# taz.de -- Urteil zu Polizistenmord bei Kusel: Lebenslange Haft für Angeklagten
       
       > Der Mord an zwei Polizisten hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nun
       > hat das Landgericht Kaiserslautern den Angeklagten zu einer lebenslangen
       > Haftstrafe verurteilt.
       
 (IMG) Bild: In der Nähe des Tatorts bei Mayweilerhof im Januar 2022
       
       Kaiserslautern dpa | Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei
       Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt
       worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die
       besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des
       39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.
       
       Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der
       Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre
       älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei
       einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
       
       Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem
       [1][Verbrechen Jagdwilderei] vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum
       Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.
       
       Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der
       gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der
       33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe
       damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll
       sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben.
       Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland
       festgenommen worden.
       
       ## Besondere Schwere der Schuld
       
       Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die
       beiden Männer überrascht. „Plötzlich“ habe sein damaliger Komplize mit
       einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten
       angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39)
       habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem
       Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das
       Gericht aber nicht.
       
       Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der
       verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.
       
       Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die
       Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere [2][Mordmerkmale
       erfüllt], und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege
       eine besondere Schwere der Schuld vor.
       
       Die Verteidigung hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete
       Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung
       mit Todesfolge“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
       
       30 Nov 2022
       
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