# taz.de -- BGH-Urteil zu Facebook: Entschädigung nach Datenklau – so geht’s
       
       > Betroffene eines Datenlecks bei Facebook haben Anspruch auf
       > Schadenersatz. Wie Nutzer:innen prüfen, ob sie dazugehören und worauf
       > es dann ankommt.
       
 (IMG) Bild: App öffnen oder doch besser den Account löschen?
       
       Was ist passiert?
       
       Der Bundesgerichtshof (BGH) [1][hat diese Woche entschieden]: Von einem
       Datendiebstahl bei der Meta-Tochter Facebook betroffene Nutzer:innen
       haben Anspruch auf Schadensersatz – und zwar auch ohne dass es dafür einen
       konkreten Missbrauch der Daten bedarf. Anlass war ein Fall, der sich vor
       dreieinhalb Jahren ereignete: Die Täter:innen veröffentlichten damals
       persönliche Daten von insgesamt 533 Millionen Facebook-Nutzer:innen aus
       aller Welt im Internet, unter anderem Namen und Telefonnummern. Ursache war
       eine Sicherheitslücke, durch die nicht nur Facebook-Freunde, sondern auch
       Dritte diese Daten auslesen konnten.
       
       Woher weiß man, ob man betroffen ist? 
       
       Schätzungen zufolge sind in Deutschland in dem Facebook-Fall rund 6
       Millionen Menschen betroffen. Die Plattform stellt ein Formular bereit, mit
       dem Nutzer:innen eine entsprechende Anfrage stellen können. Alternativ
       können sie gleich den Weg gehen, den laut den Verbraucherzentralen Facebook
       dann vorschlägt: Auf der Webseite [2][haveibeenpwned.com] lässt sich anhand
       der eigenen Telefonnummer checken, ob man von einem Datendiebstahl
       betroffen ist. Der Anbieter weist zwar nur auf den Check mittels
       E-Mail-Adresse hin, doch die Telefonnummer funktioniert auch. Die Seite
       gilt als seriös, auch wenn der Anbieter in den USA sitzt. Wichtig: Auch bei
       älteren oder selten genutzte Adressen sollte man regelmäßig prüfen, ob sie
       unter gestohlenen Daten auftauchen. Will man für einen regelmäßigen Check
       lieber einen hiesigen Anbieter verwenden, bietet sich der [3][Identity Leak
       Checker des Hasso-Plattner-Instituts] an.
       
       Was ist zu tun, wenn die eigenen Daten betroffen sind? 
       
       Das Wichtigste: schnell sein. Die Verjährungsfrist bei den meisten
       Betroffenen des Facebook-Falls läuft Ende dieses Jahres ab. Im ersten
       Schritt können Betroffene auf eigene Faust das Geld einfordern. Die
       Stiftung Warentest hat einen Mustertext bereitgestellt unter
       [4][www.test.de/datenleck-schmerzensgeld]. „Wer ein paar Minuten Zeit und
       höchstens 7,60 Euro Porto investiert, sichert sich das Recht auf
       Entschädigung und kann auf Kosten von Facebook-Mutter Meta Anwälte
       einschalten“, sagt Christoph Herrmann, Jurist bei der Stiftung Warentest.
       Sollte Meta bis Mitte Dezember nicht reagieren, rät die Organisation dazu,
       einen Anwalt einzuschalten. Eine Alternative sind Legal-Tech-Anbieter, die
       erfolgsabhängig arbeiten. Sie konzentrieren sich auf erfolgversprechende
       Verfahren – die einfach gelagerten Facebook-Fälle dürften darunter fallen.
       Bekannt ist dieses Vorgehen etwa aus der Durchsetzung von Fluggastrechten.
       Für die Betroffenen entstehen keine Kosten, aber von der zugesprochenen
       Schadenersatzsumme behält der Anbieter eine anteilige Provision ein.
       
       Wie viel Geld gibt es? 
       
       Bei dem Standardfall – Daten wurden abgegriffen und veröffentlicht, es gibt
       aber keinen weiteren Hinweis auf eine missbräuchliche Verwendung – hat der
       BGH eine Summe von 100 Euro in die Diskussion geworfen. Das ist erst einmal
       nur ein Anhaltspunkt, über die tatsächliche Höhe müssen nun die Vorinstanz
       und die anderen damit befassten Gerichte entscheiden. Wurden die Daten
       jedoch missbraucht, etwa für unseriöse Anrufe oder einen
       Identitätsdiebstahl, wird die Summe höher liegen.
       
       Was heißt das Urteil für Betroffene anderer Datenlecks, etwa beim
       Streamingdienst Deezer? 
       
       Sie dürften künftig bessere Chancen haben, auch wenn sie keinen konkreten
       Datenmissbrauch nachweisen können. Als einen „sehr guten Tag für den
       Datenschutz in der EU“ bezeichnete der auf Verbraucherrecht spezialisierte
       Anwalt Christian Solmecke den Tag der Urteilsverkündung. Die Entscheidung
       schaffe Rechtssicherheit für Betroffene von Datenlecks oder anderen
       Datenschutz-Verletzungen.
       
       20 Nov 2024
       
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 (DIR) [1] /Schadensersatz-wegen-Facebook-Datenleck/!6047117
 (DIR) [2] http://haveibeenpwned.com
 (DIR) [3] https://sec.hpi.de/ilc
 (DIR) [4] http://www.test.de/datenleck-schmerzensgeld
       
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