# taz.de -- Schizophrener 81-Jähriger verurteilt: Mord im Wahn
       
       > Im Frühjahr erschoss ein 81-Jähriger im niedersächsischen Bramsche einen
       > 16-jährigen Nachbarn mit einer Sportpistole. Nun wurde er verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Der Tatort nach den tödlichen Schüssen: Einsatzkräfte sichern Spuren am 28. Februar 2023
       
       Osnabrück taz | Die Atmosphäre im Schwurgerichtssaal 272 des Landgerichts
       Osnabrück ist angespannt an diesem Montagnachmittag. Die Urteilsverkündung
       zu einem Tötungsdelikt steht an, und es ist eine Tat, die tief verstört: Im
       Februar erschoss der damals 81-jährige Angeklagte einen Schüler.
       
       Giuseppe D. wird in Handschellen hereingeführt, flankiert von
       Uniformierten. Er ist 82, wirkt aber jünger. Eine Regung zeigt er anfangs
       nicht. Später nickt er zuweilen knapp oder schüttelt abwehrend den Kopf.
       Die Dolmetscherin, die für ihn ins Italienische übersetzt, signalisiert
       ihm, nicht zu sprechen, während der Richter spricht. Er tut es trotzdem.
       
       Im Februar 2023 feuerte Giuseppe D. im niedersächsischen Bramsche vier
       Schüsse auf den 16-jährigen Schüler Sinan F. ab, teils von hinten, in die
       rechte Wade. Dann von vorn in die linke Hand, in die rechte Oberlippe, in
       die Stirn. Danach hat er, direkt neben seinem Opfer, einen Suizidversuch
       unternommen.
       
       Das Urteil der 6. Großen Strafkammer entspricht den [1][Anträgen von
       Staatsanwaltschaft und Nebenklage]: 13 Jahre Freiheitsstrafe wegen
       heimtückischen Mordes, zudem Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
       wegen paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie und der Gefahr weiterer
       Taten. Das Gericht erkennt eine verminderte Schuld-, aber keine verminderte
       Erkenntnisfähigkeit. Das heißt, er war sich der Tragweite seines Tuns
       bewusst.
       
       Die Tat sei geplant gewesen, es habe Tötungsabsicht bestanden, sagt Ingo
       Frommeyer, der Vorsitzende Richter. Dass vom Opfer eine Bedrohung
       ausgegangen sei, wie D. behauptet hat, sei ausgeschlossen. Beim Täter habe
       eine „zunehmende Wahndynamik“ vorgelegen.
       
       Saal 272 weist eine Ungewöhnlichkeit auf: Auf dem riesigen Wandbild über
       der Richterbank trägt die römische Göttin Justitia nicht, wie üblich, eine
       Augenbinde, die zeigen soll, dass ohne Rücksicht auf Rang und Herkunft
       Recht gesprochen wird. Die offenen Augen der Osnabrücker Justitia, erklärt
       das Landgericht, zeigen, „dass das Recht nicht blind vor der Wirklichkeit
       ist, sondern sich den Problemen und Hintergründen des Verfahrens zuwendet“.
       
       Frommeyer tut genau das, und das Bild, das er zeichnet, ist beklemmend. D.
       fühlt sich von Familie F., mit der er im selben Mehrparteienhaus lebt,
       durch absichtlichen Lärm schikaniert; Tag und Nacht, unerträglich laut. Er
       fühlt sich zudem beobachtet, bedroht. Er baut Wut auf, seine innere
       Ausweglosigkeit wächst. Das Problem: Nichts davon ist real. Was er als
       Übergriff wertet, spielt sich nur in seinem Kopf ab.
       
       Giuseppe D. holt den Vermieter. Einmal weckt er Familie F. mitten in der
       Nacht, weil es bei ihr angeblich so laut ist. Der sozialpsychologische
       Dienst des Landkreises Osnabrück wird hinzugezogen, die Polizei, eine
       Hausärztin – ohne Ergebnis.
       
       Am Morgen der Tat will Sinan F. zur Schule. Er ist spät dran, in Eile. Sein
       Nachbar wartet auf ihn, mit seiner Sportpistole Walther GSP.22 l.r.,
       geladen mit fünf Patronen. Kurz nachdem Sinan F. seine Wohnung verlassen
       hat, fallen Schüsse. „Da sollte nicht gesprochen werden“, sagt Frommeyer.
       „Da wurde direkt geschossen.“
       
       Das Gericht ist überzeugt: Ohne die Schizophrenie wäre die Tat nicht
       geschehen. Sinan F. sei arglos gewesen, wehrlos, und D. habe das
       ausgenutzt. Heimtücke ist ein Mordmerkmal.
       
       Ein Junge ist tot, grundlos, schuldlos. Ein Mann kommt in die Psychiatrie,
       vielleicht ins Gefängnis, weil er nicht erkennen konnte, dass sein Leid nur
       eingebildet war. Größer kann eine Sinnlosigkeit nicht sein.
       
       ## Stimme im Kopf
       
       In D. hat sich der Wahn übrigens schon ein neues Objekt gesucht. Da sei ein
       Mann, sagt er. Er könne ihn nicht sehen, aber er höre ihn, als eine Stimme
       in seinem Kopf.
       
       D. war geständig, hat sich entschuldigt, ist nicht vorbestraft. Das sprach
       zu seinen Gunsten. Aber sein Versuch, der Polizei eine Mitschuld zu geben,
       oder Sinans Mutter, der Hausärztin, ist fehlgeschlagen. Frommeyer stellt
       klar: Die Schuld liegt bei D. allein.
       
       Es bleibt die Frage nach der Legalität der Waffe. D. war Sportschütze,
       wenngleich nicht mehr aktiv. Der Landkreis Vechta hatte ihm 1982 eine
       Waffenbesitzkarte ausgestellt, unbefristet. Mitte der 1980er verlor die
       Waffenbehörde ihn jedoch aus dem Blick: Er zog ins Ausland, Verbleib
       unbekannt. Als er ein paar Jahre später nach Deutschland zurückkam, meldete
       er seine Waffen bei der Stadtverwaltung Bramsche nicht an. Ein nationales
       Waffenregister gab es damals noch nicht.
       
       Vor der Tat ging D. in den Keller an seinen Waffentresor. Er lud seine
       Walther und tötete einen Menschen. Der Mord lehrt auch: Streng genug können
       Waffenkontrollen nicht sein.
       
       13 Dec 2023
       
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 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
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