# taz.de -- Klimaurteil zu Landnutzung rechtskräftig: Ampel muss Klima besser schützen
       
       > Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt endgültig eine Klimaklage gegen die
       > Regierung. In einem anderen Verfahren legt Robert Habeck jedoch Revision
       > ein.
       
 (IMG) Bild: Keine schwammigen Gesetze mehr im Bereich Landnutzung – Umweltministerin Steffi Lemke muss nachschärfen
       
       Berlin taz | Erstmals hat ein Umweltverband die gerichtliche Verurteilung
       der Bundesregierung zu sofortigen Klimaschutzmaßnahmen erreicht. Ein Urteil
       des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg von Mitte Mai sei nun
       rechtskräftig, teilte Deutsche Umwelthilfe am Freitag mit. Die Regierung
       ist nun verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur [1][Reduzierung der
       CO2-Emissionen im Landnutzungssektor] zu ergreifen.
       
       „Die Regierung Scholz wird damit gezwungen, auch in der Land- und
       Forstwirtschaft endlich mehr für den Klimaschutz und die Natur zu tun“, so
       DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Die DUH fordert daher konkrete
       Schritte, wie eine reduzierte Holzentnahme in Wäldern, die
       [2][Wiedervernässung von mindestens 50.000 Hektar Moor] pro Jahr sowie das
       [3][Ende der Holzverbrennung in Kraftwerken.] „Von den Ministerien darf es
       kein Wunschdenken geben. Ihre Maßnahmen müssen auf realistischen,
       wissenschaftlich fundierten Annahmen beruhen“, sagte Müller-Kraenner der
       taz.
       
       Das Urteil ist rechtskräftig, weil das Bundesumweltministerium unter Steffi
       Lemke (Grüne) keine Revision eingelegt hat. Dies hätte bis Donnerstag, dem
       Ende der Revisionsfrist, geschehen müssen. Das Ministerium erklärte, dass
       es „die Begründung des Urteils sorgfältig geprüft und keine Ansatzpunkte
       für eine Revision“ gefunden habe.
       
       ## Robert Habecks Ministerium legt Revision ein
       
       Nun ist Lemke verpflichtet, das Urteil umzusetzen und die
       Treibhausgasemissionen im Landnutzungssektor – also wie der Mensch mit
       Böden und Wäldern umgeht – zu senken. Dazu verweist ihr Ministerium auf das
       [4][Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das 69 Maßnahmen in Bereichen
       wie Moore, Waldökosysteme und Küsten vorsieht]. Die DUH fordert jedoch bis
       Ende Oktober einen detaillierten Maßnahmenplan. Andernfalls droht sie mit
       einem Zwangsvollstreckungsverfahren.
       
       Im Gegensatz dazu hat Robert Habecks Wirtschafts- und
       Klimaschutzministerium (BMWK) Revision gegen ein weiteres Urteil eingelegt,
       [5][das ebenfalls im Mai 2024 erging]. Dieses Urteil vom
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet die Regierung, das
       Klimaschutzprogramm für Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude
       und Verkehr zu verschärfen.
       
       Die entsprechende Klage der DUH war bereits 2021 eingereicht worden. Sie
       richtete sich gegen die damaligen Klimaschutzprogramme, die konkrete
       Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen in verschiedenen Sektoren
       festlegten.
       
       Die DUH kritisierte, dass diese Maßnahmen nicht konkret genug seien. So
       könne aus allgemeinen Ankündigungen, wie der „Stärkung des öffentlichen
       Nahverkehrs“, nicht abgeleitet werden, wie viele Tonnen Treibhausgas
       tatsächlich eingespart würden.
       
       ## Welches Gesetz ist entscheidend?
       
       Mittlerweile hat sich das Klimaschutzgesetz aber verändert. [6][Seit Juli
       2024 gibt es keine verbindlichen Sektorenziele mehr], etwa für Verkehr,
       Gebäude oder Abfallwirtschaft. Stattdessen ist die Bundesregierung als
       Ganzes verantwortlich, die Klimaziele zu erreichen.
       
       Deswegen fallen auch die Sofortprogramme weg. Diese waren in der
       Vergangenheit noch verpflichtend, falls ein Sektor seine Einsparungsziele
       nicht erreicht hatte. Die Sofortprogramme galten als Korrektiv und drängten
       die zuständigen Ministerien zum direkten Nachsteuern.
       
       Für die angekündigte Revision des BMWK soll jedoch das alte
       Klimaschutzgesetz gelten, so die DUH. Da die Klage 2021 eingereicht wurde,
       sei das damalige Gesetz rechtlich bindend.
       
       Das BMWK hält jedoch dagegen. Noch sei unklar, welchen Beitrag die
       einzelnen Sektoren nach der Novellierung des Klimaschutzgesetzes leisten
       müssen, teilte ein Sprecher der taz mit: Die „Revision soll Klarheit über
       die Anforderungen an Klimaschutzprogramme nach neuer Rechtslage“ schaffen.
       
       15 Sep 2024
       
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 (DIR) Clemens Schreiber
       
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