# taz.de -- Der Fetisch mit der Rechtschreibung: Deppen’s Apostroph
       
       > Medien melden: Ab jetzt soll in Eigennamen wie „Bärbel’s Büdchen“ der
       > Apostroph erlaubt sein. Dabei war er das schon. Ein Depp, wer das nicht
       > wusste!
       
 (IMG) Bild: Für „Erika’s Eckkneipe“ und „Bärbel’s Büdchen“!
       
       Der Mensch ist ein Depp, dafür gibt es reichlich Belege. Keine andere uns
       bekannte Spezies hat es zum Beispiel geschafft, sich allen
       wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz so dermaßen gründlich an ihrem
       eigenen Lebensraum zu vergehen, dass er unbewohnbar zu werden droht. Vom
       [1][verlässlichen Erfolg populistischer Oberdeppen] und komplett nutzlosen
       Erfindungen aus dem Hause Tchibo ganz zu schweigen.
       
       Konsequent also, dass auch menschengemachte Publikationsorgane ab und an
       herumtölpeln. Vergangene Woche machte von Stern bisSWR3 und Kölner
       Stadt-Anzeiger die Meldung die Runde, dass der sogenannte Deppenapostroph
       jetzt dank einer Entscheidung des Rats für deutsche Rechtschreibung
       offiziell verwendet werden dürfe.
       
       Vorbei also die Zeiten, in denen Spießbürger mit Rechtschreibfetisch bei
       jeder Gelegenheit mit dem Finger auf Bärbel’s Treff, Oli’s Büdchen und
       Cem’s Trinkhalle zeigen können! Jedenfalls ein bisschen, denn Bärbel, Cem
       und Oli würden glücklicherweise weiterhin oberpeinliche, deppenhafte
       Fehler machen, wenn sie von Bärbel’s Briefmarkensammlung, Cem’s Winterjacke
       oder Oli’s Mutter schrieben.
       
       Besserwisser wissen: „Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des
       Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein
       Eigenname ist“, lautet die bereits im Juli aktualisierte Regel. Und sie
       hoffen insgeheim, dass die Schlechterwisser schon noch genug Fehler machen
       werden, über die es sich herziehen lässt.
       
       Die Meldung zum Häkchen hat allerdings einen Haken. Wirklich unzulässig,
       geschweige denn verboten war der „Deppenapostroph“ auch vorher nicht. Schon
       im [2][amtlichen Regelwerk des Rechtschreibrates von 2006] steht der Satz:
       „Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der
       gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform
       eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix
       -sch: Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie.“ Carlo hat also
       nichts falsch gemacht. Wer Carlo ausgelacht hat, allerdings schon.
       
       Laut Duden ist der Depp ja eine besonders im süddeutschen, österreichischen
       und schweizerischen Sprachgebrauch verbreitete „abwertende Bezeichnung für
       einen einfältigen, ungeschickten Menschen, Tölpel, Dummkopf“. Ein Depp ist
       also gewissermaßen ein Stolperer, und ein Stolperer braucht vielleicht
       einfach etwas, woran er sich festhalten kann. Überlegenheitsposen zum
       Beispiel. Oder die gelegentliche Dosis anlasslose Aufregung.
       
       12 Oct 2024
       
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