# taz.de -- Amt gegen Finanzkriminalität: Kritik an neuer Geldwäsche-Behörde
       
       > Das Bundeskabinett hat ein neues Amt gegen Geldwäsche gebilligt. Doch
       > dafür fehlen ihm Zuständigkeiten, Befugnisse und Ressourcen, sagen
       > Experten.
       
 (IMG) Bild: Sollte in Zukunft nicht so einfach möglich sein: Bargeldgeschäfte mit größeren Summen
       
       Berlin taz/rtr Die neue Behörde soll 1.700 Beschäftigte und ihren Hauptsitz
       in Köln sowie einen Nebenposten in Dresden haben. Nicht gerade klein also.
       Dennoch halten Kritiker:innen das vor der Gründung stehende Bundesamt
       zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) für „im Grunde wertlos“. Die
       Idee einer Bundesoberbehörde für den [1][Kampf gegen Finanzkriminalität]
       „ist und bleibt gut“, sagte Konrad Duffy von der Organisation Finanzwende.
       Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf setze „die Idee
       aber nicht einmal im Ansatz um“, weil es dem BBF an Zuständigkeiten,
       Befugnissen und Ressourcen fehlen werde.
       
       Das neue Amt bündele „unterschiedliche Kompetenzen innerhalb der
       Geldwäschebekämpfung in einer neuen Behörde mit ausreichend Personal und
       einer modernen IT-Infrastruktur“, sagte hingegen Finanzminister Christian
       Lindner (FDP). Auch die „rechtlichen Rahmenbedingungen“ würden verbessert.
       „Nur so wird es uns gelingen, dass künftig auch die großen Fische ins Netz
       gehen“, betonte Lindner.
       
       [2][Geldwäsche ist in Deutschland verbreiteter als in vielen anderen
       Staaten]. Ein internationales Expertengremium hatte Deutschland im Sommer
       2022 zwar Fortschritte attestiert, aber kritisiert, dass es vor allem an
       einer effektiven Strafverfolgung hapere. „Besonders schmerzhaft ist, dass
       die Möglichkeit zur administrativen Vermögensabschöpfung weiter fehlt“,
       fügte Konrad Duffy von Finanzwende am Mittwoch hinzu.
       
       Konkret sollen die strafrechtlichen Ermittlungen sowie die Koordinierung
       der Geldwäscheaufsicht im neuen Bundesamt zusammengeführt werden. 2025 wird
       dann dort auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)
       angesiedelt werden. Allerdings bleiben Zuständigkeiten von
       Bundeskriminalamt (BKA) und Zollfahndungsdienst (ZFD) ebenso wie die Rolle
       der Staatsanwaltschaften der Länder bei der Geldwäschebekämpfung bestehen.
       Eingerichtet werden soll ein Immobilientransaktionsregister, um Missbrauch
       vorzubeugen und für mehr Transparenz zu sorgen. In dem Register werden
       Angaben aus elektronischen Verkaufsanzeigen gespeichert.
       
       11 Oct 2023
       
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