# taz.de -- Antiziganismus im Hotel: Gleiche Regeln für Sinti-Nachnamen
       
       > Kelly Laubinger von der Sinti-Union bekam aufgrund ihres Nachnamens kein
       > Zimmer in einem Hotel. Der Hotelier muss dafür jetzt Strafe zahlen.
       
 (IMG) Bild: Kelly Laubinger von der Sinti Union Schleswig-Holstein hat vor Gericht recht bekommen
       
       Neumünster taz | Nach dem Urteil musste Kelly Laubinger erst einmal tief
       durchatmen, bevor sie ihre Freude in Worte fassen konnte: „Das ist ein
       großer Schritt für die Minderheit.“ Zuvor hatte das Amtsgericht Neumünster
       einen Hotelier aus dem schleswig-holsteinischen Neumünster zu einer
       Geldstrafe von 1.000 Euro sowie zur Übernahme der Prozess- und
       Anwaltskosten verurteilt. Nach Meinung des Richters hatte der Mann gegen
       das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, indem er Kelly
       Laubinger ein Hotelzimmer verweigerte.
       
       In ihrer Funktion als Geschäftsführerin der Sinti-Union wollte die Sinteza
       das Zimmer im vergangenen Herbst für den Schriftsteller Max Czollek buchen,
       der als Gast des Vereins in Neumünster lesen sollte. Nachdem eine erste
       Anfrage positiv beantwortet wurde, [1][lehnte das Hotel die verbindliche
       Buchung ab]: „Leider darf ich Ihnen kein Zimmer vermieten, da wir mit der
       Familie Laubinger schlechte Erfahrungen gemacht haben“, hieß es per Mail.
       [2][Kelly Laubinger klagte].
       
       Bei der Verhandlung erklärten der Hotelier und eine Angestellte, das Hotel
       führe eine „Rote Liste“ mit Personen, denen wegen schlechten Benehmens
       Zimmer verweigert werden. Kelly Laubingers Anwalt Martin Klingners fragte
       nach, ob denn grundsätzlich alle „Meiers“ abgelehnt werden, wenn ein Meier
       randaliert habe. Das sei nicht der Fall, versicherte der Hotelier. Doch bei
       Laubinger galten offenbar andere Regeln: „Laubinger kriegt hier kein
       Zimmer“, hatte der Hotelier seiner Angestellten gesagt.
       
       [3][Der Name „Laubinger“ ist typisch für die Sinti-Minderheit]. In
       Neumünster leben eine Reihe von Personen mit diesem Namen, er findet sich
       auch auf dem örtlichen Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus. Der
       Hotelier hatte bei der Verhandlung versichert, er wisse nichts von einer
       Verbindung zur [4][ethnischen Gruppe der Sinti]. Seine Ablehnung beruhe
       einzig auf einem Vorfall, bei dem ein Mann dieses Namens ein Zimmer
       verwüstet habe.
       
       ## „Gewisse ethnische Klischees“
       
       Er sei überzeugt, dass der Hotelier nicht grundsätzlich bestimmte Gruppen
       diskriminiere, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er hielt es
       auch für wahrscheinlich, dass eine „irrtümliche Kommunikation“, sprich ein
       Missverständnis, schuld an der harschen Ablehnung sei. Dennoch gehe er „in
       der Gesamtschau“ davon aus, dass [5][„gewisse ethnische Klischees“] eine
       Rolle gespielt haben mögen. Zumindest sei es dem Hotelier nicht gelungen,
       diesen Verdacht vollends aus der Welt zu räumen.
       
       Bei Fällen, die nach dem [6][Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz]
       verhandelt werden, verlagert sich die Beweislast auf den Beschuldigten,
       wenn es ausreichend Gründe für eine Benachteiligung gibt. Dann muss die
       beschuldigte Seite beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Das konnte
       der Hotelier nach Bewertung des Richters nicht.
       
       „Dieses Urteil gibt uns Hoffnung und zeigt, dass der Kampf gegen Rassismus
       und Diskriminierung nicht umsonst ist“, sagte Kelly Laubinger nach dem Ende
       der Verhandlung. Sie freue sich besonders über die Unterstützung, nicht nur
       aus der Sinti-Minderheit, sondern auch von Vertreter:innen der
       jüdischen Community, darunter Hanna Veiler von der Jüdischen
       Studierendenunion Deutschlands sowie Leah und Max Czollek.
       
       Der Schriftsteller gratulierte in einem Statement: „Ich freue mich, dass
       das Gericht die Diskriminierung nun juristisch bestätigt hat. Gleichzeitig
       ist es eine Bestätigung der traurigen Realität, in der Sinti*ze und
       Rom*nja auch 2024 noch leben. Der Kampf dagegen kann nicht von den
       Gerichten allein geleistet werden. Das müssen wir alle gemeinsam machen.“
       
       ## Viele Betroffene melden sich nicht
       
       Für Kelly Laubinger ist es der zweite gerichtliche Sieg: [7][Sie hatte
       bereits erfolgreich gegen ein Fitnessstudio geklagt], das sie nicht
       aufnehmen wollte. Damals und auch beim jetzigen Verfahren erhielt sie Hilfe
       vom Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein.
       
       „Wir freuen uns über das Urteil“, sagte Stefan Wickmann, Leiter des
       Kompetenz- und Beratungszentrums gegen Diskriminierung unter dem Dach des
       Verbandes. Leider meldeten sich nur wenige Betroffene und versuchten, ihre
       Rechte durchzusetzen. In Schleswig-Holstein können sich Opfer von
       Diskriminierung und Ungleichbehandlung entweder ans Büro der
       Bürgerbeauftragten oder an den Verband wenden. Die meisten Fälle betreffen
       Rassismus, etwa R[8][acial Profiling].
       
       Aber es gebe auch arbeitsrechtliche Fragen: „An uns wenden sich Menschen
       mit Behinderung, die trotz passender Qualifikation nicht zum
       Vorstellungsgespräch eingeladen werden“, berichtet Wickmann. Auch bei
       Altersdiskriminierung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz werde der
       Verband aktiv. „Firmen oder Behörden fragen bei uns nach Seminaren für
       Verhalten im Arbeitsalltag – allerdings meist, wenn es bereits einen
       Vorfall gab.“
       
       31 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [6] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-node.html
 (DIR) [7] /Fitnessstudio-nimmt-Sinteza-nicht-auf/!5888734
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       ## AUTOREN
       
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