# taz.de -- Fragen und Antworten zu Insolvenzen: Nicht das Ende der Welt
       
       > Huch, das KaDeWe ist insolvent. Das muss nicht das Ende sein. Solche
       > Verfahren sind keine Seltenheit, häufig können so Unternehmen gerettet
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Kann man trotz Insolvenz wohl auch künftig im KaDeWe kaufen: goldene Rolex
       
       Das KaDeWe hat [1][Insolvenz angemeldet]. Was bedeutet das? 
       
       Für eine Insolvenz gibt es viele Synonyme: Konkurs, Bankrott, Pleite,
       Zahlungsunfähigkeit. Ursprünglich kommt das Wort vom lateinischen „solvere“
       für zahlen. Von Insolvenz spricht man also, wenn ein Unternehmen oder eine
       Privatperson nicht in der Lage sind, ihre Schulden beziehungsweise
       Verbindlichkeiten zu begleichen. Dem KaDeWe beziehungsweise der KaDeWe
       Group GmbH, die das Berliner Luxuskaufhaus sowie das Alsterhaus in Hamburg
       und das Oberpollinger in München betreibt, ist also schlicht das Geld
       ausgegangen. So [2][klagte der Kosmetikverband VKE], dass das KaDeWe
       Rechnungen etwa für Parfüm und Make-up nicht bezahlt habe.
       
       Führt die Insolvenz dazu, dass das KaDeWe schließen muss? 
       
       Nicht unbedingt. Eine Insolvenz kann auch gesunde Unternehmen treffen, zum
       Beispiel, wenn ein großer Auftraggeber seine Schulden nicht bezahlt. Auch
       das KaDeWe betont, dass man eigentlich profitabel sei und gerade erst das
       umsatzstärkste Geschäftsjahr verzeichnet habe – nur seien die Mieten, die
       man zahlen müsse, unverhältnismäßig hoch. So kann eine Insolvenz auch dazu
       dienen, ein Unternehmen von Altlasten zu befreien und zu sanieren.
       
       Wie häufig gibt es Insolvenzen? 
       
       Unternehmenspleiten [3][kommen regelmäßig vor]. Allein im Oktober 2023
       wurden bei den Amtsgerichten 1.481 Unternehmensinsolvenzen angemeldet,
       bezogen auf 10.000 Unternehmen machte das insgesamt 4,4 Insolvenzen. Das
       waren zwar 19 Prozent mehr als im Oktober 2022, trotzdem kann man nicht von
       einer Insolvenzwelle sprechen.
       
       Verglichen mit dem Vergleichszeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 war die
       Zahl der Unternehmensinsolvenzen von Januar bis Oktober 2023 sogar um 7,7
       Prozent niedriger. Während der Coronapandemie lockerte die Bundesregierung
       übrigens das Insolvenzrecht, um zu verhindern, dass eigentlich gesunde
       Firmen wegen Umsatzeinbrüchen pleite gingen. So war etwa zeitweilig für
       betroffene Unternehmen, die zahlungsunfähig oder überschuldet waren, die
       Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt.
       
       Wie beginnt eine Insolvenz? 
       
       Eine Insolvenz muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Es prüft
       den Antrag und bestellt auch eine*n vorläufigen
       Insolvenzverwalter*in ein. Vorrangiges Ziel des Verfahrens ist, dass
       die Gläubiger zumindest einen Teil ihres Geldes wiedersehen. Allerdings
       kann sich der Schuldner dadurch vom Rest seiner Verbindlichkeiten auch
       befreien.
       
       Wer kann eine Insolvenz beantragen? 
       
       Eine Insolvenz beantragen können sowohl Gläubiger als auch Schuldner, wenn
       eine Zahlungsunfähigkeit droht oder gar schon vorliegt.
       Geschäftsführer*innen sind gegebenenfalls sogar verpflichtet,
       Insolvenz anzumelden. Machen sie das nicht oder erst zu spät, können sie
       sich der Straftat der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Dafür drohen
       bis zu drei Jahre Haft.
       
       Ein bekanntes Beispiel für Insolvenzverschleppung ist die Pleite der
       einstigen Drogeriekette Schlecker. [4][Das Landgericht Stuttgart
       verurteilte die Kinder des Unternehmensgründers] Anton Schlecker, Lars und
       Meike Schlecker, unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung
       zu Freiheitsstrafen. Dabei sah es das Gericht als erwiesen an, dass die
       Kinder zusammen mit ihrem Vater Geld aus dem Unternehmen schafften, um es
       dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen.
       
       Was macht eigentlich der*die Insolvenzverwalter*in? 
       
       Er*sie ist von Gläubigern und Schuldnern unabhängig und hat die
       Verantwortung über die sogenannte Insolvenzmasse. Ein*e
       Insolvenzverwalter*in wickelt unter anderem Verträge ab, verwertet
       Vermögensgegenstände und verteilt die verbliebene Vermögensmasse unter den
       Gläubigern, damit diese wenigstens noch einen Teil ihrer ausstehenden
       Gelder bekommen. Dabei gilt der Grundsatz „Par conditio creditorum“
       (gleiche Lage der Gläubiger), der besagt, dass sämtliche Gläubiger
       gleichmäßig befriedigt werden sollen.
       
       Das KaDeWe hat einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
       gestellt. Ist das etwas Besonderes? 
       
       Eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann für ein zahlungsunfähiges
       Unternehmen sehr attraktiv sein, da das Management die Verantwortung über
       das Unternehmen nicht an eine*n Insolvenzverwalter*in abgeben muss.
       Der Geschäftsführung wird lediglich ein*e Sachwalter*in an die Seite
       gestellt, die*der sie überwachen und bei der Sanierung beraten soll. Diese
       Möglichkeit soll einen Anreiz schaffen, frühzeitig Insolvenz anzumelden und
       das Unternehmen noch sanieren zu können.
       
       Es gibt eine Reihe bekannter Beispiele für Insolvenzen in Eigenverwaltung:
       etwa beim einstigen Medienkonzern Kirch, der Airline Air Berlin oder 2020
       bei Galeria Karstadt Kaufhof. Allerdings wird diese Form der Insolvenz
       durchaus kritisch beäugt, da die Insolvenz eine Folge von Managementfehlern
       sein kann und dadurch bezweifelt wird, dass das Unternehmen erfolgreich
       saniert wird.
       
       Was passiert bei Pleiten mit den Beschäftigten? 
       
       Mit der Insolvenz eines Unternehmens endet das Arbeitsverhältnis nicht. Die
       Rechte und Pflichten der Angestellten bleiben also prinzipiell bestehen.
       Stehen Gehaltszahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung aus, muss
       der Arbeitgeber diese allerdings nicht mehr zahlen. Die Angestellten sind
       dann Gläubiger wie die anderen auch, weder besser noch schlechter gestellt
       und können nur hoffen, dass sie wenigstens einen Teil ihres ausstehenden
       Gehaltes aus der Insolvenzmasse vom Insolvenzverwalter überwiesen bekommen.
       
       Angestellte haben aber Anspruch auf ein Insolvenzgeld. Dieses zahlt die
       Bundesanstalt für Arbeit für ausstehende Gehälter von bis zu drei Monaten
       vor Insolvenzeröffnung oder der Abweisung des Verfahrens, falls gar kein
       Vermögen mehr vorhanden ist. Das Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettolohns
       ausgezahlt und ist auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der
       Sozialversicherungen gedeckelt.
       
       2 Feb 2024
       
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