# taz.de -- Gewerkschaftsarbeit in der Ukraine: Arbeitsrecht im Schatten des Kriegs
       
       > Gewerkschafter in der Ukraine beklagen Benachteiligung, Einschüchterung
       > und den Missbrauch des Kriegsrechts. Sie hoffen auf den Einfluss Europas.
       
 (IMG) Bild: Harte Arbeit an der Werkbank: ein Mann in einer Fabrik in Dnipro, Juni 2022
       
       Dnipro taz | Alexej Simwolokow und Anatolij Prischedko haben sich für ein
       paar Stunden einen Büroraum angemietet. Ein Gast aus dem fernen Deutschland
       ist da. Reis, Fleisch, Kuchen und Plastikgabeln liegen auf dem Tisch. Dem
       Büroraum, in dem nichts steht außer einem Tisch und drei Stühlen, fehlt
       jeglicher Charme, die Sirene des Luftalarms, die immer wieder von draußen
       aus der nachmittäglichen Dunkelheit zu hören ist, tut ihr Übriges.
       
       Auch die Perspektiven der ukrainischen Gewerkschaften lassen keinen
       Optimismus aufkommen. Simwolokow und Prischedko sind in der in Dnipro
       tätigen „Freien Gewerkschaft Spartak“ aktiv. Ihre Mitglieder haben sie in
       Betrieben und Krankenhäusern vor Ort. Alexej Simwolokow war lange als
       Dreher bei Dnepropres, einem Unternehmen der Schwerindustrie, tätig,
       Anatolij Prischedko ist Gabelstapelfahrer bei Interpipe.
       
       „Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll“, beginnt Simwolokow das
       Gespräch. Er kommt gerade von einer Gerichtsverhandlung, bei der über eine
       Klage seines Kumpels Prischedko gegen seinen Arbeitgeber verhandelt wurde.
       „Die gute Nachricht ist“, so Simwolokow, „das Gericht hat ihm recht
       gegeben.“ Sein Kollege, so habe das Gericht festgestellt, sei gegenüber
       seinen Arbeitskollegen benachteiligt worden und deswegen erhalte er nun
       eine schöne Lohnnachzahlung.
       
       Die schlechte Nachricht jedoch sei, dass das Gericht die Begründung
       geändert habe. Im Gegensatz zur ersten Instanz habe es nicht mehr
       festgehalten, dass die Minderzahlung von monatlich 100 Euro nur wegen der
       Mitgliedschaft in der Gewerkschaft erfolgt sei. „Und mir ging es nicht in
       erster Linie um mehr Geld“, erklärt Prischedko. „Ich habe gegen meine Firma
       geklagt, weil ich mich dagegen wehren will, dass ich nur wegen meiner
       Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft benachteiligt werde“, so Prischedko
       zur taz.
       
       ## Gesetzesänderungen erschweren Gewerkschaftsarbeit
       
       Prischedko war lange in der betriebseigenen Gewerkschaft gewesen, hatte vor
       zwei Jahren jedoch die Gewerkschaft gewechselt, war zur „Freien
       Gewerkschaft Spartak“ gegangen. Und damit hatten die Probleme in seiner
       Firma begonnen. Die Firmenleitung habe immer wieder auf ihn Druck ausgeübt,
       diese Gewerkschaft wieder zu verlassen. So hatte man ihn beispielsweise als
       Brigadier abgesetzt. „Aus Rache“, meint er.
       
       Und als am 1. Juni 2021 alle seine Kollegen eine Gehaltserhöhung von 100
       Euro bekommen hatten, war die Gehaltserhöhung bei ihm und einem weiteren
       Kumpel der „Freien Gewerkschaft Spartak“ beträchtlich niedriger
       ausgefallen.
       
       Gewerkschaftsarbeit, so Simwolokow, sei in der jüngsten Zeit schwerer
       geworden. Im Sommer hatte das Parlament einige Änderungen an der
       [1][Arbeitsgesetzgebung] vorgenommen. Nun erlaube Artikel 43,1 der
       ukrainischen Arbeitsgesetzgebung, dass Mitglieder einer Gewerkschaft
       entlassen werden dürfen, ohne dass hierzu das Einverständnis der
       Gewerkschaft eingeholt werden müsse.
       
