# taz.de -- Klimaaktivist gewinnt vor Gericht: Polizei muss Räumung selbst zahlen
       
       > Die Polizei Berlin will für das Ablösen von der Straße Geld von der
       > Letzten Generation. Geht nicht, finden Richter*innen in mindestens
       > einem Fall.
       
 (IMG) Bild: Kleben gegen die Klimakrise: Protest der Letzten Generation
       
       Berlin taz | Erst kleben, dann zahlen? Ein Aktivist der Klimaschutzgruppe
       [1][Letzte Generation] hat dagegen geklagt, dass die [2][Polizei Berlin]
       ihm das Ablösen von der Straße bei einer Sitzblockade mit festgeklebter
       Hand in Rechnung gestellt hat – und hatte Erfolg.
       
       Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab ihm recht, wie der Verein
       Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft, der die Letzte Generation
       rechtlich berät, am Freitag mitteilte. Das Gericht bestätigte die
       Entscheidung gegenüber der taz.
       
       Das Land Berlin muss den Gebührenbescheid über 241 Euro nun zurückziehen.
       Bei der Letzten Generation gibt es Jubel. Denn: 1.300 solcher
       Gebührenbescheide gebe es insgesamt, hieß es. Die Aktivist*innen sehen
       sich darin bestätigt, dass die Polizei durch die Weitergabe der Kosten die
       Versammlungsfreiheit beschneide. Sie hoffen, dass es nicht nur bei der
       einen Rückzahlung bleibt.
       
       ## Bekommt die Letzte Generation 300.000 Euro zurück?
       
       „Das Gericht befasste sich mit einem Präzedenzfall, der jedoch auf alle
       weiteren Straßenblockaden der Letzten Generation in Berlin übertragbar
       ist“, heißt es in einer Mitteilung von Rückendeckung für eine aktive
       Zivilgesellschaft. Sie ist mit „Berlin muss 300.000 Euro an Letzte
       Generation zurückzahlen“ betitelt.
       
       Aber: Längst nicht alle Aktivist*innen sind formal gegen den
       Gebührenbescheid vorgegangen. „Die vorangegangene Beschwerde ist jedoch die
       Voraussetzung dafür, nun das Geld rückerstattet zu bekommen“, räumt der
       Verein ein.
       
       Beim Gericht heißt es sogar, die Entscheidung gelte nur für den Einzelfall.
       „Andere Bescheide können ja auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage
       aufbauen“, sagte eine Sprecherin der taz. Dass wirklich 300.000 Euro an die
       Letzte Generation oder ihre Mitglieder zurückfließen, ist also
       unwahrscheinlich.
       
       Der Streit vor Gericht zieht sich schon über mehr als ein Jahr. Schon im
       vergangenen September [3][entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die
       Polizei die Gebühren zu Unrecht erhoben habe]. Die legte dagegen Beschwerde
       ein, aber kassierte nun die finale Absage vom Oberverwaltungsgericht.
       
       13 Sep 2024
       
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