# taz.de -- Freispruch für Letzte Generation: Blockade war nicht verwerflich
       
       > Das Amtsgericht Leipzig hält Straßenblockade für von der
       > Demonstrationsfreiheit gedeckt. Aktivist:innen blockieren gleich nach
       > dem Urteil eine Straße.
       
 (IMG) Bild: Nur wenige Minuten nach dem Freispruch haben die Klimaaktivisten eine Hauptstraße blockiert
       
       Leipzig dpa/taz | Fünf Mitglieder der Letzten Generation sind am Dienstag
       in Leipzig vom Vorwurf der Nötigung nach einer Sitzblockade im Vorjahr
       freigesprochen worden. Zwar sei generell der Tatbestand der Nötigung
       erfüllt gewesen, aber die Aktion sei nicht verwerflich gewesen, begründete
       die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht, Laura Jankowski, ihre
       Entscheidung. Daher sei im Sinne der Versammlungsfreiheit entschieden
       worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
       
       Die drei Frauen und zwei Männer hatten Mitte Juni 2022 eine
       Hauptverkehrsstraße im morgendlichen Berufsverkehr blockiert. Für mehrere
       Minuten war es zu Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. Während sich eine
       Frau und ein Mann an die Straße geklebt hatten, hatte die Polizei das
       Festkleben bei den anderen verhindern können. Die Angeklagten hatten die
       Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt und mit dem Kampf gegen die Klimakrise
       begründet.
       
       Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass die Beeinträchtigungen
       nur kurzzeitig gewesen und die Polizei sowie die Presse zuvor informiert
       waren. Zudem sei für Notfälle eine Rettungsgasse frei gehalten worden.
       Überdies habe es einen klaren Sachbezug gegeben. „Der Protest richtete sich
       gegen die Folgen der Klimakrise und speziell gegen den Autoverkehr“,
       betonte Jankowski. Daher sei der Protest nicht als verwerflich anzusehen.
       
       Bei der Verhandlung kam nach Angaben der Letzten Generation unter anderem
       Protestforscher [1][Simon Theune] zu Wort, der betont habe, dass Protest
       stören müsse, um gehört zu werden.
       
       ## Staatsanwaltschaft will eine Berufung prüfen
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher
       Nötigung gefordert und jeweils 30 Tagessätze beantragt. Demnach habe es
       sich zwar um ein „löbliches politisches Engagement der Aktivisten
       gehandelt“, sagte Staatsanwältin Sabine Winkler. Aber die Autofahrer als
       Instrument des Protestes zu missbrauchen, sei verwerflich. Der Zweck
       heilige nicht die Mittel und auch Aktivisten seien an die rechtliche
       Ordnung gebunden. Sie kündigte an, die Berufung prüfen zu wollen.
       
       Nur wenige Minuten nach dem Freispruch für fünf Mitglieder der Letzten
       Generation vom Vorwurf der Nötigung haben Klimaaktivisten am Dienstag eine
       Hauptverkehrsstraße in Leipzig blockiert. Zehn Frauen und Männer setzten
       sich auf eine Kreuzung und protestierten gegen die Folgen der Klimakrise.
       
       Mit dem Eintreffen der Polizei klebten sich einige Klimaaktivisten mit den
       Händen an der Straße fest, darunter auch drei der eben erst
       Freigesprochenen. Zuvor hatten bereits zwei Autofahrer versucht, die
       Demonstranten gewaltsam von der Straße zu ziehen.
       
       4 Jul 2023
       
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