# taz.de -- Klage von Ferien-Vermieter abgewiesen: Küstengemeinden dürfen Ferienwohnungsbau einschränken
       
       > St. Peter-Ording darf Dauerwohnen vorschreiben, um Wohnraum zu sichern.
       > Das Urteil könnte auch für andere Gemeinden richtungsweisend sein.
       
 (IMG) Bild: Es gibt ein Leben jenseits des Tourismus – und künftig vielleicht auch wieder Wohnraum dafür
       
       Hamburg taz | Es ist ein Wendepunkt in der [1][Debatte um die Balance von
       bezahlbarem Wohnraum und Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein]: Das
       Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat [2][in einem richtungsweisenden
       Urteil] die Rechte von Gemeinden gestärkt, den Anteil von Ferienwohnungen
       zu begrenzen. Am Dienstag wies der erste Senat den Normenkontrollantrag
       eines Privateigentümers gegen einen Bebauungsplan der Gemeinde St.
       Peter-Ording ab. Damit darf sie künftig in bestimmten Gebieten einen
       Mindestanteil an Dauerwohnraum vorschreiben.
       
       St. Peter-Ording an der Nordsee ist bekannt für seine weiten Strände und
       den Tourismus und kämpft seit Jahren mit einem Problem, das viele Orte an
       der Küste betrifft: Mangel an bezahlbarem Wohnraum für die ortsansässige
       Bevölkerung. Grund ist der Boom der Ferienwohnungen. Immer mehr Wohnraum
       wird touristisch genutzt. Das treibt die Preise in die Höhe. Immer weniger
       Einheimische leben deshalb in den Urlaubsregionen. Nun erhält die
       ortsansässige Bevölkerung eine stärkere Stimme in der Gestaltung ihrer
       Gemeinden.
       
       Auslöser des Konflikts war das verstärkte [3][Vorgehen des Kreises
       Nordfriesland gegen illegale Ferienwohnungen] seit zwei Jahren. Der Streit
       um Ferienwohnungen an der Nordseeküste hatte in den vergangenen Jahren an
       Schärfe zugenommen. Allein auf Sylt könnten nach Schätzungen des Kreises
       Nordfriesland rund 3.500 Wohnungen unerlaubt als Ferienwohnungen genutzt
       werden, so Kreisbaurat Burkhard Jansen damals gegenüber „Spiegel online“.
       
       ## 30 Prozent fürs Dauerwohnen
       
       Auf Föhr sprachen Verbände angesichts der Maßnahmen des Kreises
       Nordfriesland in einem Brief an den schleswig-holsteinischen
       Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) von der „Hälfte des
       Vermietungsbestandes“, der betroffen sein könnte. 2023 wurden laut Jansen
       auf Sylt, Amrum, Föhr sowie in St. Peter-Ording und Dagebüll insgesamt rund
       100 Ferienappartements stillgelegt.
       
       St. Peter-Ording kündigte daraufhin an, alle Bebauungspläne zu überprüfen.
       Für einen Bereich wurde im Bebauungsplan ein Sondergebiet „Dauerwohnen und
       Fremdenbeherbergung“ festgelegt. Die neue Regelung schreibt vor, dass bei
       Neubauten mindestens 30 Prozent der Brutto-Grundfläche für Dauerwohnungen
       genutzt werden müssen.
       
       Der Kläger, Eigentümer eines Grundstücks mit sechs Ferienwohnungen im
       betroffenen Gebiet, sah darin eine unzulässige Einschränkung seiner
       Nutzungsrechte. Er plante einen Abriss und Neubau, kann nun jedoch sein
       Grundstück nicht mehr ausschließlich für Ferienwohnungen nutzen. Er
       argumentierte, dass es für eine solche Festsetzung keine Rechtsgrundlage im
       Baugesetzbuch gebe.
       
       ## Rahmenplan mit neuen Regelungen
       
       Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Senat urteilte –
       abweichend von der älteren Rechtsprechung –, dass Gemeinden sehr wohl das
       Recht haben, im Bebauungsplan das Verhältnis von Dauerwohnen und
       Fremdenbeherbergung prozentual festzulegen. Die Richter sahen hierfür eine
       ausreichende Rechtsgrundlage im Baugesetzbuch und der
       Baunutzungsverordnung, insbesondere im Zusammenhang mit Sondergebieten, wie
       sie in St. Peter-Ording ausgewiesen wurden.
       
       Für die Gemeinden an der Nordsee bedeutet das Urteil einen wichtigen Sieg
       im Kampf um bezahlbaren Wohnraum. Es sei „ein voller Erfolg in den
       Bemühungen, bei dem Riesenthema der nicht genehmigten Ferienwohnungen einen
       Weg zu finden, mit dem alle Beteiligten leben können“, sagt St.
       Peter-Ordings parteiloser Bürgermeister Boris Pfau zur taz. Nun habe man
       „tatsächlich ein Instrument, nämlich das der Kontingentierung, das
       sozusagen durchgeklagt ist.“
       
       Die Gemeinde kann nun die Überprüfung und Anpassung bestehender
       Bebauungspläne fortsetzen. Ein städtebaulicher Rahmenplan werde derzeit
       erarbeitet und solle künftig die übergeordneten Regelungen für
       Dauerwohnraum, Zweitwohnen und Ferienwohnungen festlegen.
       
       ## Urteil mit Signalwirkung
       
       Die Entscheidung hat Signalwirkung für andere Gemeinden. Das Urteil gibt
       ihnen Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ähnliche Regelungen in ihren
       Bebauungsplänen zu verankern.
       
       Tourismusverbände befürchten, dass solche Quoten den Bau von
       Ferienwohnungen unattraktiver machen und somit dem Tourismus schaden
       könnten. Was die Umsetzung des neuen Bebauungsplans generell für den
       Tourismus in St. Peter-Ording bedeutet, lasse sich jedoch noch nicht
       bewerten, antwortet die Tourismuszentrale St. Peter-Ording auf
       taz-Anfrage. Derzeit befinde man sich „in der Prüfung und Klärung der
       Lage“.
       
       Das OVG hat keine Revision zugelassen, aber der Kläger hat noch die
       Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung einzulegen. In diesem Fall
       müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
       
       17 Jan 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ferienwohnungen-in-Schleswig-Holstein/!5704246
 (DIR) [2] https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/gemeinden-duerfen-dauerwohnen-und-fremdenbeherbergung-in-ein-prozentuales-verhaeltnis-setzen-135851
 (DIR) [3] /!5917603
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Robert Matthies
       
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