# taz.de -- Anschläge auf Nordstream-Pipelines: Rätselraten um die Andromeda
       
       > Von den Ermittlungen zu den Anschlägen auf die Nordstream Pipelines
       > werden mehr Details öffentlich. Auch der Bundestag ließ sich informieren.
       
 (IMG) Bild: Er führt die Ermittlungen: Generalbundesanwalt Peter Frank, am Freitag bei der Sitzung im Bundestag
       
       Berlin taz | Das Vorgehen war offenbar filmreif. Am 6. September 2022 soll
       die Segeljacht Andromeda von Rostock-Warnemünde in die Ostsee gestochen
       sein. Über Wiek auf Rügen soll ihr Weg zur dänischen Insel Christiansø
       geführt haben. Mit an Bord: eine sechsköpfige Crew – und Sprengstoff, der
       später womöglich für den [1][Anschlag auf die Gaspipelines Nordstream 1 und
       2] verwendet wurde.
       
       Seit Monaten ermitteln die Generalbundesanwaltschaft und das
       Bundeskriminalamt zu den Anschlägen vom 26. September vergangenen Jahres.
       Drei der vier Gasröhren wurden damals in 80 Meter Tiefe massiv beschädigt,
       nahe der dänischen Insel Bornholm. [2][Seit Tagen nun veröffentlichen
       Medien Details dazu] – konkret zu der verdächtigen Segeltörn.
       
       Am Freitag informierten schließlich die Bundesanwaltschaft, der BND und das
       Bundesamt für Verfassungsschutz vertraulich das Parlamentarische
       Kontrollgremium des Bundestags über den Ermittlungsstand. Über die Inhalte
       vereinbarten alle Seiten Stillschweigen. Der [3][Ausschussvorsitzende
       Konstantin von Notz (Grüne)] hatte vor Sitzungsbeginn gefordert, dass die
       Behörden auch das Parlament über ihre aktuellen Erkenntnisse informieren.
       
       Bereits zuvor hatte die Bundesanwaltschaft bestätigt, dass sie vom 18. bis
       20. Januar ein Schiff durchsuchen ließ, das für den Transport von
       Sprengsätzen verwendet worden sein könnte. Die Auswertung der Spuren dauere
       an. Auch seien die Identität der Anschlagsverursacher und der Tatmotive
       noch unklar – ebenso wie die Frage, ob womöglich ein staatlicher Akteur die
       Aktion gesteuert habe.
       
       ## 15 Meter langes Schiff mit 11 Kojen
       
       Laut Spiegel und anderen Medien handelt es sich bei dem untersuchten Schiff
       um die Segeljacht „Andromeda“: ein Bavaria Cruiser 50, 15 Meter lang, mit
       11 Kojen. Angemietet worden sei diese bei einer Charterfirma mit Sitz auf
       Rügen – die dazu auf Nachfragen schweigt. Laut Zeit und ARD lief die
       Anmietung über eine Firma in Polen, die zwei Ukrainern gehöre – von denen
       Verbindungen zu weiteren Ukrainern führten.
       
       Die Nationalitäten der Schiffscrew sind dagegen noch unklar – allesamt
       hätten professionell gefälschte Pässe benutzt. Laut Zeit/ARD sollen es
       sechs Personen gewesen sein: ein Kapitän, zwei Taucher, zwei
       Tauchassistenten und eine Ärztin. Der Spiegel berichtet, dass zumindest
       einer dieser Pässe eine bulgarische Staatsbürgerschaft vorgetäuscht haben
       soll. Die Ermittler hätten später an Bord des Segelboots Reste von
       Sprengstoff gefunden.
       
       ## Auch False Flag Aktion bleibt möglich
       
       Wer genau also den Anschlag ausgeführt haben soll und mit welchem Motiv,
       bleibt also vorerst offen. Auch die New York Times hatte zuletzt von
       pro-ukrainischen Akteuren gesprochen, die aber nicht mit staatlichen
       Stellen zusammengearbeitet hätten. Die Zeitung bezog sich dabei auf
       US-Geheimdienstinformationen. Nicht ausgeschlossen ist weiterhin jedoch
       auch eine „False Flag“-Aktion, die eine falsche Fährte gelegt haben könnte.
       
       Die ukrainische Regierung [4][wies eine Verwicklung in die Anschläge
       zuletzt zurück]. Russland wiederum beschuldigt die USA und tat die These
       einer ukrainischen Partisanengruppe als haltlose „Propaganda“ ab. Die
       deutsche Bundesregierung gab sich zuletzt zurückhaltend – und betonte, man
       müsse die finalen Ermittlungsergebnisse abwarten. Die Bundesanwaltschaft
       bekräftige derweil nur, man werde „im Rahmen der weiteren Ermittlungen
       sämtlichen Hinweisen zur Aufklärung des Sachverhalts nachgehen“.
       
       10 Mar 2023
       
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