# taz.de -- Antifa-Aktion gegen Dritter Weg: Bio Company feuert Neonazi
       
       > Ein Azubi aus Berlin wird entlassen, nachdem er auf Plakaten als Mitglied
       > des Dritten Wegs geoutet wurde. Kann man Rechtsextremen einfach kündigen?
       
 (IMG) Bild: Die Filiale von Bio Company in der Boxhagener Straße in Berlin Friedrichshain
       
       Berlin taz | Zwei Fotos eines jungen Mannes mit brauner Scheitelfrisur sind
       auf dem Plakat zu sehen. Auf einem davon trägt er einen Pullover der
       rechtsradikalen Kleinstpartei der Dritte Weg. Über den Fotos prangt das
       Logo der Bio Compay. „Dürfen wir vorstellen, der neue Azubi hier im Markt“,
       heißt es in dem darunter stehenden Text, der davor warnt, dass der junge
       Mann ein Neonazi ist, der an dem brutalen [1][Angriff auf
       Antifaschist:innen] am Berliner Ostkreuz im vergangenen Jahr beteiligt
       gewesen sein soll.
       
       Der Angriff, bei dem mehrere Personen verletzt wurden, wird Mitgliedern des
       Dritten Wegs und ihrer Nachwuchsorganisation, der „Nationalrevolutionäre
       Jugend“, zugeordnet. [2][Nach einer Großrazzia] im Juli vergangenen Jahres
       wird gegen neun Verdächtige zwischen 17 und 21 Jahren ermittelt. Wie die
       Staatsanwaltschaft der taz bestätigte, laufen deswegen auch Ermittlungen
       gegen den Bio-Company-Azubi. Mehrere Personen wurden bei dem Angriff
       verletzt. 15 bis 20 vermummte Neonazis sollen mit Schlagstöcken,
       Holzknüppeln, Handschuhen und Pfefferspray auf ihre Opfer losgegangen sein.
       
       Der Aushang hängt mittlerweile nicht mehr an der Bio-Company-Filiale an der
       Boxhagener Straße in Berlin-Friedrichshain. Auch von dem Mann selbst ist
       nichts zu sehen. Nach ihm gefragt, sagt eine Mitarbeiterin, dass er nie mit
       rechtsextremen Äußerungen aufgefallen sei. Seinen Job ist er laut
       taz-Informationen jetzt trotzdem los. Zu Personalfragen will sich Bio
       Company offiziell nicht äußern, man stehe jedoch „für Weltoffenheit und
       Toleranz“, Diskriminierung und Rassismus hätten keinen Platz, so Sprecherin
       Imke Sturm.
       
       ## Kündigung nicht immer möglich
       
       Doch kann man Menschen aufgrund ihrer Gesinnung so einfach feuern? Bei dem
       Azubi stand einer Kündigung nichts im Weg, dieser soll in der Probezeit
       gewesen sein. Doch wie ist es in regulären Arbeitsverhältnissen?
       
       „Bis zu einer Kündigung muss viel passieren“, sagt Martin Bechert,
       Fachanwalt für Arbeitsrecht, der taz. Eine rechtsextreme Gesinnung allein
       sei kein ausreichender Grund. Das Arbeitsrecht sehe hohe Hürden für eine
       Entlassung vor. Diese sei erst möglich, wenn rechtsextreme Einstellungen am
       Arbeitsplatz auch zum Ausdruck kommen.
       
       Auch verhaltensbedingte Kündigungen seien möglich. Etwa wenn sich
       Arbeitnehmer:innen in der Arbeitszeit diskriminierend verhalten oder
       der Betriebsfrieden durch das Verhalten im Zusammenhang mit der
       rechtsextremen Gesinnung nicht mehr gewährleistet ist.
       
       Anders sei das jedoch bei Angestellten im öffentlichen Dienst. „Hier
       erwarten Arbeitsgerichte eine deutlich höhere Loyalität“, so Bechert.
       Verfassungsfeindliche Aussagen, auch abseits des Arbeitsplatzes, könnten
       hier schneller zu einer Kündigung führen.
       
       2 Apr 2025
       
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