# taz.de -- Strompreisbremse in Karlsruhe: Habecks Kuscheligkeit gewinnt vor Gericht
       
       > Die Deckelung von Gewinnen bei den Strompreisen ist rechtens. Gut so –
       > denn die Maßnahme war sehr moderat – typisch Habeck.
       
 (IMG) Bild: Haben Habecks Gesetz zur Strompreisbremse für verfassungsgkonform erklärt: die Richter:innen des Bundesverfassungsgericht
       
       Ist Robert Habeck öffentlichkeitsscheu geworden? Jedenfalls war er nicht
       da, als das Bundesverfassungsgericht [1][an diesem Donnerstag sein Gesetz
       zur Strompreisbremse für verfassungsgkonform erklärte]. Wäre das nicht eine
       schöne Botschaft gewesen: Der Wirtschaftsminister hat beherzt, aber
       zugleich verhältnismäßig zugepackt, als einerseits die Strompreise
       explodierten und andererseits die Gewinne der Öko-Strom-Hersteller in
       ungeahnte Höhen stiegen.
       
       Hier einen funktionierenden und rechtmäßigen Ausgleich geschaffen zu haben,
       müsste den großen Ausgleicher Habeck doch eigentlich mit Stolz erfüllen.
       Dass er dabei auch die eigene Klientel (die Wind- und Solarstromerzeuger)
       nicht geschont hat, passt zu dem oft schon überparteilichen Habitus von
       Habeck. Zwar musste er hier auch EU-Vorgaben umsetzen. Aber auch das hätte
       er ja produktiv wenden können, schließlich verstehen sich die Grünen als
       europafreundlich.
       
       Vielleicht kam Habeck ja nicht, weil er eine Niederlage befürchtete. Denn
       das hätte im Wahlkampf natürlich blöd ausgesehen. Friedrich Merz hätte dann
       wieder geschimpft und der Ampel handwerkliche Unfähigkeit vorgeworfen.
       Allerdings war mit einer Niederlage nicht zu rechnen. Schließlich ist das
       Strompreisgesetz kein Musterfall von sozialistischer Umverteilung, sondern
       ein Ausgleich von unerwartetem Pech und unerwartetem Glück, der selten so
       eindeutig wiederholbar sein dürfte.
       
       Die Richter:innen haben Habecks Gesetz jedenfalls einhellig für
       grundgesetzkonfrom erklärt, [2][weil es die Ökostromanbieter mit ihren
       unerwarteten Glücksgewinnen ja nur eher zaghaft in die Pflicht nahm]. Da
       sahen auch christdemokratische und liberale Verfassungsrichter die
       Grundrechte der Unternehmen voll gewahrt. Anders als die Kläger warnten,
       ist eine derart zurückhaltende Abschöpfung von Zufallsgewinnen also kein
       Standorthindernis, sondern in seiner Habeck’schen Kuscheligkeit wohl eher
       ein Vorteil. Anderswo geht es ruppiger zu.
       
       28 Nov 2024
       
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