# taz.de -- Verfassungsbeschwerde und Eilantrag: BSW will neu zählen lassen
       
       > Bei der Bundestagswahl am 23. Februar hat das BSW die 5-Prozent-Marke
       > knapp verpasst. Helfen soll jetzt das Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Wollen neu zählen lassen: Amira Mohamed Ali und Sahra Wagenknecht (BSW), am 24.2.2025
       
       Karlsruhe taz | Die BSW-Vorsitzenden Sahra Wagenknecht und Amira Mohamed
       Ali haben [1][eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag] beim
       Bundesverfassungsgericht eingereicht, nach der die Bundestagswahl neu
       ausgezählt werden soll. Die geplante Bekanntgabe des amtlichen
       Wahlergebnisses soll verschoben werden.
       
       [2][Das BSW] hat bei der Bundestagswahl am 23. Februar 4,972 Prozent der
       Stimmen erhalten. Für den Einzug in den Bundestag fehlten nur 13.435
       Stimmen. Noch nie sei eine Partei so knapp an der 5-Prozent-Hürde
       gescheitert, heißt es in der Klage.
       
       Eigentlich ist eine zweistufige Prüfung des Wahlergebnisses vorgesehen. In
       der ersten Stufe können Wahlberechtigte Einspruch einlegen, über den der
       Bundestag entscheidet. Erst dann kann eine Wahlprüfungsbeschwerde zum
       Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. Das Verfahren dauert allerdings
       ein bis zwei Jahre und gilt als reformbedürftig.
       
       Wagenknecht und Ali weisen darauf hin, dass die gewählten Abgeordneten von
       CDU/CSU und SPD wenig Interesse an einer Neuauszählung haben werden, wenn
       diese zum Einzug des BSW in den Bundestag führen wird. Die beiden
       Fraktionen hätten dann nämlich keine Regierungsmehrheit mehr. Gemeinsam mit
       fünf Wahlberechtigten geht das BSW direkt zum Bundesverfassungsgericht.
       Dieser Weg sei wegen der nur wenigen fehlenden Stimmen ausnahmsweise sofort
       zulässig. Es handele sich um eine „historisch einmalige atypische
       Sondersituation“.
       
       ## Bündnis was?
       
       Eine sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne verhindern,
       dass eine verfasssungswidrig zustande gekommene Regierung im Amt wäre. Die
       Klägerinnen gehen davon aus, dass die Abweichung schon durch „übliche,
       unvermeidliche Auszählfehler“ entstanden sein könnte. Außerdem verweisen
       sie auf die Namensähnlichkeit zur rechten Kleinpartei „Bündnis
       Deutschland“, die auf dem Stimmzettel über dem „Bündnis Sahra Wagenknecht“
       stand. Es gebe Anzeichen, dass dies in manchen Stimmbezirken zu
       Verwechslungen führte.
       
       Die vom Heidelberger Anwalt Uwe Lipinski verfasste Verfassungsbeschwerde
       nimmt einzelne Vorkommnisse und rechnet sie bundesweit hoch. Nach Rechnung
       der Klagenden könnte das BSW 24.000 Stimmen mehr zählen und würde so in den
       Bundestag einziehen.
       
       Daneben machen Wagenknecht und Ali eine Reihe anderer möglicher Wahlfehler
       aus. So wurde BSW-Spitzenkandidatin Wagenknecht nicht zur [3][ARD-Sendung
       „Wahlarena 2025“] eingeladen, wo die „Kanzlerkandidaten“ Merz, Scholz,
       Habeck und Weidel diskutierten. Außerdem seien viele Stimmen von
       Auslandsdeutschen nicht rechtzeitig angekommen.
       
       Wenn der Eilantrag abgelehnt werde, müsse die Bundestagswahl in ein bis
       zwei Jahren „mit äußerst hoher Wahrscheinlichkeit“ wiederholt werden,
       schreibt Anwalt Lipinski. Auch für das BSW drohten bei Ablehnung
       irreparable Schäden. Die jetzige BSW-Gruppe von zehn Bundestagsabgeordneten
       würde nicht in eine neue Fraktion überführt, sondern müsste aufgelöst
       werden. Alle Mitarbeiter:innen müssten entlassen werden.
       
       Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht noch vor der Verkündung des
       amtlichen Wahlergebnisses am Freitag über den Eilantrag entscheiden.
       
       12 Mar 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /BSW-nach-Bundestagswahl/!6071680
 (DIR) [2] /BSW/!t5017764
 (DIR) [3] https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/bundestageswahl-2025/wahlarena-bundestagswahl-2025-100.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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