# taz.de -- Mietrechtsnovelle liegt auf Eis: Verkappte Sache
       
       > Die Regierung wollte die Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent senken, um
       > den Mietenanstieg zu begrenzen. Doch der Justizminister blockiert.
       
 (IMG) Bild: Köln-Chorweiler
       
       Berlin taz | Auch nach zwei Jahren Ampelregierung lässt die versprochene
       Mietrechtsnovelle auf sich warten. Keine Hiobsmeldung aus dem
       Mietenwahnsinn ändert daran etwas. Erst [1][am Dienstag hat das Bündnis
       Soziales Wohnen] darauf hingewiesen, dass bundesweit die Zahl der
       Sozialwohnungen weiter abnimmt. Der Grund für den Rückgang ist, dass
       Sozialwohnungen, in denen Mieten staatlich reguliert sind, nach einer
       gewissen Zeit ihren Status verlieren. Die Länge der Preisbindung kann je
       nach Bundesland und Förderprogramm variieren: etwa 25 oder 30 Jahre.
       
       Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht in [2][einem Kurzbericht
       vom Dezember 2023] davon aus, dass in den nächsten Jahren bis 2030 die
       Bestände mit bis zu 50.000 pro Jahr zurückgehen. Läuft die Bindung aus,
       können die Eigentümer*innen der Wohnungen diese nach den Regeln des
       freien Marktes vermieten. An diesem Punkt kommt die fehlende
       Mietrechtsnovelle ins Spiel.
       
       Die Ampel hatte sich im Bereich Mieterschutz im Koalitionsvertrag darauf
       geeinigt, die sogenannte Kappungsgrenze in angespannten Wohnlagen von 15
       auf 11 Prozent zu senken. Diese Grenze legt fest, wie stark Mieten, die
       noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, innerhalb von drei
       Jahren steigen dürfen: 15 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren ist derzeit
       erlaubt. Da Sozialwohnungen meist vergleichsweise niedrige Mieten haben,
       wird diese Regelung vermutlich für viele Sozialwohnungen mit auslaufender
       Bindung relevant.
       
       Doch derzeit ist unklar, ob diese Mietrechtsnovelle noch umgesetzt wird.
       Hintergrund ist ein politischer Streit: Justizminister [3][Marco Buschmann
       (FDP), der für Mietrecht zuständig ist, blockiert das Vorhaben,] weil er
       sich mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beim Thema
       Vorratsdatenspeicherung nicht einigen kann. Auf taz-Nachfrage verweist das
       Ministerium auf [4][eine Interview-Aussage des Justizministers im September
       2023]. „Ich stehe zum Koalitionsvertrag. Ich wünsche mir, dass das alle
       anderen auch tun. Dann muss niemand Sorge haben, dass Dinge liegen
       bleiben“, sagte Buschmann da. Konkrete Zahlen, wie viele Mieterhaushalte
       von der Absenkung der Kappungsgrenze profitieren würden, liegen dem
       Ministerium nicht vor. Sie dürften „auch nur schwer zu ermitteln bzw.
       valide zu schätzen sein“.
       
       Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München, ist aber
       überzeugt: „Eine Absenkung der Kappungsgrenze würde sehr vielen Mieterinnen
       und Mietern in München helfen.“ Mieterhöhungen seien das zweithäufigste
       Beratungsthema. In München lebten viele schon lange in ihren Wohnungen mit
       Mieten, die unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. „Diese Mieter
       werden über die Kappungsgrenze vor extremen Mietsteigerungen geschützt. Je
       niedriger diese ist, desto besser für die Mieter.“ Lutz-Plank verweist
       zudem darauf, dass beim aktuell geltenden Münchener Mietspiegel von 2023
       die durchschnittliche Nettokaltmiete 21 Prozent höher liegt als im
       Mietspiegel von 2021. Es profitieren von der Kappungsgrenze also nicht nur
       Mieter mit ganz alten Mietverträgen.
       
       17 Jan 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Studie-zum-Mangel-an-Sozialwohnungen/!5983106
 (DIR) [2] https://www.iwkoeln.de/studien/philipp-deschermeier-ralph-henger-wie-gross-ist-der-bedarf-an-neuen-sozialwohnungen.html
 (DIR) [3] /FDP-verschleppt-besseren-Mieterschutz/!5922641
 (DIR) [4] https://web.de/magazine/consent-management/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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