# taz.de -- Fascho-Prozess in Halle: Höcke droht Justiz mit Säuberungen
       
       > Ein vom Angeklagten gedrehtes Propagandavideo findet Eingang in den
       > Prozess: Darin macht Björn Höcke deutlich, was er von Gewaltenteilung
       > hält.
       
 (IMG) Bild: Halle, 26. Juni: Björn Höcke betritt den Gerichtssaal gemeinsam mit seinem Anwalt Ralf Hornemann
       
       Halle taz | Die AfD nennt sich gerne „Rechtsstaatspartei“. Wie viel der
       Thüringer Landeschef Björn Höcke tatsächlich von Gewaltenteilung hält,
       machte er bereits kurz vor Beginn des zweiten Verhandlungstages am Mittwoch
       in Halle deutlich. Angeklagt ist der stramme Rechtsausleger wegen der
       wiederholten Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“. In einem
       Telegramvideo nannte er den Prozess einen „politischen Schauprozess“. Und
       er drohte der Justiz.
       
       Den Paragrafen 86a zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und
       terroristischer Organisationen, der nicht nur die SA-Parole „Alles für
       Deutschland“ verbietet, sondern auch den Hitlergruß oder „Heil
       Hitler“-Rufe, nannte Höcke einen „Maulkorb-Paragrafen“, die „uns als
       Oppositionelle mehr oder weniger den Einsatz für dieses Land unmöglich
       machen.“
       
       Noch interessanter an dem kurzen Videostatement zum Gerichtsprozess war mit
       Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren die Ankündigung Höckes von
       Eingriffen in den Rechtsstaat, falls er an die Macht komme: „Wenn die AfD
       an der Regierung ist, werden die politischen Schauprozesse aufgearbeitet
       werden, dann wird es wieder eine neutrale Justiz geben“, kündigte er wenige
       Tage vor Beginn des [1][AfD-Bundesparteitags in Essen] an.
       
       Es sind Worte, die in einem Gerichtssaal noch einmal deutlich anders
       klingen als nur beim AfD-Stammtisch oder auf dem Telegram-Feed für das
       aktivistische Vorfeld. Umso bedröppelter schauten nicht nur die Richter,
       sondern auch Höcke am Mittwoch vor Gericht drein, als der Staatsanwalt
       Höckes Sätze wiederholte und sie vor Gericht gegen ihn verwendete.
       
       Staatsanwalt Benedikt Bernzen sagte danach: „Statt Einsicht und Reue zu
       zeigen, kündigt der Angeklagte – ein verbeamteter Lehrer, der gegenwärtig
       Mitglied des Thüringer Landtags ist und das Amt des Ministerpräsidenten in
       Thüringen anstrebt, einen persönlichen Rachefeldzug gegen die an den ihn
       betreffenden Strafverfahren beteiligten Justizangehörigen an.“ Mit der
       „angedrohten 'Säuberung’ der Rechtspflege“ bringe der Angeklagte „ein
       Demokratieverständnis zum Ausdruck, das sich mit der
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbaren lässt“.
       
       ## Wiederholungstäter
       
       Höcke steht [2][zum zweiten Mal vor Gericht] wegen Verwendung der Parole
       „Alles für Deutschland“. In einem ersten Verfahren ging es um eine
       Wahlkampfrede in Merseburg, Sachsen-Anhalt, wo er 2019 mit der verbotenen
       NS-Parole endete. Höcke stritt ab, dass er die Parole kannte. Doch das
       Gericht hielt es für bewiesen, dass er den historischen Hintergrund kannte,
       und [3][verurteilte den Rechtsextremisten] zu einer Geldstrafe von 13.000
       Euro.
       
       Tatsächlich ist der frühere Geschichtslehrer bekannt für NS-relativierende
       Tabubrüche und erinnerungspolitische Grenzverschiebungen wie seine
       Forderung nach einer „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“.
       
       In diesem zweiten Verfahren, das [4][seit Anfang der Woche in Halle läuft],
       kann Höcke sich noch schlechter herausreden: Es bezieht sich auf seine Rede
       beim AfD-Stammtisch in Gera im Dezember 2023, als er bereits wegen der
       Verwendung der Parole angeklagt war. Hier animierte Höcke per Handgeste das
       Publikum, den Spruch zu vervollständigen, als er sich über seine Anklage
       beklagte. Höcke rief: „Alles für …“, ruderte wie ein Dirigent mit den Armen
       – und das Publikum antwortete inbrünstig: „Deutschland!“. Anschließend
       brandete Applaus auf.
       
       Ein Video seines Auftritts in Gera wurde beim ersten Prozesstag angeschaut.
       Auch der Kontext ist klar rechtsextrem: Höcke verglich in der Rede
       Migration mit einem Wasserrohrbruch, den nur die AfD austrocknen könne, und
       sagte, dass man in Deutschland gut mit 20 bis 30 Prozent weniger Menschen
       leben könne. Ebenso animierte Höcke bei einer [5][weiteren Rede in Hamm] am
       1. Mai 2024 sein Publikum mit einer Handgeste, den SA-Spruch zu
       wiederholen, was auch dort klappte.
       
