# taz.de -- Umwelthilfe wollte Schutz vor Düngern: Wasserklage gescheitert
       
       > Die Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Maßnahmen zum Schutz von
       > Gewässern in der Landwirtschaft. Doch vor Gericht kam es nicht zu dem
       > Thema.
       
 (IMG) Bild: Düngen kann das Grundwasser verschmutzen: Ein Landwirt bringt Gülle auf einem Feld aus
       
       Münster dpa | Die Deutsche Umwelthilfe ([1][DUH]) ist mit einer Klage vor
       dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert.
       Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass die Bundesrepublik ihr
       Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen
       durch Dünger aus der [2][Landwirtschaft] fortschreibt. Aus formalen Gründen
       aber beschäftigte sich das Gericht am Donnerstag in der mündlichen
       Verhandlung nicht mit dieser Frage und lehnte es ab zu bewerten, ob der
       Bund mehr tun muss. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung
       Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az: 20 D 8/19.AK)
       
       Die Klage sei zwar zulässig, sagte der 20. Senat in seiner
       Urteilsbegründung. Auch sei es legitim, dass die Umweltorganisation die
       Fortschreibung des Aktionsplans per Klage einfordern will. Das Problem sei
       aber eine Vorschrift aus dem Umweltrecht und die juristische Stellung der
       DUH. Die Umweltorganisation wird bei Öffentlichkeitsbeteiligungen angehört
       und hat im Gegensatz zu Privatpersonen Klagerechte.
       
       Im Fall der Nitratrichtlinie und dem Nationalen Aktionsprogramm hatte sich
       die Klägerin DUH auch 2016 und 2019 bei Anhörungen geäußert. Aber nur
       unzureichend, wie das OVG befand. Eine ausreichende Auseinandersetzung mit
       dem Thema habe dabei nicht stattgefunden, betonte der 20. Senat. Sich dann
       in einer Klage auf Punkte zu berufen, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung
       nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, sei rechtlich
       ausgeschlossen.
       
       Vom Vorsitzenden Richter gab es in der mündlichen Urteilsbegründung auch
       mahnende Worte. Mit den besonderen Rechten der Umweltorganisationen seien
       auch Pflichten verbunden, sagte Dirk Lechtermann. An die
       Umweltorganisationen würden höhere Anforderungen gestellt als an die
       Bürger. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung handele es sich um ein Verfahren
       mit strengen Regeln. „Das ist sehr formal“, sagte der Vorsitzende des 20.
       Senats. Und es sei wichtig, die Regeln einzuhalten. Die Umweltverbände
       würde das im Gegenzug ja auch einfordern. Ein späteres Klageverfahren helfe
       als Ersatz nicht weiter.
       
       „Wir werden die Urteilsbegründung prüfen, aber davon gehe ich aus“, sagte
       Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner der Deutschen Presse-Agentur
       auf die Frage, ob die DUH Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       einlegen wird.
       
       26 Jan 2024
       
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