# taz.de -- Gesetz für Arbeitszeiterfassung: Union wirft Heil Gängelung vor
       
       > Das Arbeitsministerium legt ein Gesetz für die Arbeitszeiterfassung vor.
       > Es gibt Kritik von Gewerkschaften, Linken und der Union.
       
 (IMG) Bild: Szene aus dem Film „Die kleinen Träume von der weiten Welt“ (USA, 1941)
       
       Berlin taz | Das Arbeitsministerium (BMAS) hat einen Gesetzentwurf
       vorgelegt, der die Erfassung von Arbeitszeit neu regeln soll. Zuerst
       berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass Unternehmen angehalten werden,
       Arbeitszeiten künftig jeden Tag elektronisch zu erfassen.
       
       Das Ministerium unter der Leitung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD)
       sieht vor, dass Arbeitgeber_innen Dauer, Beginn und Ende der Arbeitszeit
       festhalten. Aber auch durch Dritte oder die Arbeitnehmer_innen selbst soll
       eine Aufzeichnung möglich sein. Arbeitnehmer_innen sollen zudem einfordern
       können, über die Aufzeichnungen in Kenntnis gesetzt zu werden.
       
       Allerdings sind im Gesetzentwurf auch Ausnahmen vorgesehen – Tarifpartner
       können diese mit Unternehmen und Betriebsräten vereinbaren. Auch
       [1][Vertrauensarbeitszeit] soll demnach weiterhin möglich sein. Bei der
       sogenannten Vertrauensarbeitszeit teilen sich die Arbeitnehmer_innen ihre
       Arbeitszeit selbst ein, es gelten dennoch die gesetzlichen Vorgaben wie
       Pausenzeiten und die Ruhezeit nach Feierabend von elf Stunden.
       
       Weiterhin soll es laut Süddeutscher Zeitung auch möglich sein, auf die
       Erfassung der Arbeitszeit zu verzichten oder diese nicht-elektronisch zu
       erstellen. Auch für Kleinbetriebe sind Ausnahmen vorgesehen.
       
       ## Bislang müssen nur Überstunden erfasst werden
       
       Der Gesetzentwurf wurde vom Arbeitsministerium erstellt, da der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 sowie das Bundesarbeitsgericht (BAG) [2][im
       vergangenen September] dies verlangten. Letzteres entschied, dass
       Arbeitgeber ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“
       einführen müssen, „mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche
       Arbeitszeit gemessen werden kann“.
       
       Die Richter_innen des BAG stellten demnach fest, dass das
       Arbeitsschutzgesetz laut EuGH-Rechtsprechung bereits eine Pflicht zur
       Aufzeichnung beinhaltet. Zuvor gab es laut Arbeitszeitgesetz nur eine
       Pflicht für die [3][Dokumentation von Überstunden].
       
       Arbeitgeber_innen, Opposition als auch Gewerkschaften reagierten mit Kritik
       auf den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil. Der Fraktionsvize
       der CDU, Hermann Gröhe, sagte der dpa, Arbeitsminister Hubertus Heil wolle
       Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Vorgaben bei der Arbeitszeiterfassung
       offenbar gängeln: „Seine Pläne verengen gerade bei der
       Vertrauensarbeitszeit Spielräume, die besonders in der heutigen Zeit von
       Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewünscht und gebraucht werden.“
       
       Die stellvertretende Fraktionsvize der Linken, Susanne Ferschl, wünscht
       sich dagegen striktere Vorgaben: „Gut, dass nun endlich eine gesetzliche
       Regelung zur Arbeitszeiterfassung kommt. Schlecht, wenn es so viele
       Ausnahmen gibt“, [4][twitterte sie].
       
       Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung
       und Wissenschaft (GEW), [5][twitterte ebenfalls]: „Eine Ausnahme für
       Forschende, echt jetzt? Da hat man wohl im BMAS den Schuss nicht gehört.“
       
       19 Apr 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Neuer-Vorstand-beim-BNW/!5809122
 (DIR) [2] /Urteil-zur-Arbeitszeiterfassung/!5878166
 (DIR) [3] /Urteil-zur-Arbeitszeiterfassung/!5879271
 (DIR) [4] https://twitter.com/SusanneFerschl/status/1648583647748866048?s=20
 (DIR) [5] https://twitter.com/AKellerGEW/status/1648598489805336576?s=20
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nicole Opitz
       
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