielleicht ist die Grünen-Politikerin ja ganz froh, dass dieser Kelch
       an ihr vorbeigegangen ist.
       
       ## Dauerhafte Mitbestimmung im Stiftungsrat
       
       Erkauft wurde dieser Deal mit der Konstruktion der neuen Stiftung. Die
       Nachfahren des Preußenkönigs verzichten zwar auf ihre Besitzansprüche,
       haben sich aber eine dauerhafte Mitbestimmung im Stiftungsrat gesichert.
       Was das bedeutet, wird erst die Zukunft zeigen. Eine Einflussnahme seitens
       der Adelstitelträger steht zu befürchten. Daher muss dauerhaft
       ausgeschlossen sein, dass die Hohenzollern der gemeinsamen Stiftung ihren
       Willen aufzwingen können – das geht durch klare Mehrheiten und weitgehende
       Vetorechte der öffentlichen Hand in den Aufsichtsgremien.
       
       Und die Hohenzollern gehen bei diesem Vergleich nicht völlig leer aus. Die
       Eigentumsrechte von sieben Tabaksdosen, die einst Friedrich dem Großen
       gehörten, gehen an die Nachfahren. Natürlich sind das nicht irgendwelche
       Schmuckdosen, die da aktuell noch im Schloss Charlottenburg zu besichtigten
       sin.
       
       Die sogenannten [6][Tabatieren] sind kostbar: aus Halbedelsteinen
       gefertigt, mit Brillanten besetzt, in Gold gefasst. Zwei dieser
       Schmuckdosen sollen als Dauerleihgabe der öffentlichen Hand erhalten
       bleiben. Über die anderen fünf können Hohenzollern-Nachfahren dem Vernehmen
       nach nun frei verfügen. Immerhin handelt es sich um Millionenwerte.
       
       „Ein fader Beigeschmack bleibt“, findet darum auch Daniel Wesener von der
       Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Sprecher für Kulturfinanzierung. Die
       neue Stiftung und die Rückgabe der historischen Tabatieren wären ein
       „Prestigegewinn für die ehemalige deutsche Herrscherfamilie, obwohl die dem
       Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleistet und somit keinen
       Anspruch auf Ausgleichsleistungen hat.“
       
       17 May 2025
       
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