# taz.de -- Baustopp für Surfpark bei Stade: Bordelle schlagen Klimaschutz
       
       > Der BUND hatte gegen das Stader Projekt „Surfgarten“ geklagt. Der
       > Baustopp wurde verlängert, doch nicht der Umwelt zur Liebe.
       
 (IMG) Bild: So ähnlich soll es werden. wenn es nach den Investoren geht: Olympia-Surferin Camilla Kemp
       
       Hamburg taz | Dieser Traum von der perfekten Welle auf dem platten Land ist
       vorerst geplatzt: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Bau des
       [1][„Surfgartens“ in Stade] erneut gestoppt. Der Umweltverband BUND hatte
       gegen das Mammutprojekt geklagt.
       
       Der Surfgarten ist ein künstlich angelegtes Gelände, auf dem ganz ohne
       Wind, Meer und lange Anreise über 25 Wellentypen zum Surfen erzeugt werden
       sollen. So zumindest die Idee der Investoren, der Brüder Jan und Dirk
       Podbielski, die aus der Region stammen und selbst passionierte Surfer sind.
       
       Schon seit Mai steht die Baustelle wegen eines Eilantrags des BUND vor dem
       Stader Verwaltungsgericht still. Dies stoppte den Bau vorerst, da sich der
       Bebauungsplan als rechtswidrig erwiesen habe. Im Sommer lag die Baustelle
       also brach – und das wird sie auch weiterhin.
       
       Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat den Baustopp mit Beschluss
       vom 2. Oktober verlängert. Geklagt hatte der BUND gegen den Bebauungsplan
       „Gewerbe- und Surfpark Stade“. Die Richter*innen bestätigten nun die
       Haltung des BUND, dass der B-Plan unwirksam sei, da Vorgaben des Regionalen
       Raumordnungsprogramms nicht genug berücksichtigt worden seien. Außerdem
       habe die Stadt die Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild falsch
       eingeschätzt und [2][Bordelle] nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
       
       ## Streit um Ausgleichsflächen
       
       Die Podbielskis sind Experten für Großprojekte: Der eine ist Physiker und
       plante Offshore-Windkraftanlagen, der andere ist Betriebswirt. Von Anfang
       an hatten die beiden mit Nachhaltigkeit durch Ausgleichsflächen und 100
       Prozent erneuerbare Energie geworben.
       
       Die Schaffung von Ausgleichsflächen sei der gesetzliche Anspruch,
       kritisiert Inga Niederhausen vom BUND Niedersachsen. Sich damit zu rühmen,
       dass man das Gesetz einhält, greife zu kurz, so die Umweltschützerin.
       
       Die Idee bekam zunächst vor allem von der Lokalpolitik viel Zuspruch. Die
       Stadt freue sich über die „überregionale Strahlkraft“ des Surfparks, der
       Stade auch als Wohn- beziehungsweise Arbeitsort „noch attraktiver“ machen
       würde, begründete Bürgermeister Sönke Hartlef seine Unterstützung.
       
       Schon früh meldeten sich Stimmen aus der Zivilgesellschaft wie die örtliche
       [3][„Fridays for Future“]-Gruppe und die Linke. Eine Bürgerinitiative
       „Surfpark – Nein Danke!“ gründete sich. Allesamt bezweifeln sie die
       Sinnhaftigkeit des Projekts: Wo sollen denn überhaupt die von den
       Initiatoren geplanten 200.000 Besucher jährlich herkommen? Warum verbraucht
       ein in Krefeld geplanter Surfpark des gleichen Herstellers fünfmal so viel
       Strom wie der in Stade? Woher kommen die 40 Millionen Liter Wasser
       jährlich? Und wer zahlt denn eigentlich 60 Euro für eine Stunde surfen,
       gegebenenfalls plus Equipment und Unterricht?
       
       „Ein Konzept dieses Ausmaßes, mit immensem Flächen-, Energie und
       Wasserverbrauch kann [4][weder ökologisch noch nachhaltig] sein“, sagt Inga
       Niederhausen vom BUND.
       
       Laut Stades Erstem Stadtrat Lars Kolk spiegele das nicht das Stimmungsbild
       in der Stadtgesellschaft. „Die, die das Projekt bemängeln sind meiner
       Wahrnehmung nach eindeutig in der Minderheit.“ Befürworter seien einfach
       nicht öffentlichkeitswirksam organisiert.
       
       So stimmte der Rat der Stadt mehrheitlich dem Bebauungsplan zu und machte
       damit im August 2022 den Weg für den Surfpark frei. Im Dezember 2023
       begannen die Erdarbeiten für das Wasserbecken, lang wurde jedoch nicht
       gebaut.
       
       Wie sehr Klimaschutz die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat, darüber
       gehen die Meinungen auseinander. „Die Fragen zum Artenschutzrecht und
       Klimaschutz hat das OVG offen gelassen, eine abschließende Einschätzung
       dazu ist erst möglich, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen“,
       sagt Niederhausen. Das kann noch bis Anfang November andauern. Obwohl das
       Gericht damit seine Entscheidung nicht primär auf den Natur- und
       [5][Artenschutz] stützt, sieht der BUND die Entscheidung als Erfolg.
       
       ## „Fehler leicht zu beheben“
       
       Die Stadt selbst sieht sich ebenfalls als Gewinner, denn fast alle vom
       Gericht beanstandeten Punkte seien leicht auszuräumen, erklärt Stadtrat
       Lars Kolk. Drei wesentliche Fehler, die das Gericht im B-Plan bemängelt,
       würde die Stadt nun mit Nachdruck beheben, dann stehe dem Surfpark nichts
       mehr im Weg.
       
       „Wir sind sehr erleichtert darüber, dass das OVG deutlich und
       unmissverständlich klar gemacht hat, dass Belange des Arten- und
       Klimaschutzes nicht betroffen sind und der Bebauungsplan in soweit
       fehlerfrei ist.“ Laut Kolk enthält der Gerichtsbeschluss keine Normen, wie
       Klimaschutz im Rahmen des Bodenrechts bilanziert, prognostiziert und
       bewertet werden müssen. „Wenn es an solchen Vorgaben fehlt, kann man auch
       nicht von den Gemeinden erwarten, dass sie sie einhalten“, erklärt der
       Stadtrat beruhigt.
       
       In der [6][Pressemitteilung] des Gerichts heißt es, das OVG habe erhebliche
       Zweifel daran, dass der Bebauungsplan Arten- und Klimaschutz missachte,
       diese aber „aufgrund der anderweitigen Unwirksamkeit des Bebauungsplans“
       offenlasse.
       
       13 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] /Alpinsport-in-der-Lueneburger-Heide/!5950332
 (DIR) [5] /Neuer-Bericht-zur-Artenvielfalt/!6036889
 (DIR) [6] https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/bebauungsplan-nr-500-3-gewerbe-und-surfpark-stade-unwirksam-und-beschwerden-gegen-vorlaufigen-baustopp-erfolglos-236127.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Fanny Schuster
       
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