# taz.de -- Kompromiss im Vermittlungsausschuss: Einigung bei Whistleblower-Gesetz
       
       > Bundesrat und Bundestag haben beim Schutz von Hinweisgeber*innen einen
       > Kompromiss geschlossen. Teile des Gesetzes wurden deutlich abgeschwächt.
       
 (IMG) Bild: Whistleblowern gewährt das neue Regelwerk gesetzlichen Schutz
       
       Berlin epd | Nach [1][monatelangem Gezerre] zeichnet sich auch im Bundesrat
       die Zustimmung zu einem besseren gesetzlichen Whistleblower-Schutz ab. Wie
       die Länderkammer mitteilte, einigten sich Vertreterinnen und Vertreter von
       Bundestag und Bundesrat am Dienstagabend in Berlin im Vermittlungsausschuss
       über Änderungen in einem bereits vom Bundestag verabschiedeten Regelwerk.
       Das Gesetz soll in der neuen Fassung am Donnerstag den Bundestag und am
       Freitag den Bundesrat passieren. Dann könnte es zum überwiegenden Teil
       Mitte Juni in Kraft treten.
       
       Hinweisgeber sind dann im beruflichen Umfeld [2][vor Repressalien
       geschützt], wenn sie Korruption, Betrügereien oder andere Missstände in
       Unternehmen oder Behörden melden. Auch Whistleblower, die
       verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten unterhalb der Schwelle der
       Strafbarkeit melden, fallen unter den gesetzlichen Schutz.
       
       Auf [3][Druck der unionsregierten Länder] wurden aber den Angaben zufolge
       unter anderem beim Umgang mit anonymen Meldungen Änderungen vorgenommen: So
       gibt es keine Pflicht mehr, dass die im Gesetz vorgesehenen Meldestellen
       auch anonyme Meldungen möglich machen. Bei Bußgeldern wurde die Obergrenze
       laut Bundesrat von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt.
       
       Der erste Anlauf für einen stärkeren gesetzlichen Whistleblower-Schutz war
       im Februar nach der Blockade des Gesetzes im Bundesrat gescheitert.
       Daraufhin hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP das Regelwerk
       zunächst so aufgesplittet, dass die wichtigsten Regelungen auch ohne die
       Zustimmung des Bundesrates hätten beschlossen werden können.
       Rechtswissenschaftler warnten, dass ein solches Vorgehen verfassungswidrig
       sein könnte. Im April hat die Bundesregierung schließlich den
       Vermittlungsausschuss angerufen, um einen Kompromiss für den ursprünglichen
       Entwurf zu finden.
       
       Mit dem Regelwerk soll verspätet eine Richtlinie der Europäischen Union
       umgesetzt werden. Das hätte eigentlich schon bis zum 17. Dezember 2021
       erfolgen müssen.
       
       10 May 2023
       
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