# taz.de -- Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen: Faeser für Hackbacks im Grundgesetz
       
       > Innenministerin Faeser will für mehr Cybersicherheit das Grundgesetz
       > ändern. Das BKA solle in ausländische Server eindringen und diese
       > lahmlegen können.
       
 (IMG) Bild: Bundesinnenministerin Nancy Faeser
       
       Freiburg taz | Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das
       Grundgesetz ändern, um Deutschland besser vor Cyberangriffen von
       feindlichen Staaten und von Kriminellen zu schützen. Dabei sollen das
       Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der
       Informationstechnik (BSI) gestärkt werden.
       
       Die erste Grundgesetzänderung, die Faeser im [1][Interview mit dem Spiegel
       ] vorschlägt, betrifft das BKA. „Ich will dem Bundeskriminalamt eine
       Kompetenz zur Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen einräumen“, sagte die
       Innenministerin. Das BKA solle Angreifer identifizieren, Attacken stoppen
       oder zumindest abmildern.
       
       Grundsätzlich sind in Deutschland die Länder für die Gefahrenabwehr
       zuständig, nicht der Bund. Damit der Bundestag dem BKA eine Kompetenz zur
       präventiven [2][Abwehr von Cybergefahren] zuweisen kann, muss per
       Grundgesetzänderung zunächst eine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis des
       Bundes geschaffen werden. 2008 wurde etwa das Grundgesetz geändert, damit
       das BKA eine Zuständigkeit für die „Abwehr von Gefahren durch den
       internationalen Terrorismus“ erhalten konnte.
       
       Ob Faesers Vorstoß in der Ampelkoalition unterstützt wird, hängt wohl ganz
       davon ab, ob das BKA auch Befugnisse zum „Hackback“ – also zum bewussten
       Cyber-Gegenangriff – bekommen soll. Der Spiegel spricht das explizit an:
       „Im Ernstfall kann das aber bedeuten, dass deutsche Beamte in einen Server
       im Ausland eindringen und ihn lahmlegen.“
       
       ## Faeser weicht nicht ohne Grund aus
       
       Darauf antwortet Ministerin Faeser: „Das wäre aber kein aktiver
       Gegenschlag, sondern die Abwehr eines Angriffs.“ Bei Twitter wurde das mit
       der Formel übersetzt: „Ein Hackback ist kein Hackback.“ Faeser versucht
       tatsächlich, vor allem das Wort zu vermeiden: „Vergessen Sie mal die
       Formulierung Hackback“, befiehlt sie im Interview.
       
       Faeser hat allen Grund für ihre ausweichenden Aussagen, denn im
       Koalitionsvertrag der Ampel heißt es: „Hackbacks lehnen wir als Mittel
       [3][der Cyberabwehr] grundsätzlich ab.“ IT-Fachleute halten Hackbacks
       ohnehin für zweifelhaft, weil die Identifizierung von Angreifern diffizil
       ist und ein Gegenschlag leicht die Falschen treffen kann. Außerdem seien
       oft unbeteiligte Netznutzer betroffen. Und schließlich sei ein Hackback
       nicht mehrfach anwendbar, weil dabei die eigene Methode zum Eindringen in
       fremde Rechner offenbart werde. Besser sei es, die eigene IT ausreichend
       gegen fremde Angriffe zu schützen.
       
       Mit einer zweiten Grundgesetzänderung will Bundesinnenministerin Faeser das
       BSI – also das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – zur
       „Zentralstelle“ aufwerten. Im Koalitionsvertrag ist dies explizit
       vorgesehen. Dann wären die Länder zur Zusammenarbeit mit der Behörde
       verpflichtet. Aber hier gibt es vor allem von den großen Bundesländern
       Widerstand. Bayern etwa hat 2017 sein eigenes Landesamt für Sicherheit in
       der Informationstechnik gegründet.
       
       Für eine Grundgesetzänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und
       Bundesrat erforderlich. Aber noch hat Bundesinnenministerin Faeser keinen
       Gesetzentwurf vorgelegt. Wann genau das passieren wird, ist noch unklar.
       
       3 Apr 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nancy-faeser-spd-ueber-cyberbedrohungen-hoechste-zeit-uns-besser-aufzustellen-a-0ca20224-3c5f-45be-a870-60fd352af8ed
 (DIR) [2] /Bericht-zu-IT-Sicherheit/!5890920
 (DIR) [3] /IT-Sicherheit/!5905815
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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