# taz.de -- Nach Teillegalisierung von Cannabis: Alkoholverbot für Kiffer am Steuer
       
       > Die Expert:innenkommission plädiert für höheren THC-Grenzwert im
       > Straßenverkehr. Gleichzeitiger Alkoholkonsum ist tabu.
       
 (IMG) Bild: Nüchtern betrachtet ist eine möglichst nüchterne Teilnahme am Straßenverkehr wohl das beste
       
       Berlin taz | Punkt null Uhr in der Nacht auf Ostermontag werden die Joints
       angezündet auf der Warschauer Brücke im Berliner Stadtteil Friedrichshain.
       Der Berliner Cannabis Club High Ground, der demnächst Cannabis an seine
       Mitglieder ausgeben will, hat diesen Flashmob rund um das Berliner Hanf
       Museum gemeinsam mit Aktivisten organisiert. Seit diesem Montag, dem 1.
       April, ist die Teillegalisierung von Cannabis Gesetz. Zur gleichen Zeit
       treffen sich am Brandenburger Tor etwa 1.500 Menschen zum „Ankiffen“.
       
       Doch einige Fragen sind nach wie vor ungeklärt – etwa das Verkehrsrecht
       betreffend. Als sich die Bundesregierung Ende Februar [1][auf die
       Teillegalisierung von Cannabis einigte], warnten kritische Stimmen wie
       NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU): „Mit dem Cannabis-Gesetz öffnen wir
       Tür und Tor für mehr Drogentote im Straßenverkehr.“ Die Grüne Swantje
       Michaelsen, Expertin für Verkehrssicherheit im Bundestag, hingegen freute
       sich: „Wir entkriminalisieren nicht nur Cannabiskonsum, sondern schaffen
       auch neue Regelungen für den Straßenverkehr.“ Natürlich dürfe aber auch
       weiterhin „niemand im Rausch Auto fahren“.
       
       Eine Expertenkommission, eingesetzt vom Bundesverkehrsministerium, soll
       deshalb für den Straßenverkehr einen neuen Grenzwert für die Konzentration
       von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut vorschlagen. Am vergangenen
       Donnerstag [2][stellte die Kommission ihre Empfehlung vor]: Ab 3,5
       Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei nicht mehr gewährleistet, dass
       Menschen ihr Kraftfahrzeug sicher durch den Straßenverkehr manövrieren.
       
       Dieser neue Grenzwert, bisher galt ein wesentlich schärferer Wert von einem
       Nanogramm, muss jetzt im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgeschrieben
       werden. Laut der Kommission können Alkohol und Cannabis zusammen besonders
       gefährlich sein. Deshalb, so die Empfehlung, solle das StVG in Zukunft ein
       absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsument:innen am Steuer
       enthalten.
       
       ## Kiffen im Blut lange nachweisbar
       
       Auch Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin der SPD im
       Bundestag, begrüßt den Expertenvorschlag. Der bisher geltende strenge
       Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei „nicht
       verhältnismäßig“. Das Straßenverkehrsgesetz müsse jetzt geändert werden, um
       den erhöhten THC-Wert gesetzlich zu verankern.
       
       Kiffen ist im Blut lange nachweisbar. Von einem erhöhten THC-Limit
       verspricht sich das Verkehrsministerium unter Volker Wissing (FDP), dass
       Autofahrer:innen nur dann belangt werden, wenn sie „in einem gewissen
       zeitlichen Bezug“ zum Fahren gekifft haben. 3,5 Nanogramm seien
       vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.
       
       „Unseren Kolleginnen und Kollegen wird nichts anderes übrig bleiben, als
       abzuwarten, wie sich der empfohlene Grenzwert auf die Fahrsicherheit
       auswirken wird“, sagt Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender
       der Polizeigewerkschaft. Für vermehrte Kontrollen bräuchten
       Polizist:innen aber moderne Instrumente. Das Bundesverkehrsministerium
       empfiehlt „Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening“.
       
       ## Gesetzeskonform, aber auch ein wenig gaga
       
       Wann ein Straßenverkehrsgesetz mit neuem THC-Grenzwert in Kraft tritt, ist
       noch nicht klar. Außerdem brauche es Regelungen für
       Fahrradfahrer:innen und den öffentlichen Personenverkehr, schreibt die
       NRW-Landesgruppe des ökologischen Verkehrsclubs VCD [3][in einem Beitrag
       auf der Onlineplattform Mastodon].
       
       Auch auf der Warschauer Brücke in Berlin wollen die Organisatoren des
       österlichen Flashmobs einige Punkte des neuen Gesetzes kritisieren: etwa
       das Verbot der nichtkommerziellen Weitergabe von Cannabis, denn im
       öffentlichen Raum ist selbst das Kreisen eines Joints in geselliger Runde
       nicht erlaubt. Das sei sowieso nicht kontrollierbar, sagen die Aktivisten.
       Also legen sie ihre Joints auf den Boden der Brücke, die dann von anderen
       aufgenommen werden – gesetzeskonform, aber auch ein wenig gaga.
       
       1 Apr 2024
       
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