# taz.de -- Mieterschutz der Ampelregierung: Mietpreisbremse soll bis 2028 verlängert werden
       
       > Nach langem internen Gerangel einigt sich die Ampelkoalition auf die
       > Verlängerung der Mietpreisbremse. Doch dabei bleibt Vieles auf der
       > Strecke.
       
 (IMG) Bild: Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus in der Regel unzulässig
       
       Berlin taz | Nach langem Gerangel hat sich die Ampel-Koalition geeinigt:
       Die Mietpreisbremse [1][soll bis Ende 2028] verlängert werden. Einen
       entsprechenden Gesetzentwurf, der auch der taz vorliegt, hat
       Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun in die Ressortabstimmung
       gegeben.
       
       Die Mietpreisbremse regelt die Miethöhe bei Neu- oder Wiedervermietungen:
       Diese darf bei Vertragsabschluss höchstens zehn Prozent über der
       ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bislang gilt die 2015 eingeführte
       Mietpreisbremse bis Ende 2025. Das Instrument soll in angespannten
       Wohnungsmärkten einen zu großen Mietenanstieg verhindern. Wann ein
       Wohnungsmarkt als angespannt gilt, legen die Landesregierungen fest.
       
       Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse wird ein Vorhaben aus dem
       Koalitionsvertrag der Ampel umgesetzt. Doch die uneindeutige Formulierung
       „bis zum Jahre 2029“ hat die FDP offenbar für sich genutzt: SPD und Grüne
       hatten damit einschließlich 2029 gemeint, herausgekommen ist eine
       Verlängerung bis Ende 2028.
       
       Auch in einem anderen Punkt hat sich die FDP durchgesetzt: Künftig gelten
       höhere Anforderungen für die Begründung, wenn die Mietpreisbremse in einem
       bestimmten Gebiet erneut greifen soll. Laut Gesetzentwurf muss sich dann
       aus der Begründung ergeben „welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden“ und
       weshalb sie dennoch erforderlich ist.
       
       Dazu muss man wissen: Die FDP würde die Mietpreisbremse laut eigenem
       Parteiprogramm am liebsten abschaffen. Und der zuständige Minister für
       Mietrecht ist eben Bundesjustizminister Marco Buschmann – von der FDP. Vor
       diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass er die
       Mietrechtsnovelle bewusst heraus zögert hat, um eine Einigung mit
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei einer wiederum von der FDP
       geforderten [2][Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung] zu erzielen.
       
       Die Mietpreisbremse soll nun mehr oder weniger in ihrer bisherigen Form
       weiterbestehen – ohne weitergehende Verbesserungen. Dabei kritisieren
       Mieterschutzverbände schon lange, dass die Mietpreisbremse zu viele
       Ausnahmen hat. Sie wird zum Beispiel häufig durch das Vermieten
       [3][möblierter Wohnungen oder Kurzzeitvermietungen] umgangen.
       
       ## Ausnahme Neubau
       
       Zudem gilt sie nicht für umfassende Modernisierungen oder für „Neubauten“.
       Als Neubau gelten Gebäude, die erstmals nach Oktober 2014 genutzt oder
       vermietet wurden. Die Idee dahinter war, Neubauinvestoren nicht unnötig
       abzuschrecken. Doch mit dieser Regelung zählen nun auch Wohnungen als
       Neubau, die schon zehn Jahre alt sind. Der Deutsche Mieterbund fordert
       deshalb, den Stichtag „von derzeit 2014 auf 2024“ anzuheben.
       
       Schon jetzt sei „jeder dritte Mieterhaushalt mit seinen Wohnkosten
       überlastet“, kritisierte die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes,
       Melanie Weber-Moritz. Den Mieterschutz nun frühzeitig im Jahr 2028 enden zu
       lassen, sei „kontraproduktiv“.
       
       Die Linkenpolitikerin Caren Lay bezeichnete die Verlängerung der
       Mietpreisbremse als „Placebo-Pille“ und bemängelte, dass „weitere Maßnahmen
       des sozialen Mieterschutzes aus dem Koalitionsvertrag“ nicht kommen werden.
       Tatsächlich ist unklar, ob weitere Mieterschutzvorhaben der Ampel noch
       umgesetzt werden.
       
       ## Und die anderen Versprechen?
       
       Vereinbart war zum Beispiel die Senkung der sogenannten Kappungsgrenze.
       Diese legt fest, dass bestehende Mieten, die noch unterhalb der
       ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, innerhalb von drei Jahren höchstens um
       15 Prozent steigen dürfen. Das betrifft insbesondere alte Mietverträge.
       
       Die Ampel wollte die Grenze von 15 auf 11 Prozent senken, um den
       Mietenanstieg zu verlangsamen. Passiert ist bislang nichts. Zudem sollten
       qualifizierte Mietspiegel für Gemeinden über 100.000 Einwohner*innen
       verpflichtend werden und der Betrachtungszeitraum vergrößert werden. Die
       Idee war, damit mehr Transparenz zu schaffen und einen mietdämpfenden
       Effekt zu erzielen.
       
       Ein weiterer Streitpunkt innerhalb der Koalition ist ein verbesserter
       Kündigungsschutz. Bei außerordentlichen Kündigungen gibt es eine
       Schonfristregelung: Wenn Mietschulden innerhalb von zwei Monaten beglichen
       werden, wird die Kündigung unwirksam. SPD und Grüne würden diese Regelung
       gern auf ordentliche Kündigung ausweiten.
       
       Das Bundesjustizministerium steht all diesen Vorhaben skeptisch gegenüber:
       „Weitere Verschärfungen des sozialen Mietrechts würden den Neubau von
       Wohnungen womöglich noch unattraktiver machen“, [4][zitiert die
       Tagesschau]. Es müsse daher kritisch geprüft werden, ob die im
       Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen noch zeitgemäß seien.
       
       18 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ampel-verlaengert-Mietpreisbremse/!6040231
 (DIR) [2] /Quick-Freeze/!6040210
 (DIR) [3] /Wohnungsmarkt-in-Deutschland/!5952539
 (DIR) [4] https://www.tagesschau.de/mietpreisbremse-192.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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