       Lediglich bei der Entlassung von gewählten Mitgliedern eines
       Gewerkschaftsorgans müsse die Gewerkschaft zustimmen. Es wurden auch
       Änderungen eingeführt, die Arbeitnehmer von kleineren Betrieben gegenüber
       ihren Kollegen in großen Betrieben diskriminieren.
       
       ## Angst, die Arbeit zu verlieren
       
       Wütend mache ihn die Haltung von Arbeitgebern und deren
       Interessenvertretern im Parlament, der Werchowna Rada, die zwar
       Lippenbekenntnisse zur Europäischen Union ablegen, in Wirklichkeit aber
       skrupellose Gesetze verabschieden, die in direktem Widerspruch zu den
       Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft stehen, wie Redefreiheit,
       Gewissensfreiheit, Vereinigungsfreiheit – und die Grundsätze, die in der
       Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte und in mehreren Konventionen des
       Völkerrechts verankert sind, missachten.
       
       „Meine Kollegen sind alle verängstigt“, erklärt Prischedko, deswegen wolle
       sich auch kaum jemand in der Gewerkschaft betätigen. Denn jederzeit könne
       ein Mitarbeiter beurlaubt werden. Und das heiße, man müsse zu Hause
       bleiben, erhalte nur zwei Drittel des Lohns. Alle hätten Angst, ihre Arbeit
       zu verlieren.
       
       Die Pandemie und nun der Krieg erschwerten Gewerkschaftsarbeit sehr, so
       Simwolokow. „Formal haben wir immer noch die Vorschriften der Pandemie“, so
       Simwolokow. „Und das heißt zum Beispiel, dass Gerichtsverhandlungen nicht
       öffentlich sind. Nur Kläger, Beklagte und Anwälte dürften an der
       Verhandlung teilnehmen.“ Wenn jedoch die Firma eine Versammlung abhalte,
       halte sich keiner an die Vorschriften der Pandemie. Auch im öffentlichen
       Verkehr sieht man niemanden mit Maske.
       
       Gleichzeitig dürfe man im Kriegsrecht nicht demonstrieren und nicht
       streiken. Früher hätten bei derartigen Gerichtsverhandlungen immer Kollegen
       vor dem Gebäude gestanden und hätten Plakate hochgehalten. Heute sei das
       verboten, wegen des Krieges. „Alles, was uns an Möglichkeiten einer
       Öffentlichkeitsarbeit bleibt, sind Online-Veranstaltungen und
       Gerichtsverhandlungen“, resümiert Simwolokow traurig.
       
       ## Europa könnte helfen
       
       Hoffnung setzen beide auf Europa, in zweifacher Hinsicht. „Ich kann mich
       noch gut an die Zeit erinnern, als die [2][Visafreiheit in die EU]
       eingeführt worden war“, berichtet Simwolokow. Da hatten sich die Firmen in
       Dnipro geradezu überboten mit attraktiven Lohnerhöhungen, hatten sie doch
       Angst, dass die guten Fachleute nach Europa gehen. Doch jetzt sei das
       vorbei, im Kriegsrecht dürfen die meisten [3][Männer das Land gar nicht
       verlassen]. „Und schon sind die Löhne wieder runtergegangen.“
       
       Aber auch in anderer Hinsicht ist Europa für ihn ein Hoffnungsschimmer.
       „Ich hoffe sehr, dass sich die Ukraine in ihrer Arbeitsgesetzgebung an der
       entsprechenden Gesetzgebung in Europa orientiert. Dann können wir wieder
       effektiv die Rechte der arbeitenden Bevölkerung verteidigen, werden wir
       wieder ein reales Recht auf Streiks haben“, so Simwolokow.
       
       12 Dec 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Arbeitgebergesetz-in-der-Ukraine/!5869523
 (DIR) [2] https://www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/270142/analyse-eu-visaliberalisierung-fuer-die-ukraine-auswirkungen-auf-reformen-und-mobilitaet/
 (DIR) [3] /Kriegsdienstverweigerer-in-der-Ukraine/!5881494
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernhard Clasen
       
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