# taz.de -- Strengere Wettbewerbskontrolle: Weg frei für Apple-Verbote
       
       > Der Tech-Gigant ist eine Gefahr für den Wettbewerb. Seit Dienstag darf
       > das Kartellamt dem Tech-Giganten nun mehr Vorschriften machen.
       
 (IMG) Bild: Apple ist Kult und eine Gefahr für den Wettbewerb
       
       Berlin taz | Das Bundeskartellamt darf strenger mit dem US-Techkonzern
       Apple umgehen als bisher. Dafür hat der Bundesgerichtshof der Behörde am
       Dienstag mit dem Beschluss Rückenwind gegeben, dass das Unternehmen „eine
       überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ habe. Das
       Kartellamt selbst hatte das im April 2023 so beschieden und hat jetzt die
       gerichtliche Bestätigung dafür. [1][Es darf damit nun bestimmte Praktiken
       von Apple untersagen, die den fairen Wettbewerb auf dem Markt gefährden.]
       
       Schon seit Juni 2022 prüft das Bundeskartellamt beispielsweise die
       Tracking-Regelungen von Apple für Apps von Drittanbietern. Bei der
       Verwendung solcher Anwendungen müssen die Apple-Nutzer:innen bisher
       explizit zustimmen, wenn Informationen über das Verhalten der
       Nutzer:innen zu Werbezwecken gesammelt werden. Für die Apps von Apple
       selbst gilt das nicht. So hat das Unternehmen einen besseren Zugang zu
       Daten.
       
       Weitere Praktiken, die in der Kritik stehen, sind unter anderem die
       ausschließliche Vorinstallierung konzerneigener Apps und der Zwang zur
       Nutzung des konzerneigenen Betriebssystems auf den Apple-Geräten. [2][Der
       Verdacht ist also: Apple bevorzugt eigene Angebote und behindert andere
       Unternehmen.]
       
       Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr
       2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalkonzerne vorgehen. Das
       entsprechende Verfahren hat zwei Stufen. Erst muss festgestellt werden, ob
       ein Unternehmen über mehrere Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb
       bedeutsam ist. Dafür gibt es verschiedene Kriterien wie die dominante
       Stellung auf verschiedenen Märkten, die Finanzkraft, der Zugang zu
       wettbewerbsrelevanten Daten sowie der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit
       anderer Unternehmen. Erst im zweiten Schritt können Praktiken untersagt
       werden, die den Wettbewerb gefährden.
       
       ## Und was bedeutet das für meine Apple-Nutzung?
       
       Apple gehört zu den umsatz- und gewinnstärksten Konzernen der Welt. Apple
       beschäftigt rund 150.000 Mitarbeiter:innen und übernahm in den
       vergangenen zehn Jahren weit mehr als 50 Unternehmen. [3][Der Konzern
       stellt unter anderem Geräte her, entwickelt Betriebssysteme sowie weitere
       Software und betreibt einen eigenen App-Store – ist also „in erheblichem
       Umfang auf mehrseitigen Märkten tätig“, wie es bei der Urteilsverkündung am
       Dienstag hieß.]
       
       Was ändert sich nun praktisch? Als Apple-Nutzer:in werde man die
       Entscheidung des Gerichts nicht direkt bemerken, sagte Rechtsanwältin
       Kathrin Westermann, Kartellrechtsexpertin bei der Wirtschaftskanzlei Noerr,
       gegenüber der taz. Apple werde in dem laufenden Verfahren über die
       Tracking-Regelungen voraussichtlich versuchen, dem Kartellamt zu beweisen,
       dass Wettbewerber nicht behindert werden oder das Verhalten von Apple
       jedenfalls sachlich gerechtfertigt ist. Konkrete Beschlüsse der Behörde
       dürften sich also noch etwas hinziehen.
       
       18 Mar 2025
       
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