# taz.de -- Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Hilfe zum Suizid wäre erlaubt
       
       > Vor der Sommerpause soll der Bundestag zur Sterbehilfe entscheiden. Nun
       > haben sich zwei überparteiliche Gruppen auf einen Entwurf geeinigt.
       
 (IMG) Bild: Renate Künast (Grüne), Helge Lindh (SPD) und Katrin Helling-Plahr (FDP) stellen die Initiative vor
       
       Berlin taz | Zwei Abgeordnetengruppen haben am Dienstag einen gemeinsamen
       Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgestellt. Der Entwurf liegt der taz vor.
       Darin vorgesehen ist die Betreuung von suizidwilligen Personen durch
       ärztliche Beratung. „Hilfe zur eigenhändigen Selbsttötung“ wäre damit
       straffrei und erlaubt. „Hilfe zur Selbsttötung sollte nicht bestraft,
       sondern mit Respekt behandelt werden“, betont Katrin Helling-Plahr von der
       FDP. „Wir stellen uns entschlossen an die Seite all jener, die ihr eigenes
       Lebensende nach ihren Vorstellungen für sie würdevoll gestalten möchten.“
       
       In Ausnahmefällen dürfen laut Gesetzentwurf Erwachsene auch ohne Beratung
       Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten bekommen. Etwa bei einer „nicht
       heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung“. In
       jedem Fall muss die suizidwillige Person „in einem existenziellen
       Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen“ sein. Ist sich die Ärztin bei der
       Beratung nicht sicher, soll es möglich sein, eine zweite ärztliche Meinung
       heranzuziehen.
       
       Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Länder ihre Beratungsangebote
       ausbauen und suizidwillige Personen „unverzüglich“ zu beraten seien.
       
       Till Steffen (Grüne) begründet die verpflichtende ärztliche Beratung am
       Dienstagmorgen damit, dass man sich „am Konzept der
       Schwangerschaftskonfliktberatung“ orientiert habe, „weil das ein Konzept
       ist, das gut funktioniert“.
       
       Mit dem Entwurf reagieren die beiden Abgeordnetengruppen um Katrin
       Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) auf eine Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts vor drei Jahren, das ein pauschales Verbot von
       [1][Suizidassistenz] gekippt hatte. Lediglich Politiker_innen von AfD
       und Union waren nicht Teil der Abgeordnetengruppen.
       
       Mit dem Zusammenlegen der beiden liberalen Abgeordnetengruppen liegen dem
       Bundestag noch vor der Sommerpause zwei Entwürfe vor, über die abgestimmt
       werden kann – vermutlich ohne Fraktionszwang. Der andere Gesetzentwurf aus
       der Gruppe um Lars Castellucci (SPD) will [2][Sterbehilfe] über das
       Strafrecht regeln. Nina Scheer (SPD) sagte am Dienstag, dass sie diesen
       Vorschlag als verfassungswidrig einschätze.
       
       Wenn Sie Suizidgedanken haben, sprechen Sie darüber mit jemandem. Sie
       können sich rund um die Uhr an die Telefonseelsorge wenden (08 00/1 11 01
       11 oder 08 00/1 11 02 22) oder [3][www.telefonseelsorge.de] besuchen. Dort
       gibt es auch die Möglichkeit, mit Seelsorger_innen zu chatten.
       
       13 Jun 2023
       
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 (DIR) [3] http://www.telefonseelsorge.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nicole Opitz
       
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