       Auch deswegen nannte Staatsanwalt Bernzen Höcke in einer Einlassung
       „Wiederholungstäter“, der planvoll solche Tabubrüche verursache. Bereits in
       seinem Buch habe Höcke geschrieben, dass er die Grenzen des Sagbaren durch
       „kleine Grenzverstöße“ ausweiten wolle, so der Staatsanwalt Bernzen. „Er
       wird es auch weiterhin tun.“
       
       ## NS-Verharmlosung durch Höckes Anwälte
       
       Höckes Verteidigung hielt wiederum mit NS-Verharmlosung dagegen. In
       zahlreichen Anträgen wollten seine Rechtsanwälte unter anderem den
       emeritierten Bundeswehrprofessor Franz Wilhelm Seidler laden, der sich
       zuletzt mit Geschichtsrevisionismus hervortat und in rechtsextremen
       Verlagen publiziert. Im ersten Prozess hatten sie den neurechten Vordenker
       Karlheinz Weißmann geladen, der das rechtsextreme Institut für
       Staatspolitik in Schnellroda mitgegründet hatte und behauptete, dass die
       Parole keine besondere Relevanz für die SA gehabt habe.
       
       Ebenso wollten Höckes Verteidiger Leni Riefenstahls Propagandafilm „Triumph
       des Willens“ vom NSDAP-Parteitag 1934 ins Verfahren einführen, der belege,
       dass die Parole nur eine marginale Rolle für die SA gespielt habe. Im
       Hintergrund des Parteitages prangte in riesigen Lettern der Spruch: „Alles
       für Deutschland“.
       
       Historisch aber blieb vieles am Mittwoch im Vagen: Der eigentlich als
       Sachverständiger geladene Historiker Yves Müller, wissenschaftlicher
       Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, wurde vom
       Gericht wieder ausgeladen, weil dieser sich in Medien negativ über die AfD
       und Höcke geäußert habe, wie der Vorsitzende Richter Jan Stengel mitteilte.
       
       Höckes Telegram-Video ließ Richter Stengel ebenfalls nicht als Beweismittel
       zu – die darin unter Beweis gestellten Tatsachen seien für die
       Entscheidungsfindung in der Sache nicht von Bedeutung. Höcke nannte die
       Interpretation des Staatsanwalts Bernzen „infam“, sein Rechtsanwalt sprach
       von einer „Schweinerei“.
       
       Über die komplexeren Beweisanträge wollte der Richter nicht mehr am
       Mittwoch entscheiden. Nach einem rechtlichen Hinweis, dass die Tat auch in
       mittelbarer Täterschaft begangen worden sein könne, schloss Richter Stengel
       die Verhandlung und setzte einen weiteren Termin am 1.7. um 9 Uhr früh an –
       also am kommenden Montagmorgen nach dem AfD-Parteitag in Essen. Weitere
       Termine sind ebenso denkbar wie die Anhörung von Historikern.
       
       Sicher scheint indes, dass zumindest beim letzten Wort wieder
       Geschichtsrevisionismus zu hören sein wird: Das wird der Angeklagte Höcke
       vermutlich selbst halten.
       
       26 Jun 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /AfD-Parteitag-in-Essen/!6014549
 (DIR) [2] /Zweiter-Prozess-gestartet/!6018905
 (DIR) [3] /Urteil-gegen-AfD-Politiker/!6009855
 (DIR) [4] /Hoecke-wieder-vor-Gericht/!6018998
 (DIR) [5] https://www.wa.de/hamm/rede-von-bjoern-hoecke-afd-in-hamm-staatsschutz-leitet-pruefung-ein-93070107.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Björn Höcke
 (DIR) Faschismus
 (DIR) Prozess
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) GNS
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Wahlen in Ostdeutschland 2024
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) AfD Nordrhein-Westfalen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kampf gegen die AfD: Mit allen demokratischen Mitteln
       
       Die AfD gehört verboten. Doch die Politik zögert. Wir müssen uns über die
       dringenden Probleme verständigen, statt Antworten Extremisten zu
       überlassen.
       
 (DIR) Zweites Urteil gegen AfD-Politiker: Erneut Geldstrafe für Höcke
       
       Das Landgericht Halle hat Björn Höcke verurteilt, weil er die SA-Parole
       wiederholt hat. Diesmal konnte er nicht behaupten, nichts gewusst zu haben.
       
 (DIR) Erneute Razzia bei Petr Bystron: Immunität von AfD-Mann aufgehoben
       
       Der Bundestag hat weitere Razzien gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron
       genehmigt. Es sind Immobilien in Tschechien und München betroffen.
       
 (DIR) Ehemaliger Brandenburger AfD-Chef: Kalbitz scheitert mit Kandidatur
       
       Der Rechtsextremist Andreas Kalbitz steht vor dem Ende seiner politischen
       Karriere. Die AfD hat ihn nicht für die Landtagswahl nominiert.
       
 (DIR) AfD-Bundesparteitag in Essen: Kein Bock auf Faschos
       
       Die extrem rechte Partei will am Wochenende in Essen einen neuen Vorstand
       wählen. Doch auf die AfD warten im Ruhrgebiet massive Proteste.
       
 (DIR) Höcke wieder vor Gericht: Bald mehr Prozesse als Donald Trump
       
       Björn Höcke ist erneut wegen Verwendung einer verbotenen SA-Parole
       angeklagt. Vor Gericht zeigt sich der ehemalige Geschichtslehrer
       uneinsichtig.
       
 (DIR) Zweiter Prozess gestartet: Höcke will keine Fotos
       
       AfD-Politiker Björn Höcke ist erneut wegen Verwendung einer verbotenen
       SA-Parole angeklagt. Zu Prozessbeginn schloss der Richter
       Fotograf*innen aus.
       
 (DIR) AfD-Parteitag in Essen: Mit Tanz und Kreide gegen die AfD
       
       Bis zu 100.000 Menschen könnten gegen den AfD-Parteitag Ende Juni
       protestieren. Der Essener Stadtrat hatte versucht, diesen zu verhindern –
       ohne Erfolg.