# taz.de -- Digitale Ausweise auf dem Weg: Bequem, aber anfällig für Missbrauch
       
       > Perso, Führerschein, Impfpass – alles auf dem Smartphone. Das soll
       > künftig möglich sein, hat das EU-Parlament beschlossen.
       
 (IMG) Bild: Auslaufmodell: Die analoge Karte mit Chip soll gegen eine digitale Brieftasche ausgetauscht werden
       
       Berlin taz/dpa | Das EU-Parlament hat am Donnerstag der Reform für den
       digitalen Personalausweis grünes Licht gegeben – Bürgerrechtler:innen
       warnen jedoch vor Missbrauch.
       
       Die neue [1][eIDAS-Verordnung] soll den Weg frei machen für eine Art
       digitale Brieftasche. Das System soll es erlauben, sich online zu
       identifizieren und damit etwa ein Bankkonto zu eröffnen oder digital
       Dokumente zu unterschreiben. Neben der sogenannten e-ID sollen in der
       digitalen Brieftasche weitere Dokumente wie der Führerschein, die
       Krankenkassenkarte, Zeugnisse oder der Impfpass gespeichert werden können.
       
       In einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom vom vergangenen Jahr gaben
       58 Prozent der Befragten an, sie würden Personalausweis, Führerschein und
       andere Dokumente wie Zeugnisse gerne auf dem Smartphone speichern. Die
       neuen Regeln sollen also den Bedürfnissen der Bürger:innen
       entgegenkommen.
       
       „Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, die Bürger zu stärken, indem sie die
       volle Kontrolle über die Nutzung und den Austausch ihrer Daten erhalten“,
       sagte die zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Romana Jerković.
       Wer die digitalen Ausweisfunktionen nutzt, soll selbst darüber bestimmen
       können, welche Daten an welche Stelle weitergegeben werden.
       
       ## Freiwillige Nutzung
       
       Die Nutzung des digitalen Ausweises ist freiwillig, egal ob es um den
       Einsatz in Behördensachen geht, etwa bei der Ummeldung oder beim Beantragen
       staatlicher Leistungen oder gegenüber Unternehmen, zum Beispiel Banken oder
       [2][Online-Plattformen]. „Die Praxis wird zeigen, ob diese Garantien in der
       Realität auch eingehalten werden“, schreibt die Bürgerrechts-NGO
       epicenter.works in einer [3][Stellungnahme]. Der Verband kritisiert, dass
       ein Verbot fehle, Biometrie bei digitalen Ausweissystemen verpflichtend zu
       machen.
       
       Darüber hinaus entstehe „ein neues Potential für Missbrauch und
       Überwachung“. Wenn, wie es sich die EU wünscht, bis 2030 etwa 80 Prozent
       der europäischen Bevölkerung digitale Ausweissysteme nutzen, dann ließen
       sich alle Lebensbereiche vom Arztbesuch bis zum Login bei
       Online-Plattformen vernetzen. Damit komme die Gesellschaft „einem
       Panopticon der digitalen Überwachung immer näher“, so die Kritik.
       
       „Insgesamt bleibt das System ein Blankoscheck zur Überwachung der
       Bürger:innen im Netz“, sagt auch der EU-Abgeordnete der Piratenpartei
       Patrick Breyer. Zwar gebe es positive Aspekte, etwa dass die zugehörige
       Smartphone-App quelloffen sein muss. Das gelte aber schon nicht mehr für
       die Software, die auf dem Server läuft – die Öffentlichkeit könne so nicht
       beurteilen, ob das System tatsächlich sicher sei und das tue, was es
       verspreche.
       
       Breyer fürchtet außerdem eine Überidentifizierung: Dass also etwa
       Online-Plattformen standardmäßig den digitalen Ausweis verlangen um die
       Nutzer:innen eindeutig identifizieren zu können. „Mark Zuckerberg sollte
       kein Recht haben, unseren Ausweis zu sehen“, sagt Breyer.
       
       ## PIN beim Bürgeramt
       
       Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßt die Verordnung. „Mit der
       eIDAS-Verordnung und der damit verbundenen Einführung einer EU-Wallet wird
       der Grundstein gelegt für eine echte digitale Kommunikation zwischen
       Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung und der Wirtschaft“, sagte
       Verbandspräsident Ralf Wintergerst.
       
       Er hat, bis die neuen Regeln wirksam werden, eine ganz praktische Bitte an
       die Bundesregierung: „In der Zwischenzeit sollte aber unbedingt wieder die
       PIN-Rücksetzmöglichkeit ohne Besuch im Bürgeramt ermöglicht werden.“ Diese
       Möglichkeit war zum Jahreswechsel aus Kostengründen gestrichen worden – wer
       die PIN vergessen oder verloren hat, muss nun wieder vor Ort vorstellig
       werden, um eine neue zu bekommen.
       
       Die neue Verordnung muss noch von den Mitgliedsstaaten beschlossen werden.
       Und im Sommer soll die EU-Kommission Leitlinien für die technische
       Umsetzung vorlegen.
       
       2 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0117_EN.html
 (DIR) [2] /Online-Plattform/!t5028603
 (DIR) [3] https://epicenter.works/content/potential-gefahren-der-europaeischen-eid
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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