# taz.de -- Angriff auf Pressefreiheit in Thüringen: Polizei ermittelt gegen Journalisten
       
       > Die Polizei in Eisenach ermittelt gegen einen freien Fotografen von
       > „Recherche Nord“. Er hatte NS-Symbolik auf Rechtsrock-Konzerten
       > dokumentiert.
       
 (IMG) Bild: Der Fotograf dokumentierte am „Flieder Volkshaus“ in Eisenach Rechtsrock-Konzerte
       
       In Thüringen ermittelt die Polizei gegen einen freien Fotografen des
       Medienportals Recherche Nord. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, verbotene
       Symbole veröffentlicht zu haben. Er hatte Rechtsrock-Konzerte in Eisenach
       dokumentiert – inklusive der NS-Tattoos der Neonazis. Laut dem Fotografen
       hatte sich die Polizei an seiner Arbeit gestört und ihm bereits zuvor
       gedroht, „Mittel und Wege“ gegen ihn zu finden. Der [1][MDR hatte zuerst
       über den Fall berichtet].
       
       Seit Jahren veröffentlicht [2][recherche-nord.com] Fotos und Recherchen von
       Neonazi-Treffen. Die Journalisten arbeiten mit großen Medien zusammen,
       regelmäßig finden sich Fotos und [3][Informationen auch in der taz].
       
       Auch der freie Fotograf André Aden ist seit Jahren als Fachjournalist
       bekannt. Unter anderem im Sommer 2023 war er mehrfach in Eisenach. Am
       sogenannten „[4][Flieder Volkshaus“ dokumentierte er von Mai bis Juli 2023
       bei insgesamt vier Anlässen Rechtsrock-Konzerte]. Das Haus ist auch die
       Thüringer Zentrale der Partei „Die Heimat“, ehemals NPD.
       
       Laut Aden seien jeweils zwischen 60 bis 120 Leute auf den Konzerten
       gewesen, darunter Neonazis aus zum Teil verbotenen Organisationen wie
       „Combat 18“ oder den sogenannten „[5][Hammerskins]“. In seiner Beobachtung
       habe die Polizei erkennbar verfassungsfeindliche Symbolik weder erkannt
       noch geahndet.
       
       ## Kontextualisierung in Bildunterschriften
       
       Die Bilder habe er verschiedenen Medien angeboten. Sie wurden auf dem
       Portal von Recherche Nord veröffentlicht, die Gesichter von Polizisten
       wurden verpixelt. Fotos zeigen einen Neonazi mit dem Tattoo einer SS-Rune,
       zeigen [6][Odal-Rune] und [7][Wolfsangel] oder eine Hand mit Siegelringen
       mit [8][SS-Totenkopf]. Mehrfach klärten die Bildunterschriften über den
       Kontext auf und wiesen explizit darauf hin, dass die Symbole strafbar, von
       der Polizei vor Ort jedoch nicht beanstandet worden seien.
       
       Der Polizei in Eisenach wird seit Jahren vorgeworfen, gegen die Aktivitäten
       im „Flieder Volkshaus“ nicht konsequent vorzugehen. Aden sagt, er habe sich
       wegen der unklaren Situation vor Ort jeweils telefonisch bei der
       Polizeiinspektion Eisenach angekündigt. Anscheinend störte sich die Polizei
       aber dennoch an der Berichterstattung.
       
       Gegenüber der taz erklärte Aden, ihm sei als Journalist von der Polizei
       gedroht worden. So habe ihm am 8. Juli 2023 am Rande eines
       Rechtsrock-Konzerts ein leitender Polizist aus Eisenach erklärt, die
       Berichterstattung „kritisch“ zu sehen. Diese würde die Arbeit der Polizei
       „in ein schlechtes Licht“ rücken. Zwar könne man seine Arbeit wegen seines
       journalistischen Status nicht verhindern, aber es gebe andere „Mittel und
       Wege“.
       
       Ein paar Monate später wurde Aden dann über Ermittlungen informiert, die
       die Kriminalpolizei in Eisenach gegen ihn führt. Eine Kopie des Schreibens
       der Polizei liegt der taz vor. Demnach wird Aden ein Verstoß gegen das
       Kunsturhebergesetz sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
       Organisationen vorgeworfen. Er habe Bilder von Teilnehmern und deren
       Tattoos gegen deren Willen gefertigt. Pikant: Anscheinend geht der Vorwurf
       nicht auf eine Beschwerde von Neonazis zurück. Denn laut MDR ermittelt die
       Polizei in diesem Fall „von Amts wegen“, also unabhängig davon, ob ein
       Betroffener Anzeige erstattet hat.
       
       ## Das Recht, verbotene Symbole zu fotografieren
       
       Die Pressestelle der Landespolizeidirektion Thüringen antwortete bis
       Redaktionsschluss nicht auf Anfrage der taz.
       
       Lotta Kampmann von Recherche Nord nannte das Ermittlungsverfahren gegen den
       Fotografen „bizarr“. Sie kritisierte das Rechtsverständnis der Polizei und
       sprach von einem schweren Angriff auf das Presserecht. „Die Polizei sollten
       den demokratischen Rechtsstaat eigentlich verteidigen, und nicht, wie in
       diesem Fall, weiter aushöhlen“, so Kampmann.
       
       Ein Sprecher von Reporter ohne Grenzen (RSF) erklärte, FotojournalistInnen
       hätten grundsätzlich das Recht, verbotene Symbole abzufotografieren und die
       Berichterstattung über rechtsextreme Zusammenkünfte damit zu illustrieren.
       Eine Abbildung solcher Kennzeichen sei dann nicht strafbar, wenn sie
       beispielsweise „der staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder „der
       Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ diene. ([9][Paragraf
       86a Abs. 3] entspricht den Ausnahmen von [10][Paragraf 86 Abs. 4 und 5]).
       
       Sollte sich bewahrheiten, dass die Behörden strafrechtlich gegen die
       Veröffentlichung von Fotostrecken durch „Recherche Nord“ vorgehen, sei das
       aus Sicht von RSF „erschreckend“ und „höchst bedenklich“.
       
       8 Feb 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/journalist-nazis-rechtsradikal-konzert-polizei-recherche-nord-100.html
 (DIR) [2] https://recherche-nord.com/gallery/2023.07.08.html
 (DIR) [3] /AfD-Mitarbeiter-Mario-Mueller/!5983336
 (DIR) [4] https://recherche-nord.com/gallery/2023.06.24.html
 (DIR) [5] https://recherche-nord.com/gallery/2023.07.08.html
 (DIR) [6] https://recherche-nord.com/gallery/img/gallery/2023.07.08/030.jpg
 (DIR) [7] https://recherche-nord.com/gallery/img/gallery/2023.07.08/041.jpg
 (DIR) [8] https://recherche-nord.com/gallery/img/gallery/2023.07.08/040.jpg
 (DIR) [9] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html
 (DIR) [10] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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