# taz.de -- Prozess zu Brandanschlag in Saarlouis: Angeklagter aus U-Haft entlassen
       
       > Im Prozess um einen rassistischen Brandanschlag im Jahr 1991 wird der
       > Haftbefehl aufgehoben. Gegen den 54-Jährigen gebe es keinen dringenden
       > Tatverdacht mehr.
       
 (IMG) Bild: Verhandlungsraum im Oberlandesgericht Koblenz
       
       KOBLENZ dpa | Im [1][zweiten Prozess] um den tödlichen Brandanschlag auf
       ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor über 32 Jahren hat das Gericht
       beschlossen, dass der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen werden
       muss. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz (OLG) geht es um den [2][Vorwurf
       der Beihilfe zum Mord] sowie zum versuchten Mord in 20 Fällen.
       
       Nach den Aussagen des Hauptbelastungszeugen sehe der Staatsschutzsenat
       keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen den 54-Jährigen, erläuterte eine
       Sprecherin des Oberlandesgerichts am Freitag die Entscheidung. Einen
       hinreichenden Tatverdacht sehe das Gericht aber weiterhin als gegeben an.
       Das Verfahren wird laut der Sprecherin regulär mit weiteren
       Zeugenvernehmungen fortgeführt.
       
       Der Zeuge hatte am Dienstag zu einem zentralen Punkt der Anklage ausgesagt.
       Laut Anklage soll der 54-Jährige wenige Stunden vor dem tödlichen Feuer
       angesichts damaliger rassistischer Ausschreitungen in Ostdeutschland gesagt
       haben: „Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren.“ Damit soll er,
       so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft, einen seiner Gesprächspartner –
       einen mittlerweile verurteilten 52-Jährigen – beeinflusst und bestärkt
       haben, den Anschlag zu begehen.
       
       ## Haupttäter im vergangenen Jahr verurteilt
       
       Der Zeuge hatte am Dienstag gesagt, er könne sich an den Satz erinnern,
       dass „etwas passieren“ müsse – an den genauen Wortlaut dagegen nicht. Auch
       aus dem Protokoll einer Polizeivernehmung hatte er das Wort „brennen“ nach
       eigenen Angaben sowie nach Informationen aus dem Protokoll gestrichen. Nach
       der Zeugenaussage hatten die Verteidiger des Angeklagten beantragt, den
       54-Jährigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
       
       Das Gericht hatte im vergangenen Jahr einen 52 Jahre alten Deutschen für
       den Brandanschlag mit einem Toten unter anderem [3][wegen Mordes
       verurteilt]. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Der damals
       27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana starb
       bei dem Feuer im September 1991. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus
       einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt
       fliehen.
       
       Der 54-Jährige bestreitet laut seiner Verteidigung den zentralen Tatvorwurf
       gegen ihn. Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens gilt die
       Unschuldsvermutung.
       
       8 Mar 2024
       
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