# taz.de -- Mieter klagt mit Umweltorganisation: Freie Fahrt für Solarenergie
       
       > Welche Auflagen darf der Immobilienkonzern Vonovia Mietern machen, die
       > Balkonkraftwerke installieren wollen? Ein Gericht soll das klären.
       
 (IMG) Bild: Geht doch. Solarmodule an den Balkonen eines Hauses der Wohnungsbau-Genossenschaft Erfurt
       
       Freiburg taz | Ein Mieter aus Aachen verklagt den Immobilienkonzern
       Vonovia, weil dieser mit übertriebenen Auflagen die Installation eines
       Balkonkraftwerks torpediere. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die schon 2023
       und 2024 [1][ausgewählten Mietern im Kampf für Balkonmodule zur Seite
       stand], unterstützt auch diese Klage wieder. Sie spricht von „einer Reihe
       überzogener und sachlich ungerechtfertigter Anforderungen“ seitens des
       Gebäudeeigentümers.
       
       Vonovia verlange von dem Mieter eine Windlastberechnung und einen
       Statiknachweis, zudem bestehe das Unternehmen auf der Installation der
       Module durch eine Fachfirma – „überzogen und unnötig“ nennt das die
       Umweltorganisation DUH. Rechtsanwalt Dirk Legler aus Hamburg, der den
       Kläger vertritt, sprach vom „Versuch, ein einfaches Vorhaben durch
       überzogene Anforderungen unnötig zu verkomplizieren“. Der Mieter hatte sich
       zuvor bereits verpflichtet, im Falle seines Auszugs aus der Wohnung auf
       eigene Kosten die „völlige Wiederherstellung des früheren Zustands“
       sicherzustellen.
       
       Die DUH, die Umweltinteressen bevorzugt auf dem Klageweg vertritt, sieht
       ihr Vorgehen auch [2][als Kampf für Balkonkraftwerke] schlechthin. „Die
       absurde Blockadetaktik von Vonovia ist kein Einzelfall“, sagte Barbara
       Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Man wolle grundsätzlich klären,
       welche Anforderungen Vermieter stellen dürfen und „wo die Grenze zur
       Schikane überschritten“ ist.
       
       Eine Sprecherin des beklagten Unternehmens sagte am Donnerstag auf Anfrage,
       grundsätzlich unterstütze Vonovia die Einrichtung von Balkonkraftwerken,
       man wolle diese „so vielen Mietern wie möglich zugänglich machen“.
       Allerdings könne Vonovia „aufgrund der Kürze der Zeit keine detaillierte
       Antwort“ zu dem konkreten Fall in Aachen geben. Man rate aber Mietern, sich
       frühzeitig zu melden und sich zu erkundigen, was zu beachten sei: „Dann
       finden wir eine Lösung, die auch die Gebäudesicherheit und die Sicherheit
       der Mieter berücksichtigt.“
       
       ## Zwei von acht halten Sturm aus
       
       In jedem Fall macht die neuerliche Klage der DUH deutlich, wie sehr das
       Thema die Menschen im Land bewegt. Das zeigen auch die Installationszahlen:
       Im Jahr 2024 hat sich die Anzahl der Balkonkraftwerke in Deutschland
       verdoppelt, fast 900.000 sind inzwischen montiert.
       
       Angesichts dieses Booms hat auch die Stiftung Warentest wieder marktgängige
       Balkonmodule untersucht; die Ergebnisse stellt sie in der Juni-Ausgabe
       ihrer Zeitschrift vor. Nur zwei von acht analysierten Produkten hätten
       überzeugt, fünf Anlagen seien im Prüfpunkt Stabilität durchgefallen, so die
       Warentester.
       
       Schwachpunkt der mangelhaften Modelle seien die mitgelieferten Halterungen
       gewesen, die sich als „nicht besonders robust“ erwiesen hätten: „Im
       Belastungstest, der einen Sturm simulierte, knickten etliche Halterungen
       ein.“ In einem Fall hätten sie sogar das Paneel durchbohrt. Die
       Wechselrichter seien – anders als im vorangegangenen Test – kein größeres
       Problem mehr gewesen. Strom lieferten jedoch alle getesteten
       Balkonkraftwerke zuverlässig bei heiterem bis wolkigem Wetter, so die
       Tester.
       
       22 May 2025
       
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