# taz.de -- Reaktionen auf AfD-Verbotsantrag: Kritik an AfD-Verbotsplan
       
       > Abgeordnete aller demokratischen Parteien schlagen ein Verbotsverfahren
       > gegen die AfD vor. Politiker*innen von SPD, FDP und BSW sehen den
       > Vorstoß skeptisch.
       
 (IMG) Bild: Bald Licht aus bei der AfD? An einem Verbotsantrag gibt es allerdings scharfe Kritik
       
       Berlin afp | Die Initiative mehrerer Bundestagsabgeordneter für ein
       [1][Verfahren zum Verbot der AfD] hat ein geteiltes Echo ausgelöst. Ein
       Verbotsverfahren könne zur Solidarisierung mit der AfD führen und der
       Partei neue Wählerinnen und Wähler zutreiben, warnten Kritiker am Montag.
       Die AfD könnte ein solches Verfahren „für eine populistische Märtyrerpose
       nutzen, die diese Wahlerfolge womöglich noch verstärkt“, sagte etwa der
       SPD-Abgeordnete Ralf Stegner dem Handelsblatt.
       
       Stegner verwies zudem auf „valide Bedenken, ob es dafür angesichts großer
       Wahlerfolge der AfD nicht bereits zu spät sei“. Daher sei eine „sorgfältige
       und abwägende Debatte“ im Parlament erforderlich. „Der Worst Case wären
       gespaltene demokratische Fraktionen und Parteien, während die
       Demokratiefeinde sich ins Fäustchen lachen.“ Er selbst habe aber keinen
       Zweifel, „dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist“, sagte Stegner.
       
       Eine fraktionsübergreifende Gruppe aus Abgeordneten von SPD, CDU/CSU,
       Grünen und Linken hat Berichten zufolge [2][einen Gruppenantrag
       ausgearbeitet], mit dem der Bundestag ein Parteiverbotsverfahren vor dem
       Bundesverfassungsgericht anstoßen soll. Der Bundestag ist – neben
       Bundesregierung und Bundesrat – eines von drei Verfassungsorganen, das ein
       Verbotsverfahren vor dem Gericht anstoßen kann. Die rechtlichen Hürden
       dafür sind allerdings hoch.
       
       Vor den Risiken eines solchen Vorgehens warnte die Vorsitzende der
       SPD-Grundwertekommission, [3][Gesine Schwan]. „Ein Verbotsantrag wäre jetzt
       politisch kontraproduktiv“, sagte sie dem Tagesspiegel vom Montag. „Es
       würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und
       Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich
       mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben.“
       
       ## Kiesewetter befürwortet den Plan
       
       Zu der Frage, ob es ein AfD-Verbot braucht, äußerte sich auch Vizekanzler
       Robert Habeck (Grüne). „Dazu braucht es die Beweise“, sagte er den Sendern
       RTL und ntv am Sonntagabend. „Wenn die Beweise vorliegen, dann ja.“
       
       Kritik kam aus der FDP. Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler sagte dem
       Handelsblatt: „Das halte ich für Unsinn.“ Die AfD müsse politisch bekämpft
       werden. Verbotsdebatten schadeten nur, weil sie von der politischen
       Diskussion ablenkten.
       
       Die Bundesregierung ist in die Überlegungen zu einem Verbotsverfahren nach
       eigenen Angaben nicht eingebunden. Ein Sprecher des für die innere
       Sicherheit zuständigen Bundesinnenministeriums sagte, ihm seien „keine
       Kontakte“ der Initiatoren mit Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) in der Sache
       bekannt.
       
       Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter begrüßte es generell,
       dass der Bundestag über ein AfD-Verbotsverfahren beraten soll. „Wir
       brauchen eine sehr sensible Diskussion in der Gesellschaft, aber auch im
       Bundestag über die Frage, wie wir mit einer Partei umgehen, die versucht
       hat, letzte Woche den Thüringer Landtag in Geiselhaft zu nehmen“, sagte
       Kiesewetter zu Welt TV.
       
       Kiesewetter ließ allerdings offen, ob er selbst für einen Verbotsantrag
       stimmen würde. „Entscheidend ist, dass wir es thematisieren und auch unsere
       Bevölkerung sensibilisieren“, sagte er. „Was am Ende dabei herauskommt, ist
       eine ganz andere Frage.“
       
       Scharfe Kritik an den Überlegungen kam von BSW-Chefin Sahra Wagenknecht.
       Das sei „der dümmste Antrag des Jahres“, sagte sie dem Nachrichtenportal
       t-online. Ein Verbotsverfahren wäre „ein Wahlkampfgeschenk par excellence
       an die AfD aus der Mitte des Bundestages“, sagte Wagenknecht. Sie forderte
       eine „sachliche Auseinandersetzung“ mit der AfD.
       
       Eine Partei kann in Deutschland laut Artikel 21 Grundgesetz nur verboten
       werden, wenn sie die „freiheitlich demokratische Grundordnung“
       beeinträchtigen oder beseitigen will. In einem Urteil von 1956 fordert
       Karlsruhe dafür eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“, mit der diese
       Ordnung beseitigt werden soll. Zudem muss es laut Gericht konkrete
       Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten
       verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
       
       1 Oct 2024
       
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