# taz.de -- Freistellung für Partner*in nach Geburt: Vater klagt Familienstartzeit ein
       
       > Ein Vater zieht gegen die Bundesregierung vor Gericht, weil sie ihr
       > Koalitionsversprechen nicht umsetzt: Freistellung der Partner*in nach
       > der Geburt.
       
 (IMG) Bild: Papa, wann geht's los?
       
       Berlin taz | Unter der Überschrift „Zeit für Familie“ hatte die Ampel im
       Koalitionsvertrag die sogenannte Familienstartzeit angekündigt: „Wir werden
       eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner
       nach der Geburt eines Kindes einführen“, heißt es auf Seite 79 des
       Vertrags. Im April 2023 hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne)
       dann auch einen Gesetzentwurf vorgelegt. [1][Doch seitdem kommt nichts
       voran].
       
       Nun hat ein Vater die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz
       verklagt. „Ich sehe meine Rechte verletzt und bin der Meinung, dass die
       Politik nicht schnell genug handelt“, sagt Peter Berghoff*. Für sein
       zweites Kind wollte sich der 38-Jährige zwei Wochen bezahlt frei nehmen.
       [2][Doch seine Vorgesetzte lehnte ab.] Um nach der Geburt bei seiner
       Familie sein zu können, musste Berghoff Erholungsurlaub beantragen.
       
       Hintergrund der Klage ist eine Vereinbarkeitsrichtlinie der Europäischen
       Union. Nach der wäre Deutschland bis August 2022 verpflichtet gewesen, die
       bezahlte Freistellung der Partner*in nach der Geburt umzusetzen. Bereits
       im September 2022 leitete die EU-Kommission deshalb ein
       Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Berghoff, der als
       Banker arbeitet, nahm also Kontakt zur Anwältin Sandra Runge auf. Die
       betrachtet die Untätigkeit der Bundesregierung ebenso wie die Kommission
       als Verstoß gegen EU-Recht. Sie reichte Klage vor dem Landgericht Berlin
       ein.
       
       ## Familienstartzeit ein Rechtsanspruch
       
       „Viele Väter wünschen sich nach der Geburt ihres Kindes einen bezahlten
       Schutz- und Schonraum, auf den ein automatischer gesetzlicher Anspruch
       besteht“, sagt Runge. Aufgrund der EU-Richtlinie sei die Familienstartzeit
       keineswegs ein „freiwilliger Akt, sondern ein Rechtsanspruch.“ Runge
       prophezeit: Wenn die Regierung sich nicht einig werde, wer die Freistellung
       zu bezahlen hat, werde dies eben zulasten des gesamten Bundeshaushalts
       gehen.
       
       Am Streit um die Finanzierung nämlich liegt es, dass das Vorhaben der Ampel
       auf Eis liegt. Geht es nach Lisa Paus, sollen die Kosten für die
       zweiwöchige Freistellung nicht primär vom Arbeitgeber getragen werden. Sie
       schlägt ein umlagefinanziertes Modell vor, für das das gleiche Verfahren
       zum Einsatz kommen soll, das bisher schon bei Mutterschutzleistungen
       angewendet wird: Der Arbeitgeber zahlt die Umlage und bekommt die Bezüge
       von der Krankenkasse erstattet. Die FDP hingegen will Steuermittel
       einsetzen, um die Arbeitgeber umfassender zu entlasten.
       
       Argumentiert wird in der Klage damit, dass Berghoff ein finanzieller
       Schaden durch die Untätigkeit der Bundesregierung entstanden sei. Laut der
       EU-Richtlinie müsse die Zeit der Freistellung der Partner*in mit vollem
       Lohn vergütet werden. Deshalb, so Berghoff, habe er auch nicht einfach
       Elternzeit nehmen können: Zum einen müssen die sechs Wochen vorab
       angemeldet werden, was bei Geburten nicht möglich sei. Zweitens gehe es bei
       der Elternzeit um Zeiträume ab vier Wochen, nicht um zwei. Und drittens
       falle das Elterngeld eben deutlich geringer aus, als es bei der
       Familienstartzeit planmäßig sein müsste.
       
       Berghoff leuchtet nicht ein, dass die Ampelregierung das Vorhaben
       verschleppt. Wer es mit Gleichstellung ernst meine, müsse an Stellschrauben
       wie dieser drehen. „Ich wollte als Vater von Anfang an in die Care-Arbeit
       einbezogen sein“, sagt Berghoff. „Das bringt doch der Familie als Ganzes
       etwas.“ Sollte seine Klage Erfolg haben, habe er persönlich zwar nur noch
       monetären Nutzen davon. „Aber es wäre ein schönes Gefühl, wenn ich wüsste,
       dass andere Väter künftig davon profitieren könnten.“
       
       ## Berghoffs Klage könnte Präzedenzfall werden
       
       Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums sagt, Berghoffs Klage sei dem
       Haus zwar bekannt. Kommentieren aber werde man das Gerichtsverfahren nicht.
       Paus’ Gesetzentwurf befinde sich weiter in der Ressortabstimmung. Wann sich
       da etwas bewege, sei unklar.
       
       Anwältin Runge ist derweil optimistisch, was die Klage betrifft. Zwar liegt
       eine Erwiderung der Gegenseite noch nicht vor. Verfahren vor dem
       Landgericht dauern im Schnitt zwischen neun und zwölf Monaten, manchmal
       auch länger. Aber „wir schätzen unsere Chancen als sehr gut ein. Und wir
       hoffen, dass das Urteil Signalwirkung hat“, sagt sie.
       
       Denn sollte Berghoff zum Präzedenzfall werden, komme für viele Väter, deren
       Kinder nach August 2022 geboren wurden, ein Schadensersatzsanspruch in
       Betracht. „Mit jeder Geburt, zu der die Familienstartzeit nicht umgesetzt
       ist“, sagt Runge, „werden das mehr.“
       
       Peter Berghoffs zweites Kind ist nun auf der Welt. Sein Arbeitgeber
       gewährte ihm für die Zeit nach der Geburt spontan den Erholungsurlaub. „Die
       beiden Wochen waren sehr anstrengend und sehr schön“, sagt er. Demnächst
       steht nun noch die Elternzeit an.
       
       *Name geändert
       
       16 May 2024
       
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