# taz.de -- Barrierefreies Wohnen: Unter die Räder gekommen
       
       > Hat die Möckernkiez-Genossenschaft die Barrierefreiheit einer Wohnung
       > zerstört? Das wirft ihr die Familie einer verstorbenen Bewohnerin vor.
       
 (IMG) Bild: Rollstuhlgerechte Wohnungen sind Mangelware in Berlin (Symbolbild)
       
       Berlin taz | Das Logo des [1][Kreuzberger „Möckernkiezes“] zeigt
       Piktogramme von Menschen – einer davon sitzt im Rollstuhl. Es drückt das
       Selbstverständnis der Wohnungsgenossenschaft am Gleisdreieckpark aus:
       „gemeinschaftlich und Generationen verbindend, ökologisch, nachhaltig,
       barrierefrei und sozial“. Nun ist die Familie einer kürzlich verstorbenen
       Bewohnerin an die Presse herangetreten, die Vorwürfe gegen den Vorstand der
       Genossenschaft erhebt: Barrierefreiheit werde von diesem „aktiv
       verhindert“, eine vorbildlich rollstuhlgerechte Wohnung „zerstört“.
       
       Laut Leena Simon, eine Tochter der verstorbenen Genossin, hatte ihre Mutter
       rund 30.000 Euro in Einbauten investiert, um sich ein selbstbestimmtes
       Leben im Rollstuhl zu ermöglichen. Zu den „umfangreichen und intelligenten“
       Anpassungen gehörten Podeste, auf denen Möbel oder die Waschmaschine
       standen, damit diese den Füßen der Nutzerin beim Heranfahren nicht im Weg
       waren, auch unterfahrbare Arbeitsflächen, herausziehbare Schrankablagen und
       ein höhergesetztes Sofa.
       
       „All das kann man nicht im Laden kaufen“, sagt Simon. Auch die „AG
       Barrierefreiheit“ in der Möckernkiez-Genossenschaft habe die Ausstattung
       der Wohnung als modellhaft bezeichnet. Deswegen habe man sich gewünscht,
       dass die Wohneinheit wieder an einen auf einen Rollstuhl angewiesenen
       Menschen vergeben würde – innerhalb der Genossenschaft oder zur Not an eine
       externe Person. Als Abstandszahlung hätte die Familie ein Drittel der
       investierten Summe akzeptiert.
       
       Weil laut dem Genossenschaftsvorstand aber keine entsprechenden
       BewerberInnen Interesse anmeldeten, wurde die Wohnung an eine Person
       vergeben, die mit den Umbauten nichts anfangen kann und ihren Ausbau
       verlangte. „Wir bleiben auf den Kosten sitzen und müssen sogar die
       Zerstörung der Barrierefreiheit bezahlen“, kommentiert das Leena Simon. Sie
       spricht von einem „moralischen Skandal“ und sagt: „Auf dem freien Markt
       hätten wir mehr Möglichkeiten gehabt als in dieser angeblich
       behindertenfreundlichen Genossenschaft.“
       
       Von „Zerstörung“ könne keine Rede sein, sagt Ansgar Dietrich vom
       Möckernkiez-Vorstand. Es handele sich um eine der Genossenschaftswohnungen,
       die als rollstuhlgeeignet eingestuft seien, entsprechend habe man sie
       intern ausgeschrieben – „mit dem Hinweis, dass es für
       Rollstuhlfahrer:innen einen unmittelbaren Vergabevorrang gibt“. Die
       Ausstattung sei mit einer Fotostrecke dargestellt worden, trotzdem habe
       sich kein Mitglied beworben, das auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
       
       Laut Dietrich labelt die Genossenschaft 220 von 471 Wohneinheiten als
       „rollstuhlgeeignet“, auch wenn keine Wohnung „rollstuhlgerecht“ gemäß DIN
       ist. Für diese Wohnungen bekämen BewerberInnen mit Rollstuhl einen direkten
       Zuschlag. Anderenfalls diene vor allem die Dauer der Mitgliedschaft als
       Kriterium.
       
       Die Vergabe einer Wohnung außerhalb der Mitgliedschaft sei nicht möglich,
       so Dietrich: „Das würde den Vergabegrundsätzen und unserer Satzung
       widersprechen.“ Er verweist auf „rund 2.000 unversorgte Mitglieder“.
       Immerhin habe man entschieden, die sanitären Umbauten der verstorbenen
       Bewohnerin zu erhalten und dafür einen Abschlag zu zahlen.
       
