# taz.de -- G36-Nachfolger bei der Bundeswehr: Heckler & Koch setzt sich gegen Konkurrenten Haenel durch
       
       > Ende eines juristischen Kleinkriegs: Die Rüstungsschmiede Haenel verliert
       > endgültig den Streit mit Heckler & Koch um Patentrechte auf ein
       > Sturmgewehr.
       
 (IMG) Bild: Das halbautomatische Sturmgewehr Modell CR223 in der Firmenzentrale von C.G. Haenel
       
       Karlsruhe dpa | In einem jahrelangen Rechtsstreit um ein Sturmgewehr hat
       sich der Hersteller Heckler & Koch gegen seinen Konkurrenten C.G. Haenel
       endgültig durchgesetzt. Die Berufung gegen ein Urteil vom
       Bundespatentgericht aus dem Jahr 2022 sei zurückgewiesen worden, teilte der
       Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit (Aktenzeichen X ZR 30/23).
       
       In dem Rechtsstreit, der ab 2020 in mehreren Strängen vor unterschiedlichen
       Gerichten geführt wurde, ging es um die Frage, ob die kleine Thüringer
       Waffenschmiede Haenel ein Sturmgewehr mit einem bestimmten Verschluss
       verkaufen durfte und damit der große Konkurrent H&K Marktanteile verlor.
       
       Das Verschlusssystem half dabei, dass Soldaten, die aus dem Wasser ans Ufer
       oder an den Strand kommen, umgehend einsatzbereit sind – das Wasser kann
       schnell abfließen und die Soldaten können schnell schießen.
       
       Mit einem Gewehr mit so einer Funktion hatte Haenel im Jahr 2020
       überraschend eine prestigeträchtige Ausschreibung des Bundes zur
       Neubewaffnung der Bundeswehr gewonnen. Das in die Jahre gekommene Gewehr 36
       (G36) von Heckler & Koch sollte schrittweise ausgemustert werden.
       
       ## H&K bleibt Sturmgewehr-Lieferant der Bundeswehr
       
       Doch die Freude in der Firmenzentrale von Haenel in Suhl währte nur kurz:
       Nach Intervention von Heckler & Koch verlor die Thüringer Waffenschmiede
       den Auftrag über 120.000 Sturmgewehre doch noch und Platzhirsch Heckler &
       Koch bekam den Zuschlag. Damit blieb alles beim Alten: Der Fabrikant des
       alten Standardgewehrs der Bundeswehr stellt auch das neue Standardgewehr.
       
       In dem Rechtsstreit bestritt Haenel die angebliche Patentverletzung, aus
       Sicht der Firma war besagtes Patent nichtig. Das Oberlandesgericht
       Düsseldorf entschied 2022 dennoch, dass das Gewehr „Haenel CR 223“ weder
       hergestellt noch vertrieben werden dürfe. In der eigentlichen Patentfrage
       wiederum entschied das Bundespatentgericht ebenfalls 2022, dass besagtes
       Patent nur teilweise nichtig sei. Im reduzierten Umfang bleibe das Patent
       auf das Verschlusssystem bestehen.
       
       Mit der jetzt bekanntgewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird
       klar, dass Haenel das Ruder in dem Rechtsstreit nicht mehr herumreißen
       konnte.
       
       20 Mar 2025
       
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