# taz.de -- Musterklage gegen Druckerhersteller HP: Sperren lassen Gewinne fließen
       
       > Ein US-Gericht geht auf eine Klage gegen HP ein. Dessen Geräte streiken,
       > wenn keine Tinte mehr da ist – auch beim Scannen.
       
 (IMG) Bild: Marge von mehreren hundert Prozent: Druckertinte
       
       Berlin taz | Druckertinte zählt zu den teuersten Substanzen auf der Welt.
       Von den Herstellern wird sie mit allen, auch unlauter erscheinenden Mitteln
       an ihre Kund*innen gebracht. Seit der vergangenen Woche können zwei
       Kunden des Druckerherstellers HP aber einmal kräftig durchatmen und wenn
       sie Glück haben auch eine Menge Geld sparen: Gary Freund und Wayne McMath
       ist es gelungen, dass [1][ihre Musterklage] auf Schadenersatz gegen HP von
       einem Bundesgericht in Kalifornien angenommen wurde.
       
       Bei beiden, wie bei Hunderten, wenn nicht Tausenden anderen Nutzer*innen
       von Multifunktionsdruckern verweigerten die Geräte die erwartbare
       Funktionsweise. Sobald nämlich die Druckertinte zur Neige ging, stellten
       die Maschinen nicht nur den Ausdruck ein, nein, auch Versuche zu scannen
       oder zu faxen schlugen fehl. Eine Richterin folgte im nunmehr zweiten
       Anlauf der Klage der Argumentation, dass es „allgemein bekannt ist, dass es
       zum Scannen und Faxen von Dokumenten keiner Tinte bedarf“.
       
       Ob die Klage insgesamt jedoch Erfolg haben wird, ist völlig offen. In einem
       ähnlich gelagerten [2][Fall gegen Canon] gab sich der Kläger mit einer
       außergerichtlichen Einigung zufrieden, die weder einen Rechtsanspruch
       begründete noch die Praxis der absichtlichen und unbegründeten
       Außerfunktionssetzung der Drucker beendete.
       
       Dass so hart um praktisch jeden Milliliter Druckertinte gerungen wird, ist
       dabei kein Zufall. Für die Patronen Schwarz, Magenta, Gelb, Cyan werden
       vierstellige Literpreise kassiert. Die Gewinnmargen aus Tintenverkäufen
       bewegen sich so bei mehren Hundert Prozent. Auf diese Weise finanzieren
       Druckerhersteller die Lockangebote ihrer häufig unter dem Herstellungspreis
       verkauften Tintenstrahldrucker. Dazu müssen die Kund*innen jedoch
       gezwungen werden, immer wieder die teure Herstellertinte nachzukaufen.
       
       Dieses auf dem „loss lead“, also einem Anfangsverlust basierende
       Geschäftsmodell funktioniert nur mit robuster gesetzlicher Unterstützung.
       Unter dem Rückgriff nicht zuletzt auf das Urheberrecht wird das Prinzip der
       freien Kaufentscheidung genauso infrage gestellt wie das Eigentumsrecht an
       vollständig bezahlten Produkten.
       
       Druckerhersteller wie HP sind sicher nicht die einzigen Firmen, deren
       Selbstbedienungsmentalität jeglichen Schutz der Verbraucher*innen
       verhöhnen. Jedoch stehen sie schon länger an der vordersten Front der
       Versuche, ohne signifikante Innovation [3][das immer gleiche Produkt am
       besten mehrfach und zu sehr hohen Preisen zu verkaufen].
       
       ## Ausschließlich Markenpapier
       
       Dymo, der Weltmarktführer im Bereich der Labeldrucker, hat das Spiel dabei
       auf eine neue Spitze getrieben: Da deren Technologie keine Tinte benötigt,
       der Zugang zu diesem endlosen Geldfluss also versperrt ist, verkauft das
       Unternehmen seit vergangenem Jahr Drucker, [4][die ausschließlich das
       Markenpapier aus eigener Herstellung verwenden].
       
       Die Beschränkung auf Verbrauchsmaterialien aus eigener Produktion ist dabei
       eine rein artifizielle. Sie wird über extra implementierte Sperren, in der
       Regel auf der Softwareebene, realisiert. Nutzer*innen werden damit im
       Zugriff auf ihr Eigentum erheblich beschränkt, schreibt doch der Produzent
       vor, wie genau sie es zu nutzen haben. Versuche, die Sperren zu umgehen,
       sind zum Beispiel unter dem US-amerikanischen [5][Digital Millennium
       Copyright Act (DMCA)] ungesetzlich.
       
       Argumentiert wird damit, dass die Geräte zwar im vollständigen Eigentum der
       Käufer*innen seien, die Sperrsoftware jedoch dem Urheberrechtsschutz
       unterliege. Eine Veränderung dieser Software würde also die Rechte der
       Hersteller verletzen. Das DMCA wurde Ende der 1990er Jahre, vorgeblich zum
       Schutz der Kreativwirtschaft, vor allem der individuellen Urheber*innen
       eingeführt. In der Praxis aber wird es vor allem zur Entmündigung der
       Nutzer*innen und Profitmaximierung internationaler Konzerne verwendet.
       
       Dieser Missbrauch wird nicht beendet, selbst wenn den Klägern gegen HP in
       Kalifornien Schadenersatz zugesprochen werden sollte. Das könnte außerdem
       unter der Maßgabe geschehen, dass HP es lediglich versäumt hat, vorab
       darauf hinzuweisen, dass bei ihren Geräten ausschließlich nach Befüllung
       mit Tinte die sonstigen Funktionen nutzbar sind. Ein entsprechender Absatz
       in der Bedienungsanleitung würde dann für die absehbare Zukunft das
       prinzipielle Geschäftsgebaren des Druckerherstellers weiter unantastbar
       halten.
       
       15 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://regmedia.co.uk/2023/08/11/freund-hp-amended-complaint.pdf
 (DIR) [2] https://www.theverge.com/2023/8/11/23067867/canon-hp-class-action-lawsuit-scan-without-ink-settlement
 (DIR) [3] /Elektroschrott-vermeiden/!5858891
 (DIR) [4] https://www.derstandard.de/story/2000133406434/geldmacherei-druckerhersteller-fuehrt-kopiergeschuetztes-papier-ein
 (DIR) [5] /!1084722/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniél Kretschmar
       
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