       Leena Simon findet, der Fall hätte die Ausnahme einer externen Vergabe
       gerechtfertigt. Zumindest habe es der Vorstand versäumt, die Vorzüge der
       Wohnung intern offensiv zu bewerben: „Sie haben Fotos ins Portfolio
       gestellt, aber in der E-Mail nicht darauf hingewiesen.“ Im Nachhinein
       hätten sich drei RollstuhlfahrerInnen aus dem Kreis der Genossenschaft bei
       ihr gemeldet, die davon nichts mitbekommen hätten – da war es aber schon zu
       spät. Wobei Simon glaubt, dass der Fall bei künftigen Entscheidungen eine
       Rolle spielen wird: „Die haben schon gemerkt, dass sie Mist gebaut haben.“
       
       ## Keine ausreichende Datenlage
       
       Der Fall im Möckernkiez verweist auf eine umfassendere Problematik: In
       Berlin gibt es nach Einschätzung der Landesbeauftragen für Menschen mit
       Behinderung, Christine Braunert-Rümenapf, immer noch viel zu wenige
       Wohnungen, die das Kriterium „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“
       erfüllen oder zumindest das weniger ambitionierte Label „barrierefrei“
       verdienen.
       
       In ihrem letzten Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderung auf dem
       Berliner Wohnungsmarkt von 2019 führte Braunert-Rümenapf aus, dass nur
       knapp 1.800 Wohnungen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und
       in den Sozialwohnungskatastern der Bezirke als uneingeschränkt
       rollstuhlgerecht geführt wurden. Im dreijährigen Berichtszeitraum hätten
       die landeseigenen Wohnungsunternehmen gerade einmal 59 solcher Wohnungen
       errichtet, gleichzeitig seien fast 300 solcher Wohnungen aus der
       Belegungsbindung gefallen.
       
       Vor allem problematisch laut Bericht: Die Datenlage bei Wohnungen auf dem
       freien Markt sei völlig unzureichend, und der Senat ergreife weder
       „hinreichende Maßnahmen zur Verbesserung“ noch schaffe er „zeitgemäße
       Instrumente zur Vermittlung barrierefreier und uneingeschränkt mit dem
       Rollstuhl nutzbarer Wohnungen“. Im Grundsatz hat sich daran laut
       Braunert-Rümenapf zuletzt wenig geändert: „Das ist ein Datenschatz, den wir
       nicht heben.“
       
       Die Berliner Bauordnung sieht nur vor, dass bei Neubauprojekten von
       Gebäuden mit mehr als 100 Wohneinheiten eine pro 100 Wohnungen
       rollstuhlgerecht sein muss. Die Hälfte der Wohnungen muss barrierefrei
       nutzbar sein, und ab 2025 müssen drei Viertel der Wohnungen barrierefrei
       erreichbar sein. Ein allgemeines Kataster solcher Wohnungen gibt es nicht,
       wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der taz bestätigte.
       
       27 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.moeckernkiez.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Möckernkiez
 (DIR) Barrierefreiheit
 (DIR) Rollstuhlfahrer
 (DIR) Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
 (DIR) Rollstuhlfahrer
 (DIR) Hamburg
 (DIR) barrierefrei
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Barrierefreiheit im Bundestag: „Ein Problem gelöst und dann kommt das nächste“
       
       Heike Heubach ist die erste taube Bundestagsabgeordnete. Auch ein Blick in
       die Kommunen zeigt: Politiker*innen mit Behinderungen haben es schwer.
       
 (DIR) Crowdsourcing-Plattform Wheelmap: Berliner Barrieren
       
       Treppen, Rampen, Aufzüge: Seit 14 Jahren kartieren Aktivist:innen,
       welche Orte in der Stadt rollstuhlgerecht sind. Nun wird das Projekt
       erweitert.
       
 (DIR) Musiker über barrierefreie Konzerte: „Nicht bloß rollstuhlgerecht“
       
       Der Musiker und Aktivist Felix Brückner verbindet Konzerte mit Debatten
       über die Zugänglichkeit von Kulturveranstaltungen.
       
 (DIR) Studie zu Wohnen in Deutschland: Barrierearme Wohnungen fehlen
       
       Eine Studie zeigt, dass bis 2040 mindestens 3,3 Millionen altersgerechte
       und barrierearme Wohnungen benötigt werden. Zurzeit gibt es nur 600.000.